Gelsenkirchen

Geschädigte erhalten Asservate nach Sparkasseneinbruch zurück und müssen Polizei informieren

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Gelsenkirchen (ots) – Nach dem Einbruch in die Sparkassenfiliale in
Gelsenkirchen-Buer Ende 2025 dauern die Ermittlungen der Polizei weiter an.
Nachdem die zuständige Staatsanwaltschaft in Essen die Gegenstände, die im
Tresorraum verblieben waren, Ende April 2026 freigegeben hat, liegt es nun im
Verantwortungsbereich der Sparkasse, diese an die Betroffenen herauszugeben.
Dies soll voraussichtlich ab Freitag, 8. Mai 2026, passieren. Die Polizei
Gelsenkirchen weist darauf hin, dass alle in diesem Zusammenhang in Empfang
genommenen Wertgegenstände im Nachgang bei der Polizei angegeben werden müssen.
Nur so ist gewährleistet, dass all jene Gegenstände, die im Zuge der
polizeilichen Vernehmungen zunächst als gestohlen gemeldet wurden, nicht weiter
zur Sachfahndung ausgeschrieben sind. Dazu werden die betroffenen Personen
gebeten, sich telefonisch unter der Telefonnummer 0209 365 1661 zu melden.

Foto:Symbolbild

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