
Dinslaken-Bruch/Duisburg-Vierlinden: Ermittlungen nach Schwimmbad-Vorfällen
Dinslaken (ots) – Die Kriminalpolizei Duisburg hat die Ermittlungen in zwei Fällen wegen sexueller Belästigungen in Schwimmbädern zum Nachteil von Minderjährigen aufgenommen.
Die Fälle im Detail:
Ein 37-Jähriger soll am Samstagabend (23. Mai, 18 Uhr) zwei Minderjährige in einem Schwimmbad an der Straße Am Stadtbad in Dinslaken körperlich berührt haben. Die Mädchen informierten einen Mitarbeiter des Schwimmbads, der die Polizei verständigte. Weil ein Erziehungsberechtigter auf den 37-Jährigen losgehen wollte, mussten die Einsatzkräfte einschreiten. Die Mädchen befanden sich nach dem Vorfall in der Obhut der Eltern.
Ein 30-Jähriger soll am Montagnachmittag (25. Mai, 17 Uhr) zwei Minderjährige in einem Schwimmbad an der Scholte-Rahm-Straße in Vierlinden körperlich berührt haben. Eine Zeugin verständigte einen Security-Mitarbeiter über den Vorfall – die den Mann mit den Vorwürfen konfrontierten. Die Konfrontation mündete in einer Auseinandersetzung, bei der mehrere Personen beteiligt gewesen sein sollen.
In beiden Fällen hat das Kriminalkommissariat 15 die Ermittlungen aufgenommen, die derzeit andauern.
Die Polizei Duisburg informiert:
Sexuelle Belästigung hat in Schwimmbädern keinen Platz. Schwimmbäder sollen Orte der Erholung, Freizeit und Sicherheit für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sein. Unerwünschte Berührungen, anzügliche Kommentare, bedrängendes Verhalten, heimliches Fotografieren oder andere sexualisierte Übergriffe sind Grenzverletzungen und können Straftaten darstellen, denen konsequent nachgegangen wird.
Die Kriminalprävention der Polizei Duisburg informiert, berät und handelt – für weitere Informationen klicken Sie bitte hier: https://duisburg.polizei.nrw/sexueller-missbrauch-0
Foto:Symbolbild