Kreis Wesel

Badeverbot im Rhein ab dem 15. Mai 2026: 

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Kreis Wesel und Kommunen wollen tödliche Unfälle verhindern 

In den zurückliegenden Jahren haben der Kreis Wesel, die Rheinanliegerkommunen und Rettungsorganisationen viele Präventionsmaßnahmen durchgeführt, die auf die Gefahren des Rheins aufmerksam gemacht haben.


Als weiteren Schritt ist ab Freitag, 15. Mai 2026, auch im Kreis Wesel das Baden und mehr als knöcheltiefe Betreten des Rheins offiziell verboten. Der Kreis Wesel hat dazu in enger Abstimmung mit den Rheinanliegerkommunen eine ordnungsbehördliche Verordnung erlassen. Sie gilt für die Städte Xanten, Wesel, Voerde, Rheinberg und Dinslaken. Verstöße können mit einem Bußgeld von bis zu 1.000 Euro geahndet werden.


„Der Rhein ist ein lebensgefährliches Gewässer“, unterstreicht Landrat Ingo Brohl. „Auf Grund der Strömungen, Sogwirkungen der Schiffe und der immensen Kräfte, die wirken, kann selbst das Stehen im flachen Wasser für Kinder und auch Erwachsene zum Verhängnis werden. Das formelle Verbot ist das schärfste Schwert, um erneut noch einmal die Lebensgefahr ganz deutlich zu machen. Wir tun alles, um tödliche Unfälle im Rhein im Kreis Wesel zu verhindern. Am Ende wird es aber weiterhin auf Eigenverantwortung ankommen. Deshalb bitten wir eindringlich: Gehen Sie nicht in den Rhein, gehen sie nicht dort baden – es ist verboten, vor allem aber, es kann ihr Leben oder das ihres Kindes kosten.“
Die Verordnung verbietet kreisweit neben dem Baden und Schwimmen auch das Waten oder Spielen im Wasser. Für die Ordnungskräfte der fünf Rheinanliegerkommunen schafft es eine klare rechtliche Grundlage für ordnungsbehördliches Einschreiten sowie das Ahnden von Verstößen.


Neben dem ab dem 15. Mai geltenden Badeverbot bemühen sich der Kreis Wesel sowie die Kommunen bereits seit Jahren darum, Badeunfälle im Rhein zu verhindern. So wurden zum Beispiel auf Initiative des Kreises, der Kommunen und der DLRG Bezirk Kreis Wesel große Schilder mit universell verständlichen Piktogrammen an bekannten „Badestellen“ am Rheinufer aufgestellt. Außerdem weist der Kreis Wesel regelmäßig über die Presse und seine Kanäle in den sozialen Netzwerken auf die Gefahren des Rheins hin. 


Leider ertrinken immer wieder Menschen im Rhein, weil ihnen die Risiken der natürlichen Strömung und der Schifffahrt nicht bekannt sind oder unterschätzt werden. Selbst für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer ist es aussichtslos, gegen die Strömung anzukämpfen. Falls es zu einem Notfall kommt, sollten Betroffene mit der Strömung versuchen ans Ufer schwimmen. Wenn Sie vom Ufer aus einen Notfall beobachten, gilt: Keinen eigenen Rettungsversuch unternehmen. Wählen Sie den Notruf 112 und melden Sie den Notfall der Leitstelle. Durch die Beschilderung am Ufer, auf denen in schwarzen Zahlen der jeweilige Rheinkilometer angegeben ist, können Sie den genauen Standort bestimmen. Versuchen Sie, die Person im Blick zu behalten. 


Wer sich im Sommer abkühlen möchte, kann das in zahlreichen Freibädern und Badeseen im Kreis Wesel. Eine Liste der Bademöglichkeiten und -gewässer gibt es unter https://www.kreis-wesel.de/tourismus/wassererlebnis.
Die ordnungsbehördliche Verordnung ist bis zum 31.12.2030 gültig. Sie ist zu finden unter: https://www.kreis-wesel.de/system/files/2026-05/260508%2051.%20Jahrgang%2C%20Amtsblatt%20Nummer%2024.pdf

Bildunterschrift v.l. Simon Panke (Bürgermeister Dinslaken), Dirk Haarmann (Bürgermeister Voerde), Landrat Ingo Brohl, Rainer Benien (Bürgermeister Wesel), Philipp richter (Bürgermeister Rheinberg), Rafael Zur (Bürgermeister Xanten) 

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