Kreis Wesel passt Kontaktnachverfolgung an
Kreis Wesel. Das Gesundheitsamt des Kreises Wesel hat das Verfahren der Kontaktnachverfolgung angepasst und digitalisiert. Grund dafür sind die anhaltend hohen Fallzahlen.
Seit 3.Dezember sind positiv auf Corona getestete Menschen aufgefordert, ihre Kontaktpersonen über ein Online-Formular auf der Internetseite des Kreises Wesel zu melden. Das Gesundheitsamt kontaktiert die Kontaktpersonen somit nicht mehr telefonisch.
Im Formular findet sich auch eine Definition von „Kontaktperson“. Außerdem sind positiv Getestete dazu verpflichtet, unverzüglich die Kontaktpersonen über das eigene positive Testergebnis zu informieren und sie zu bitten, sich selbst in Quarantäne zu begeben.
Landrat Ingo Brohl appelliert: „Je besser die Betroffenen mitwirken, umso effizienter kann die Kontaktnachverfolgung durch gezielte Isolierungen und die Beratung von besonders gefährdeten Einrichtungen zur Unterbrechung von Infektionsketten führen.“
Die Vorgehensweise wurde geändert, da die positiv Getesteten in der Regel vor dem Gesundheitsamt von ihrem Testergebnis erfahren. Sie müssen sich im Hinblick auf die Vorgaben der Quarantäneverordnung NRW umgehend in Quarantäne begeben. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen bzw. während der Quarantäne auftreten, endet die Quarantäne 10 Tage nach der Testung. Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.
Das Gesundheitsamt konzentriert sich bei der Kontaktnachverfolgung insbesondere auf den Schutz der vulnerablen Bevölkerungsgruppen, z.B. auch der Bewohner der Pflegeeinrichtungen und hat hier deshalb auch bei erkennbarem Infektionsgeschehen mit breit angelegten Reihentests reagiert um die Infektionsketten zu durchbrechen.
Hier geht es zum Online-Formular:
https://formulare.krzn.de/administrationCenter/Form-Solutions/05170048-0002/consent?redirectId=d4947b24-6da3-430a-ae46-6be0a283e6bd&releaseCacheId=3dc1a2c6-4f0b-4106-8961-bae7834d0004