Südkoreanische Abgeordnete zu Gast im BMAS
Thema des Austausches: Neue Arbeitszeitmodelle in Korea und Deutschland
Kürzere Arbeitszeit bei gleichem Lohn – kann das gut gehen? Mit dieser Frage im Gepäck hat eine Delegation von drei Abgeordneten der südkoreanischen Nationalversammlung unter Leitung der Abgeordneten Soo-jin Lee am 9. Juni das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Berlin besucht. Empfangen wurde die Delegation von der parlamentarischen Staatssekretärin Katja Mast.
Mit einer Jahresarbeitszeit von 1872 Stunden pro Beschäftigten (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, OECD, 2023) liegt die Republik Korea deutlich über dem OECD-Schnitt von 1745 Jahresarbeitsstunden pro Beschäftigten. Das hat nicht nur Folgen für die Gesundheit, sondern auch für die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben.
Aus diesem Grund wird in Südkorea derzeit die Einführung einer Vier- bzw. Viereinhalb-Tage-Woche diskutiert. Überlegungen der Abgeordneten gehen dahin, die derzeitige reguläre Wochenarbeitszeit zunächst für große Unternehmen im Pflegebereich von 40 Stunden auf 36 Stunden zu reduzieren bei 100 % Lohnausgleich. Aktuell erlaubt das koreanische Arbeitsrecht eine Wochenarbeitszeit von bis zu 52 Stunden einschließlich Überstunden. Die Delegation interessierte sich besonders für die Erfahrungen mit Arbeitszeitreduzierungen in Deutschland.
Gute Arbeit für alle bedeutet eine Arbeitszeit, die zur individuellen Lebenssituation passt. Die Sozialpartner sind diejenigen, die hierbei die besten Lösungen für ihre Branche finden. Parlamentarische Staatssekretärin Katja Mast
Staatssekretärin Mast wies in dem Gespräch auf den Spielraum hin, den das deutsche Arbeitszeitgesetz in seiner aktuellen Fassung bereits ermögliche. So seien in Deutschland bereits viele verschiedene Arbeitszeitmodelle möglich. Besonders betonte sie in diesem Zusammenhang die wichtige Rolle der Sozialpartner und die Rolle von tarifvertraglichen Lösungen. In Korea ist wegen der Verbreitung von Unternehmenstarifverträgen dagegen eine gesetzliche Regelung geplant. Das BMAS wird mit der Republik Korea weiter im Austausch zu diesem wichtigen Thema bleiben.

