Politik

Ministerin Scharrenbach: Bund muss endlich Fristverlängerungen beim Wiederaufbau auf den Weg bringen – Betroffene brauchen Klarheit

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen bringt am 3. März 2023 eine Initiative in den Bundesrat zum Wiederaufbau nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 ein. Ziel ist es, dass die Bundesregierung ihre Vorgaben ändert, damit die Antrags- und Bewilligungsfristen verlängert werden können. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen schlägt konkret vor, die Antragsfrist, die am 30. Juni 2023 enden soll, auf den 30. Juni 2026 und die Bewilligungsfrist auf den 31. Dezember 2030 zu verschieben.

„Mitte Juli 2021 ereignete sich die größte Naturkatastrophe in der Geschichte des Landes Nordrhein-Westfalen: 49 Menschen, darunter fünf Kameraden der Feuerwehren, ließen in unserem Bundesland ihr Leben. In dem ebenfalls besonders getroffenen Bundesland Rheinland-Pfalz starben 135 Menschen in den Wassermassen. Auch die Länder Bayern und Sachsen waren betroffen. Sachwerte in Milliarden-Höhe wurden binnen weniger Stunden vernichtet. Innerhalb weniger Stunden wurden Existenzen zig Tausender Bürgerinnen und Bürger vernichtet, Unternehmen – Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – standen vor der Frage, wie es weitergeht. An diese Naturkatastrophe schloss sich ein beispielloser Kraftakt von Bürgerinnen und Bürger, der Feuerwehren, der Behörden aller Ebenen, der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks, der nationalen Hilfsgesellschaft sowie der anerkannten Hilfsorganisationen und zig Tausend Freiwilliger an: Vielmehr als die technische Hilfe, die in den Stunden, Tagen und Wochen nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe geleistet wurde, haben diese Menschen den betroffenen Menschen Mut gemacht und Hoffnung gegeben. Viele Freundschaften wurden geschlossen, die bis heute halten. Starke Zeichen des Zusammenhalts, der Solidarität in der Not und darüber hinaus,“ so Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Innerhalb von acht Wochen haben damals die Bundesregierung, der Bundestag und der Bundesrat den „Aufbaufonds 2021“ auf den Weg gebracht: Auch dieses schnelle auf den Weg bringen der Wiederaufbauhilfe über insgesamt 30 Milliarden Euro war Verantwortlichkeit in der Not.

Seitdem: Wiederaufbau. Im Land Nordrhein-Westfalen wurden seit dem Start des Antragsverfahrens am 17. September 2021 über 2,5 Milliarden Euro für den Wiederaufbau von Infrastrukturen in Kommunen oder gegenüber geschädigten Privatpersonen bewilligt.

„Aus den Erfahrungen vor Ort wissen wir: Viele haben noch keine Anträge gestellt – sei es, weil Versicherungsfälle immer noch auf eine Klärung warten, sei es, weil zahlreiche Geschädigte sich emotional noch nicht in der Lage sehen, sich mit dem Wiederaufbau zu befassen. Die Starkregen- und Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 hat nicht nur sichtbare Spuren hinterlassen: Sie hat in den Seelen der Menschen tiefe Spuren hinterlassen. Bei vielen Menschen geht bei Regen der bange Blick in den Himmel, wie viel Wasser herunterregnet. Viele Menschen hören, wenn es regnet, auf jedes Knacken im Haus oder auf jedes Geräusch auf den Straßen vor ihren Häusern. Menschen brauchen Zeit, um zu verarbeiten. Die einen mehr, die anderen weniger. Dabei können sie auf engagierte Strukturen vor Ort bauen: So wie auf das Hilfezentrum Schleidener Tal, welches landesseitig finanziell unterstütz wird, und am 2. März 2023 an den Start geht“, so Ministerin Scharrenbach weiter.

„Im vierten Quartal 2022 wurden Gespräche mit der Bundesregierung über eine Verlängerung der Antrags- und Bewilligungsfristen geführt, weil aus den Erfahrungen mit dem Wiederaufbau das Wissen da ist, dass es einer Verlängerung bedarf. Vielerorts sind die Handwerksunternehmen ausgelastet, Baustoffe sind teilweise nicht verfügbar und die Inflation treibt die Preise. Damit die Länder die Antrags- und Bewilligungsfristen verlängern können, bedarf es der Änderung der bundesgesetzlichen Vorgaben: Auf diese Veränderung warten wir jetzt seitdem vierten Quartal 2022. Dabei ist eines klar: Die geschädigten Menschen vor Ort brauchen Klarheit, ob die Frist, die am 30. Juni 2023 ausläuft, verlängert wird oder nicht. Nur mit der Änderung auf Bundesebene kann das Land Nordrhein-Westfalen seine Vorschriften ändern. Je früher die Bundesregierung aus der reinen Ankündigung einer Fristverlängerung in das Handwerk zur tatsächlichen Änderung ihrer Vorgaben kommt, umso schneller bekommen die Geschädigten Klarheit“, erläutert die Ministerin die Notwendigkeit der Bundesrats-Initiative.

Der Wiederaufbau in Nordrhein-Westfalen schreitet nach der Starkregen- und Hochwasserkatastrophe 2021 täglich weiter voran. Dies schlägt sich auch in den aktuellen Zahlen im Bereich der Privathaushalte und Unternehmen der Wohnungswirtschaft sowie der kommunalen Infrastrukturnieder: 22.788 Anträge wurden von Privathaushalten und Unternehmen der Wohnungswirtschaft gestellt (Stand: 27. Februar 2023). 22.409 davon sind im Bewilligungsverfahren oder sind bereits bewilligt. Insgesamt befinden sich rund 662 Millionen Euro in der Auszahlung.

Im Bereich des Wiederaufbaus von Infrastrukturen in den Kommunen konnten bisher 1,9 Milliarden Euro bewilligt werden.

Hintergrund zum Zeitplan des Bundesratsantrags:

Der Antrag wurde dem Bundesrat zugeleitet und wird am Freitag, 03. März 2023, im Plenum den Ausschüssen des Bundesrates zur weiteren Beratung zugewiesen.

Sollten die Ausschüsse und Länder keine Einwände haben, wird der Antrag voraussichtlich am 31. März 2023 im Bundesratsplenum abschließend beraten und beschlossen.

Foto: Land NRW / Ralph Sondermann

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