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Flüssigkeitsregelung gilt am Flughafen Düsseldorf weiterhin

Flüssigkeitsregelung gilt am Flughafen Düsseldorf weiterhin

Düsseldorf (ots) – Die Bundespolizei weist ausdrücklich darauf hin, dass die Flüssigkeitsregelung am Flughafen Düsseldorf weiterhin Bestand hat. Dies bedeutet, dass die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck auf Behältnisse mit jeweils maximal 100 Millilitern in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel mit einem Volumen von maximal einem Liter beschränkt ist.

Der Beutel mit den Flüssigkeiten sowie elektronische Geräte müssen aus dem Handgepäck entnommen werden und in eine separate Gepäckwanne gelegt werden.

Foto:Archiv LB

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