Duisburg

Mehr Transparenz, mehr Pflichten

#ArbeitsrechtDigital mit rund 100 Teilnehmenden | Unternehmen bereiten sich auf EU‑Entgelttransparenzrichtlinie vor

Gehaltsangaben transparent machen und Entgeltunterschiede aufdecken: Im Juni soll die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie in Kraft treten. Sie wird Unternehmen aller Größen vor Herausforderungen stellen – und vor allem vor mehr Bürokratie. „Die Anpassung ins deutsche Recht muss mit Augenmaß erfolgen. Die Belastungen für die Unternehmen sind sonst erheblich und widersprechen dem von der Bundesregierung angekündigten Bürokratieabbau“, so Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes. „Ungeachtet der Kritik müssen sich Unternehmen darauf vorbereiten.“ 

Dazu trug die Veranstaltung #ArbeitsrechtDigital des Unternehmerverbandes bei, die unter dem Titel „Entgelttransparenzrichtlinie – zukünftige Anforderungen an den Arbeitgeber“ über die praktischen Folgen der Richtlinie informierte. Rund 100 Unternehmerinnen und Unternehmer nutzten die Gelegenheit, ihre Fragen an Referentin Julia Vanessa Stahn, Referentin Sozialpolitik und Syndikusrechtsanwältin bei GESAMTMETALL, zu richten. 

„Bereits im Bewerbungsgespräch sind Arbeitgeber künftig zur Transparenz verpflichtet – ein Novum“, betonte Stahn. Verschwiegenheitsklauseln zum Gehalt in Arbeitsverträgen seien künftig nach einer Regelung ausdrücklich unwirksam. Mehr noch: Arbeitgeber sollten aus Compliance-Gründen bei bestehenden Verschwiegenheitsklauseln in Arbeitsverträgen in ihrem Unternehmen ausdrücklich darauf hinweisen, dass keine Gehaltsverschwiegenheit mehr gilt. Beschäftigte können künftig – unabhängig von der Unternehmensgröße – schriftlich Auskunft über die durchschnittliche Vergütung von Kolleginnen und Kollegen des anderen Geschlechts in ihrer Vergleichsgruppe verlangen. Kann der Arbeitgeber Entgeltunterschiede nicht sachlich begründen, drohen Gehaltsanpassungen und unter Umständen Nachzahlungen von bis zu drei Jahren. Unterschiedliche, einschlägige Qualifikationen sowie Berufserfahrung könnten legitime Gründe sein, mangelndes Verhandlungsgeschick hingegen nicht. Nicht objektiv und geschlechtsneutral zu rechtfertigende Entgeltunterschiede erforderten zudem ein Abhilfeverfahren und gegebenenfalls sogar eine gemeinsame Entgeltbewertung mit dem Betriebsrat.

Auch wenn es in Deutschland noch kein Umsetzungsgesetz gibt – während andere Länder wie Schweden bereits auf eine Neuverhandlung drängen – riet Stahn zu frühzeitiger Vorbereitung. Ein erster Schritt sei die Einführung eines strukturierten Arbeitsbewertungsverfahrens, um Entgeltvergleiche zu ermöglichen. Von vorschnellen Gehaltsanpassungen rät sie jedoch ab, solange die nationale Gesetzgebung noch aussteht.

Wie groß das Interesse, aber auch die Unsicherheit ist, zeigten die zahlreichen Nachfragen aus dem Teilnehmerkreis. „Wir stehen an Ihrer Seite – sowohl arbeitsrechtlich als auch arbeitswirtschaftlich mit unserem Verbandsingenieur Tobias Fastenrath“, betonte Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, der die Veranstaltung gemeinsam mit Rechtsanwalt Linus von Danwitz moderierte.

Das Format #ArbeitsrechtDigital bietet Mitgliedsunternehmen kompakte, praxisnahe Einblicke in aktuelle arbeitsrechtliche Entwicklungen – von der Zusammenarbeit mit Betriebsräten bis hin zu den Herausforderungen der digitalen Arbeitswelt.

Referentin Julia Vanessa Stahn. (Foto: Gesamtmetall / Dana Barthel)

Bildunterschriften:

Moderierten die Online-Veranstaltung: Martin Jonetzko (links), stellv. Hauptgeschäftsführer des Unternehmerverbandes, und Rechtsanwalt Linus von Danwitz. (Foto: Unternehmerverband)

Über den Unternehmerverband

Die Unternehmerverbandsgruppe ist einer der großen Arbeitgeberverbände in Nordrhein-Westfalen. Den sieben Einzelverbänden gehören bundesweit über 700 Mitgliedsunternehmen mit mehr als 100.000 Beschäftigten an.
Die Gruppe vertritt die Interessen der Arbeitgeber und bietet umfassende Expertise im Arbeits- und Sozialrecht, der Gestaltung von Arbeitsbedingungen mit und ohne Tarifbindung sowie der Arbeitsorganisation. Die Verbände sind Stimme der Unternehmerinnen und Unternehmer in der Region, im Land, im Bund und ihren Branchen; sie setzen sich für den Wirtschaftsstandort ein und bilden ein starkes Netzwerk.
Der Sitz des Unternehmerverbandes ist das HAUS DER UNTERNEHMER in Duisburg. Das Kern-Verbandsgebiet reicht vom westlichen Ruhrgebiet rechtsrheinisch über den Niederrhein bis hin zur niederländischen Grenze. Drei der Einzelverbände sind bundesweit aktiv.

Schaltfläche "Zurück zum Anfang"