Werbung
Krefeld

35-Jähriger flüchtet nach Verkehrsunfall schwer verletzt von Unfallstelle – Blutprobe

Krefeld (ots) – Ein Zeuge meldete der Polizei am frühen Sonntagmorgen (25.

Oktober 2026) gegen 4:30 Uhr, dass sich ein stark beschädigtes Auto mittig auf

den Schienen im Bereich „Auf der Kempener Platte“/ Sankt-Töniser-Straße befinde.

Ein Fahrzeugführer sei aber nicht am Unfallort. Vor Ort konnten die Beamten dann

im Gleisbereich einen stark beschädigten Pick-up auffinden, der sich offenbar

überschlagen hatte. Aufgrund des Schadensbildes am Fahrzeug war nicht

auszuschließen, dass der Fahrer bei dem Unfall schwer verletzt worden war oder

sich in einer hilflosen Lage befindet. Sofort begannen die Einsatzkräfte mit der

Fahndung im Nahbereich. Dort konnte der Fahrer aber nicht gefunden werden.

Weitere Ermittlungen ergaben, dass es sich bei dem Gesuchten um einen

35-jährigen Mann aus Tönisvorst handelt. Zur weiteren Fahndung wurde auch ein

Polizeihubschrauber angefordert. Der 35-Jährige konnte schlussendlich schwer

verletzt an seiner Wohnanschrift angetroffen werden. Er wurde notärztlich

versorgt und anschließend zur Weiterbehandlung in ein Krankenhaus gebracht. Ein

vor Ort durchgeführter Atemalkoholtest verlief positiv. Dem 35-Jährigen wurde

deshalb eine Blutprobe entnommen.

Die Auswertung der Spurenlage vor Ort ergab, dass der 35-Jährige mit seinem

Pick-up die Sankt-Töniser-Straße stadtauswärts befuhr. Wenige Meter vor der

Kreuzung mit der Straße „Auf der Kempener Platte“ kam er aus ungeklärter Ursache

von der Fahrbahn ab, fuhr gegen einen Bordstein und weiter auf den Grünstreifen.

Anschließend kollidierte er mit einem Verkehrsschild und wurde auf die

Bahntrasse geschleudert. Dort prallte er gegen einen Starkstrommast. Danach

flüchtete der Fahrer zu Fuß. Für die Dauer der Unfallaufnahme wurde die

Sankt-Töniser-Straße zwischen „Auf der Kempener Platte“ und der Oberbenrader

Straße vollständig gesperrt.

Den Fahrer erwartet nun ein Strafverfahren wegen Verkehrsunfallflucht (§142

StGB), Gefährdung des Straßenverkehrs aufgrund von Alkoholkonsum (§315 StGB) und

des Verdachts des Einzelrennens (§315 d StGB).

Foto:Symbolbild

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"