Krefeld

Angedrohte Amoktat am Gymnasium: Polizei schickt 16-Jährigem Rechnung

Krefeld (ots) – Der 16-Jährige, der im Januar mit einer Amokandrohung gegen das
Maria-Sibylla-Merian-Gymnasium in Krefeld einen umfangreichen Polizeieinsatz
ausgelöst hatte, bekommt nun von der Polizei einen Kostenbescheid: Gebühren in
Höhe von 37.795, 69 Euro soll der Baden-Württemberger bezahlen. Bei der
polizeilichen Vernehmung hatte er die Tat eingeräumt.

Am Nachmittag des 23. Januars 2023 war der Schulleitung per E-Mail eine Amoktat
angedroht worden, sie hatte daraufhin die Polizei verständigt. Bereits am
nächsten Tag konnten die Beamten den 16-Jährigen als Urheber der Ankündigung
ermitteln. Er hatte den E-Mail-Account eines Schülers des Gymnasiums gehackt und
unter dessen Mailadresse die Drohung an die Schulleitung, Lehrer und Schüler
gesendet. Gegen den Baden-Württemberger läuft nun ein Ermittlungsverfahren wegen
Störung des öffentlichen Friedens und außerdem wegen Volksverhetzung, weil in
den Mails auch Äußerungen wie „Heil Hitler“ gestanden hatten.

Die Polizei darf einen Einsatz zur Gefahrenabwehr dem Täter in Rechnung stellen,
wenn er gegenüber einer anderen Person eine Gefahrenlage wie eine Amoktat
vortäuscht und damit rechnen muss, dass diese Person die Polizei alarmiert. Die
Krefelder Polizei war am 23. Januar und am Folgetag mit etlichen Beamten und
Angestellten im Einsatz. Die Summe von knapp 38.000 Euro errechnet sich
größtenteils aus ihren Stundenlöhnen.

„Grundsätzlich stellen wir Kosten, die für die Erfüllung unseres gesetzmäßigen
Auftrags entstehen, nicht in Rechnung. Aber das hier ist schon ein besonderer
Fall. Hier hat jemand eine Gefahr für das Leben vieler Menschen vorgetäuscht und
einen großen Polizeieinsatz in der Schule provoziert. Und das wollte er dann
auch noch einem Schüler des Gymnasiums in die Schuhe schieben“, so
Polizeipräsidentin Ursula Mecklenbrauck. „Für die Kosten sollte der Verursacher
aufkommen und nicht der Steuerzahler.“

Der Baden-Württemberger hat nun zunächst bis Mitte April Gelegenheit, sich zu
dem anstehenden Kostenbescheid zu äußern. Dass er minderjährig ist, entbindet
den auch zur Tatzeit 16-Jährigen allerdings nicht von seiner Zahlungspflicht.

Foto: Symbolbild

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