Erfolg der Cold Case Ermittler – Festnahme eines Tatverdächtigen in 33 Jahre altem Mordfall
Essen (ots) – 45468 MH.-Altstadt II: In einem Mordfall aus dem Jahr 1991 konnte
durch Beamte der Ermittlungsgruppe Cold Cases ein heute 62 Jahre alter
Tatverdächtiger ermittelt und am Dienstagmorgen (16. April) in Mülheim
festgenommen werden. Das Amtsgericht Duisburg hat auf Antrag der
Staatsanwaltschaft Duisburg einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes erlassen.
Am Nachmittag des 19. Januar 1991 wurde Günter K., ein 63 Jahre alter Friseur
aus Mülheim, tot in dem Schlafzimmer seiner Wohnung an der Viktoriastraße
aufgefunden. Angestellte seines Friseursalons hatten ihn zuvor als vermisst
gemeldet, nachdem er an dem Samstag nicht zur Arbeit erschienen war.
Die Ermittlungen ergaben, dass Günter K. erdrosselt wurde. Der unbekannte Täter
durchwühlte die Wohnung des Toten und entwendete hochwertige Uhren sowie
Goldmünzen in einem Wert von mehreren Tausend DM.
Zuvor soll der Friseur bis in die frühen Morgenstunden in einer Mülheimer Kneipe
gewesen sein und dort Alkohol getrunken haben. Die damals intensiv geführten
Ermittlungen führten zu keinem Tatverdächtigen und der mutmaßliche Raubmord
blieb zunächst ungelöst.
Zur Aufklärung von ungelösten Fällen wie diesem wurde die Ermittlungsgruppe Cold
Cases bei der Polizei Essen eingerichtet. Die Ermittlungsgruppe bearbeitet 56
sogenannte Cold Cases und hat im November des letzten Jahres ihre Arbeit
aufgenommen. Sie besteht aus drei Ermittlern des Kriminalkommissariat 11 und
drei bereits pensionierten Polizeibeamten, die aus ihrem Ruhestand
zurückgekommen sind, um in den ungelösten Fällen zu ermitteln.
Der Fall des Günter K. ist einer der Cold Cases, die durch die Ermittlungsgruppe
bearbeitet werden. Im Rahmen der damaligen Ermittlungen wurde am Tatort ein
Fingerabdruck gesichert. Dieser wurde seiner Zeit mit allen verfügbaren
Datenbanken abgeglichen, konnte jedoch damals keiner bereits erfassten Person
zugeordnet werden. Ein stetig erfolgender Abgleich des Fingerabdrucks in
nationalen und internationalen Datenbanken führte zu einem Treffer in Polen.
Daraufhin wurden die Ermittlungen intensiviert und durch die Beamten ein
Tatverdächtiger ermittelt. Bei der Person handelt es sich um einen heute
62-Jährigen mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, der in Mülheim an
der Ruhr wohnt.
Der Mülheimer wurde am Dienstagmorgen vorläufig festgenommen. Ein erneuter
Abgleich mit der Fingerabdruckspur vom Tatort erhärtete den Verdacht gegen den
62-Jährigen. Zudem wurde am Tatort gefundene DNA mit der des Mülheimers
verglichen und stimmte ebenfalls überein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft
Duisburg wurde am Mittwoch ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 62-Jährigen
durch das Amtsgericht Duisburg wegen Mordes erlassen.
Foto: Symbolbild