Stadt Moers stellt Meldeformular für Feiern bereit
Moers. (pst) Der Fachdienst Ordnung erinnert daran, dass seit 1. Oktober Feiern mit mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmern schriftlich angezeigt werden müssen. Dies regelt die neue Coronaschutzverordnung.Stadt Moers stellt Meldeformular für Feiern bereit
Die Anzeige muss bis spätestens drei Werktage vor dem Termin bei der Stadt vorliegen. Die Anzeigepflicht gilt nicht für Feierlichkeiten in der eigenen Wohnung. Bei der Anzeige müssen die verantwortliche(n) Person(en) mit Name, Anschrift und Telefonnummer sowie der Ort der Veranstaltung, Anlass der Veranstaltung und die erwartete Personenzahl angegeben werden.
Auf der Startseite der städtischen Internetseite www.moers.de ist dazu ein Formular zu finden. Das ausgefüllte Formular geht per Post, per E-Mail, per Fax oder direkt über die Senden-Funktion an den Fachdienst Ordnung der Stadt Moers. Da lediglich eine Anmeldung der Veranstaltung erfolgt, gibt es nur dann eine Rückmeldung, wenn Bedenken gegen die Durchführung der Veranstaltung bestehen oder zusätzliche Informationen benötigt werden.
Infobox:
Kontakt: Stadt Moers, Fachdienst Ordnung, Rathausplatz 1, 47441 Moers, E-Mail: ordnung@moers.de, Fax 0 28 41 / 201-16638. Bei auftretenden Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachdienstes Ordnung gerne unter der Telefonnummer 02841 / 201-633 oder per E-Mail zur Verfügung.Stadt Moers stellt Meldeformular für Feiern bereit
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