Polizei

Bundespolizei nimmt mutmaßlich verantwortlichen Tanklaster-Fahrer für Brückenbrand an der A40 am Flughafen Düsseldorf fest!

 

Düsseldorf (ots) – Am gestrigen Montagvormittag stellte die Bundespolizei bei
der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Antalya/ Türkei einen
Deutschen fest, bei dem es sich vermutlich um den Tanklaster-Fahrer handelt, der
im September des vergangenen Jahres für den Brückenbrand auf der A40 in Mülheim
an der Ruhr verantwortlich sein soll.

Das Amtsgericht Mülheim an der Ruhr hatte im Februar 2021 einen
Untersuchungshaftbefehl gegen den 42-Jährigen erlassen. Laut diesem wird ihm
vorgeworfen, am 17. September 2020 in alkoholisiertem, fahruntüchtigem Zustand
im Straßenverkehr als Berufskraftfahrer mit einem mehrere tausend Litern
Kraftstoff beladenen Tanklastzug die Autobahn A40 in Mülheim an der Ruhr
befahren zu haben.

Infolge eines alkoholbedingten Fahrfehlers geriet der Sattelzug außer Kontrolle
und kollidierte mit einem Fahrzeug der Gegenfahrbahn. Dabei trat Kraftstoff aus,
der sich unmittelbar entzündete und für einen Großbrand sorgte. Eine weitere
Person, die zum Unfallzeitpunkt die Gegenfahrbahn befuhr, ist während des
Unfalls verletzt worden. Ebenfalls wurde die an der Unfallstelle befindliche
Eisenbahnbrücke durch das Feuer schwer beschädigt und musste abgerissen werden.
Der Fahrbahnbelag der A40 ist durch den Brand in beiden Fahrtrichtungen
großflächig schwer beschädigt worden. Die Autobahn musste für mehrere Wochen
gesperrt werden.

Für die Justizbehörden war der Beschuldigte bislang nicht greifbar. Zwar habe er
über einen festen Wohnsitz und auch familiäre Bindungen verfügt, an seiner
Meldeanschrift in Essen hielt er sich seit dem Tag der Tat jedoch nicht mehr
auf. Aufgrund der vorliegenden Tatsachen habe der Mann mit einer empfindlichen
Freiheitsstrafe zu rechnen. Daher wurde gegen ihn ein Untersuchungshaftbefehl
erlassen.

Nach der Festnahme durch die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf wurde der
Beschuldigte dem zuständigen Haftrichter zur Verkündung des Haftbefehls
vorgeführt.

Foto:Symbolbild

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