Politik

Im Alter von 85 Jahren verstarb der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende und stellvertretende Bürgermeister der Stadt Moers Karl-Heinz Brohl

Kurz nach seinem 85. Geburtstag verstarb nun der ehemalige CDU-Fraktionsvorsitzende Karl-Heinz Brohl. Karl-Heinz Brohl war 44 Jahre lang, von 1961 bis 2004, Mitglied des Rates der Stadt Moers und einer seiner führenden Köpfe. Von 1971 bis 1982 war er CDU-Fraktionsvorsitzender. In der Zeit von 1984 bis 1999 war er stellvertretender Bürgermeister der Stadt Moers.
Für seine Verdienste ehrte ihn der Rat 1971 mit dem Ehrenring der Stadt Moers und 1981 mit dem Schöffensiegel. 1986 verlieh ihm der Bundespräsident das Bundesverdienst am Bande und 1999 das Bundesverdienstkreuz 1. Klasse.
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Claudia van Dyck zum Tod von Karl-Heinz Brohl: „Ich habe ihn selbst in meinen ersten Jahren im Rat ab 1999 als Urgestein und Ratgeber schätzen gelernt. Er war ein blitzgescheiter Geist und ein begnadeter Redner, der Dinge auf den Punkt bringen konnte. Bis zuletzt war er mit Hinweisen und Denkanstößen im Hintergrund für seine CDU immer dar. Die CDU trauert um Karl-Heinz Brohl. Unsere Gedanken sind bei seiner Ehefrau, seiner Tochter und der gesamten Familie, in besonderer Weise bei seinem Bruder Klaus und seinem Neffen, unserem heutigen Fraktionsvorsitzenden Ingo Brohl. Karl-Heinz Brohl hat kommunalpolitisches Ehrenamt gelebt und sich um die Belange der Stadt Moers vielfältig verdient gemacht. Die CDU Moers wird sein Andenken bewahren.“
Aufgewachsen in Hochstraß blieb Brohl diesem Stadtteil stets eng verbunden. Hier war er ehrenamtlich in der katholischen Pfarrgemeinde Sankt Marien tätig, unter anderem als Vorsitzender des Pfarrgemeinderats.  Zudem war er Gründungspräsident des Elferrats St. Marien. Im Karneval war Brohl Senator der KG Fidelio sowie Träger des Moerser Schlossordens.
Aus einer Bergarbeiterfamilie kommend machte er sein Abitur am Gymnasium Adolfinum. Beruflich war Karl-Heinz Brohl als Finanzbeamter in Moers tätig, zuletzt in der Funktion des stellvertretenden Amtsleiters.
 

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