Duisburg

Allgemeinverfügung: Neue Vorgaben für Duisburg!

Nach Überschreitung der Corona-Inzidenzschwelle

Duisburg. Die Wocheninzidenz der laborbestätigten COVID-19-Fälle hat in Duisburg den Wert 50,1 erreicht. Der Krisenstab der Stadt Duisburg hat deshalb heute beschlossen, dass zur Eindämmung der Verbreitung des Coronavirus weitere Einschränkungen erforderlich sind. Die Allgemeinverfügung der Stadt Duisburg ist ab dem morgigen Dienstag wirksam.Allgemeinverfügung: Neue Vorgaben für Duisburg! 
 

  • Die maximale Größe für Feiern außerhalb privater Wohnungen wird ohne Ausnahme auf 25 Personen festgelegt. Wer gegen diese Vorgaben als Teilnehmer verstößt, wird mit einem Bußgeld in Höhe von 250 Euro belegt.

Derjenige, der Räumlichkeiten vermietet oder eine Feier veranstaltet, die nicht den aktuellen Coronaregeln entspricht, muss mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 2500 Euro rechnen.
 

  • Es gilt eine Maskenpflicht in öffentlichen Gebäuden sowie auf Märkten, soweit nicht durch andere Maßnahmen ausreichender Abstand erzielt werden kann.Allgemeinverfügung: Neue Vorgaben für Duisburg! 

 

  • Die maximale Gruppengröße im öffentlichen Raum beträgt fünf Personen. Dies gilt nicht nur im Freien, sondern zum Beispiel auch in Gaststätten und Restaurants. Eine größere Anzahl an Personen darf nur zusammenkommen, wenn sie einem gemeinsamen Haushalt zuzuordnen ist.

 

  • Bei sportlichen Veranstaltungen wird die Anzahl der Zuschauer auf die Hälfte, also von 300 auf 150, begrenzt.

 
Rechtsdezernent und Krisenstabsleiter Paul Bischof erklärte außerdem, dass die Einhaltung der neuen Vorgaben intensiv kontrolliert und Verstöße geahndet werden. Die Polizei wird das städtische Bürger- und Ordnungsamt bei den Kontrollen weitreichend unterstützen.
 
Die Stadt Duisburg bittet alle Bürgerinnen und Bürger außerdem eindringlich, die AHAL-Regeln zu beachten.
 

  • Halten Sie den nötigen Abstand ein.
  • Achten Sie auf die Hygieneregeln.
  • Waschen Sie sich regelmäßig die Hände und beachten Sie die Hust-Nies-Etikette.
  • Tragen Sie überall dort, wo erforderlich, eine Mund-Nasen-Bedeckung.
  • Sorgen Sie dafür, dass geschlossene Räume, in denen sich Personen aufhalten, regelmäßig gelüftet werden.

Foto: Duisburger Rathaus-Archiv LB

Videoproduktion aus Moers

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