Politik

Das Tragen eines Kreuzes muss in Deutschland überall möglich sein

Zu der Entscheidung einer staatlichen Berliner Schule, einer Lehrerin das Tragen einer Kette mit einem Kreuz zu verbieten, äußert sich die Integrationsbeauftragte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Cemile Giousouf, wie folgt:
„Das Tragen eines Kreuzes muss in Deutschland überall möglich sein. Die Entscheidung der Berliner Schule ist befremdlich. Nach dem letzten Kopftuch-Urteil aus dem Frühjahr 2015 des Bundesverfassungsgerichts ist ein pauschales Kopftuchverbot unzulässig. Selbstverständlich muss dies auch für eine schlichte Kette mit einem Kreuz gelten. Alles andere wäre widersinnig.

 Neutralität darf nicht in Religionsfeindlichkeit umschlagen. Religion ist kein Gefahrengut. Der Berliner Senat sollte die absurde Dienstanweisung schleunigst einkassieren. Ob das Berliner Neutralitätsgesetz überhaupt verfassungskonform ist, wenn es solche Blüten treibt, gehört auch auf den Prüfstand. Ich empfehle genaues Hinsehen und eine Ausnahmeregelung im Gesetz zu verankern, wonach künftig religiöse Kleidung erlaubt ist, wenn das Tragen keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die weltanschaulich-religiöse Neutralität darstellt.“
Quelle Pressefoto: Deutscher Bundestag/Fotograf: Tobias Koch
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