Politik

Endlich die Patientinnen und Patienten wieder in den Mittelpunkt stellen – mit der neuen Krankenhausreform nehmen Bund und Ländern finanziellen Druck von den Krankenhäusern

Anlässlich der von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach und Vertreterinnen und Vertretern der Länder vorgestellten Eckpunkte zur Krankenhausreform äußern sich Ulle Schauws MdB und Meral Thoms MdL von Bündnis 90/Die Grünen aus Krefeld wie folgt:

„Die Einigung von Bund und Ländern über Eckpunkte einer Krankenhausreform ist ein wichtiger Meilenstein auf dem Weg zur dringend benötigten Reform. Unser Krankenhauswesen ist selbst zum Patienten geworden: Die Kliniken leiden sehr stark unter einem Mangel an Fachkräften. Zudem stehen ökonomische Zwänge allzu oft in Konkurrenz zu medizinischen und pflegerischen Erfordernissen. Das gefährdet letztlich die Qualität der Versorgung. Die beschlossenen Eckpunkte sind die Grundlage für einen Gesetzentwurf, der nun im Sommer erarbeitet werden wird.

Die Reform ist der Zukunftsplan für unsere Krankenhauslandschaft und vor allem eine Lebensversicherung für kleine bedarfsgerechte Krankenhäuser. Uns Grünen ist wichtig, dass diese Häuser eine Perspektive erhalten und sie künftig eine wichtige Rolle in der sektorenübergreifenden Versorgung vor Ort spielen können. Zentrales Element der Reform ist eine neue Form der Finanzierung, bei der die Krankenhäuser unabhängig von einzelnen Fällen für die übernommenen Versorgungsaufgaben bezahlt werden. Aus dieser so genannten Vorhaltefinanzierung wird künftig ein großer Teil der Krankenhauseinnahmen bestehen. Das hilft insbesondere kleinen Häusern, die durch das bisherige Finanzierungssystem immer weiter zu einer Steigerung der Zahl an Patientinnen und Patienten gezwungen wurden. Durch das Element der Vorhaltefinanzierung entlasten wir die Häuser von diesem ökonomischen Druck und geben ihnen eine Zukunftsperspektive und den Bürgerinnen und Bürgern Versorgungssicherheit.

Wir wollen zudem, dass die Qualität der Versorgung gestärkt wird. Wichtige Schlüssel sind dabei gemeinsame bundesweite Standards und Transparenz bei den Qualitätsvorgaben. Die Patientinnen und Patienten müssen sich darauf verlassen können, dass sie zur richtigen Zeit am richtigen Ort behandelt werden. Dabei helfen auch die künftigen Leistungsgruppen, zu denen jeweils konkrete Strukturanforderungen hinterlegt sind. Nur Krankenhäuser, die diese Anforderungen erfüllen, können die jeweiligen Leistungen erbringen. Insgesamt sorgt die Reform für am Menschen orientierte Kliniken, in denen statt ökonomischer Zwänge die Patientinnen und Patienten sowie das Personal im Mittelpunkt stehen.“

Gleichzeitig machen Meral Thoms und Ulle Schauws klar: „In Nordrhein-Westfalen sind wir mit unserer fortschrittlichen Krankenhausplanung sogar schon einen Schritt weiter. Eine Planung nach Leistungsgruppen und Qualitätsvorgaben befindet sich bereits in der Umsetzung. Daher ist es gut und wichtig, dass sich die Bundesreform am NRW-Modell orientiert und wir diesen Weg im Sinne der Patientinnen und Patienten weiter beschreiten können.“

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