Unterstützung für Künstler und Kreative
Die Corona-Pandemie hat verheerende Folgen für die Kultur- und Kreativwirtschaft. Für Künstlerinnen und Künstler geht es um die Existenz. Neben dem Rettungs- und Zukunftspaket NEUSTART KULTUR der BKM hilft die Bundesregierung mit wirtschaftlicher Unterstützung in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren.
Welche finanziellen Hilfen gibt es?
hier www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.
Foto: Bundesministerium der Finanzen
Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen für Arbeitnehmer.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Regelungen gelten bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Von Montag bis Freitag können Sie außerdem in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Service-Hotline für Selbstständige unter der Rufnummer 0800 4555521 (gebührenfrei) kontaktieren.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie unter dem PunktKredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen.
Welche steuerlichen Hilfen sind vorgesehen?
Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Was ändert sich im Insolvenzrecht?
Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt. Weiterführende Informationen zu den Gesetzesänderungen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.
Was gilt für gewerbliche Miete?
Mit einer Gesetzesänderung vom 31.12.2020 wurde die Verhandlungsposition von gewerblichen Mieterinnen und Mietern gestärkt und gleichzeitig an die Verhandlungsbereitschaft der Parteien appelliert. Das gilt explizit auch für die Miete von Kultureinrichtungen. Die Gesetzesänderung stellt klar, dass die Regelungen zur Störung der Geschäftsgrundlage (§ 313 BGB) in der besonderen Situation der COVID-19-Pandemie grundsätzlich anwendbar sind. Inwieweit eine Anpassung etwa der Miethöhe in Betracht kommt, hängt weiterhin vom Einzelfall ab. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.
Informationen des Bundesjustizministeriums zum Schutz für Mieterinnen und Mieter finden Sie hier.
Was gilt für die Künstlersozialversicherung?
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Die Künstlersozialkasse hat daher verschiede Maßnahmen ergriffen, um Zahlungserleichterungen zu verschaffen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Wo finde ich Informationen über Hilfsangebote der Bundesländer?
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Welche Hilfsangebote gibt es auf europäischer Ebene?
Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene. Dort informiert die EU-Kommission auch über die Auswirkungen von Corona auf das Förderprogramm „Kreatives Europa“.
Foto: Ulrich Weichert/BKM