Gesundheit
Krankenhaus Bethanien: Wiedereinführung Maskenpflicht
Pflicht gilt für Besucher:innen und ambulante Patient:innen
Aufgrund gestiegener Corona-Fallzahlen führt das Krankenhaus Bethanien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Besucher:innen und ambulanten Patient:innen im Krankenhaus wieder ein.
Diese Maßnahme diene dem Schutz der Patient:innen. Insbesondere in den Patientenzimmern sei das Tragen einer Maske von besonderer Bedeutung, so das Krankenhaus. Eine FFP2-Maske ist nicht erforderlich, ein normaler Mund-Nasen-Schutz reicht aus.
Foto: Symbolbild