Gesundheit

Krankenhaus Bethanien: Wiedereinführung Maskenpflicht

Pflicht gilt für Besucher:innen und ambulante Patient:innen

Aufgrund gestiegener Corona-Fallzahlen führt das Krankenhaus Bethanien die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Besucher:innen und ambulanten Patient:innen im Krankenhaus wieder ein.

Diese Maßnahme diene dem Schutz der Patient:innen. Insbesondere in den Patientenzimmern sei das Tragen einer Maske von besonderer Bedeutung, so das Krankenhaus. Eine FFP2-Maske ist nicht erforderlich, ein normaler Mund-Nasen-Schutz reicht aus. 

Foto: Symbolbild

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