Duisburg

Bundestagswahlen2021:

Vorstellung des Wahlteams und Stand der Dinge

Kreiswahlleiter Stadtdirektor Martin Murrack hat heute (12. August 2021) gemeinsam mit dem Wahlteam die aktuellen Vorbereitungen für die Bundestagswahl am 26. September vorgestellt. „45 Tage vor dem Wahltermin stehen die Arbeiten vor dem Abschluss. Die Rahmenbedingungen bleiben aufgrund der Coronasituation schwierig. Wir in Duisburg sind aber gut vorbereitet“, so der Kreiswahlleiter.

In Duisburg werden am 26. September die Abgeordneten in den beiden Bundestagswahlkreisen 115 Duisburg I und 116 Duisburg II gewählt. Das Gebiet der Stadt Duisburg ist in 323 Wahlbezirke (an 156 Standorten) eingeteilt.

Team des Wahlamtes mit Stadtdirektor und Kreiswahlleiter Martin Murrack (vorne Mitte) und dem Leiter der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, Ralph Cervik (vorne rechts)

Diese Wahlbezirke sind für die Bundestagswahl in zwei Bundestagswahlkreise zusammengefasst:

  • Wahlkreis 115 Duisburg I: Hier liegen Stadtbezirke Rheinhausen, Süd und vom Stadtbezirk Mitte die Stadtteile Altstadt, Neuenkamp, Kaßlerfeld, Neudorf-Nord, Neudorf-Süd, Dellviertel, Hochfeld und Wanheimerort.
  • Wahlkreis 116 Duisburg II: Hierzu gehören die Stadtbezirke Walsum, Hamborn, Meiderich/Beeck, Homberg/Ruhrort/Baerl und vom Stadtbezirk Mitte der Stadtteil Duissern.

Der Wahlausschuss hat in seiner Sitzung am 30. Juli 2021 die Zulassungsentscheidungen getroffen. Danach sind die Wahlvorschläge

  • im Wahlkreis 115 Duisburg I von 11 Parteien bzw. Einzelbewerber*innen und
  • im Wahlkreis 116 Duisburg II von 12 Parteien bzw. Einzelbewerber*innen

zugelassen.

„Über 319.000* Wahlbenachrichtigungen fordern zur Teilnahme an den Wahlen auf“, erläuterte Ralph Cervik, Leiter der städtischen Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik. Die Wahlbenachrichtigungen sollen ab Montag, 23. August, von der Post zugestellt werden. Dann kann auch sofort Briefwahl beantragt werden. Erstmalig zu einer Bundestagswahl sind rund 16.500 Wahlberechtigte* (Erstwähler/innen) aufgerufen (gegenüber der Bundestagswahl 2017). Rd. 165.500* wahlberechtigten Frauen stehen 153.500* wahlberechtigten Männern gegenüber.

(* Stand: 30.06.2021)

Um für die Bundestagswahlen in Duisburg wahlberechtigt zu sein, müssen Bürgerinnen und Bürger, die nach dem 15. August 2021 (Erläuterung: Stichtag für die Erstellung des Wählerverzeichnisses aus dem Melderegister) aus einer anderen Gemeinde zuziehen, spätestens bis zum 5. September 2021 zusätzlich zur Ummeldung schriftlich einen Antrag auf Eintragung in das hiesige Wählerverzeichnis stellen. Sie werden dann aus dem Wählerverzeichnis der Fortzugsgemeinde gestrichen. Der Antrag ist in allen Bürgerservicestellen parallel zur An-/Ummeldung erhältlich.

Bei Umzügen innerhalb des Duisburger Stadtgebietes nach dem 15. August 2021 bleibt das Wahlrecht im ehemaligen Wahlbezirk bestehen. Eine Eintragung in das neue Wählerverzeichnis auf Antrag ist hier nicht möglich.

4.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer werden benötigt

„Die Zusagen von Wahlhelferinnen und Wahlhelfern sind zum aktuellen Stand zufriedenstellend. Tatsächlich haben wir sogar erfreulicherweise eine besonders hohe Zahl von freiwilligen Meldungen. Aber wir sind weiterhin auf Zusagen aus der Bürgerschaft für den Wahltag angewiesen. Jede Meldung hilft“, erläuterte Andreas Weinand, Projektleiter Wahlen in der Stabsstelle für Wahlen und Informationslogistik, den Stand der Rückmeldungen.

Insgesamt werden fast 4.500 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sowie Hygienekoordinatoren gesucht; etwa 1.000 Stellen sind davon noch nicht besetzt. Mit einem Erfrischungsgeld von 80 bis 50 Euro (je nach Funktion) wird ein gegenüber den Erstattungssätzen des Bundes (35 bis 25 Euro) deutlich erhöhter Betrag gezahlt. Interessierte können sich telefonisch melden (0203-283-4399), per Mail unter „wahlhelfer@stadt-duisburg.de“ oder auf der Homepage der Stadt www.duisburg.de.

Im Vorfeld wird durch Präsenzschulungen und Online-Seminare sowie einer Internet- Lernplattform (https://wahlhelfer.muelheim-ruhr.de/duisburg) auf die Aufgabe vorbereitet.

Zum Impfangebot: Allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern wird ein Impfangebot durch das Impfzentrum gemacht. Die bisherigen Rückmeldungen zeigen allerdings, dass der größte Teil der Personen schon geimpft ist oder bereits über einen Impftermin verfügt.

Wegen der besonderen Situation durch die Corona-Pandemie geht die Stadt von einem erhöhten Briefwahlinteresse aus. Um dieses zu bewältigen, wurden im Wahlzentrum die Druck- und Kuvertierungskapazitäten erhöht, der Ablauf weiter digitalisiert und die Zahl der Briefwahlbezirke von 57 (Bundestagswahl 2017) auf 105 erhöht. Die Auszählung wird erstmalig auf zwei Standorte (Gesamtschule Süd und Erich-Kästner-Gesamtschule in Homberg) konzentriert. Ansonsten bleibt es dabei, dass ab dem 23. August bis zum 24. September in den Bezirksrathäusern und im Rathaus Burgplatz (statt Bezirksamt Mitte) Briefwahl beantragt und auch direkt gewählt werden kann.

Die Standorte für die Briefwahl im Einzelnen:

–          Bezirksrathaus Walsum, Zimmer 403

–          Bezirksrathaus Hamborn, Zimmer 102

–          Bezirksrathaus Meiderich/Beeck, Zimmer 216

–          Bezirksrathaus Homberg/Ruhrort/Baerl, Zimmer 201 – 203

–          Rathaus Burgplatz, Sitzungszimmer 60

–          Bezirksrathaus Rheinhausen, Zimmer 220

–          Bezirksrathaus Süd, Zimmer 11

–          Wahlamt In den Haesen 84, Homberg

Die besonderen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie haben in vielfältiger Weise wieder die Vorbereitungen dieser Wahl beeinflusst. Zuletzt durch die geänderte Anzahl von Unterstützungsunterschriften für Wahlvorschläge.

Einen großen Aufwand bereitete außerdem die Auswahl und Bewerbung der Wahllokale wegen der besonderen Hygiene-Bedingungen durch die Corona- Pandemie. So bleiben die Duisburger Alten- und Pflegeheime weiterhin als Standorte für Wahllokale ausgenommen; davon waren 23 Standorte betroffen.

Dabei wurde Wert darauf gelegt, dass die Anzahl der Wahlbezirke mit 323 unverändert bleibt. Meistens werden jetzt diese wegfallenden Standorte in andere vorhandene und benachbarte Standorte verlegt. Dadurch können sich allerdings im Einzelfall etwas längere Wege ergeben und auch die Barrierefreiheit ist dadurch nicht immer zu gewährleisten. Im Vergleich zur Kommunalwahl 2020 sind einige Wahllokale jetzt besser zu erreichen (u.a. in Röttgersbach: 504, in Neuenkamp: 1804 und 1805 und in Huckingen: 3302). Das Wahlamt ist zudem bemüht, durch mobile Rampen Barrierefreiheit auch dort herzustellen, wo dies konstruktiv zurzeit nicht der Fall ist.

Das Wahlteam hat ein Hygienekonzept für die Situation vor Ort erstellt. Stadtdirektor Murrack dazu: „Ein besonderes Augenmerk bitte ich weiterhin auf das Tragen einer Nase-/Mund-Maske zu richten. Ich empfehle sehr, dass die Wählerinnen und Wähler davon Gebrauch machen. Zudem appelliere ich als Kreiswahlleiter und Krisenstabsleiter an alle, möglichst nur geimpft, genesen oder getestet zur Wahl zu gehen. Jede Wählerin und jeder Wähler kann darüber hinaus durch die Verwendung eines eigenen Schreibgerätes einen Beitrag zu seiner Sicherheit und der Sicherheit anderer leisten.“ Zusätzliche Hilfskräfte werden vor Ort zur Steuerung des Besucherstromes eingesetzt und es werden Desinfektionsmittel angeboten.

In den Wahllokalen gelten folgende Hygienebestimmungen:

– Der Einlass in den Wahllokalen wird durch Hygienekoordinatorinnen und Hygienekoordinatoren gesteuert.

– Wählende sollen sich vor Eintritt in den Wahlraum die Hände desinfizieren.

– Im Wahllokal sollen sich maximal doppelt so viele Wählende aufhalten, wie Wahlkabinen vorhanden sind.

– In Warteschlangen ist mindestens 1,5 Meter Abstand einzuhalten, auch im direkten Umfeld des Zugangs zum Wahllokal.

– Für Wählende gilt die dringende Bitte, eine Schutzmaske zu tragen.

– Jede Wählerin/ jeder Wähler kann ein eigenes Schreibgerät benutzen.

– Die Wahlräume werden regelmäßig durchlüftet.

Für die in den städtischen Dienststellen befindlichen Briefwahlstellen gilt auf jeden Fall entsprechend des städtischen Hygienekonzepts bis zum Wahlraum eine Maskenpflicht. Im Wahlraum wird das Tragen einer Maske dringend empfohlen.

„Als politischer Wahlbeamter wünsche ich mir und hoffe, dass es in Duisburg endlich wieder eine hohe Wahlbeteiligung geben wird. Als Kreiswahlleiter stehe ich dafür ein, dass alle Wählerinnen und Wähler ohne persönliche Gefährdung von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen können, entweder im Wahllokal oder bei der Briefwahl“, so Stadtdirektor Martin Murrack.

Hinweis an die Redaktionen:

In der Anlage finden Sie zwei Fotos: Bild 01 zeigt das gesamte Wahlteam mit Kreiswahlleiter Stadtdirektor Martin Murrack; Bild 03 zeigt (v. l.) Kreiswahlleiter Martin Murrack, Andreas Weinand, Projektleiter Wahlen, und Ralph Cervik, Leiter der Stabsstelle für Wahlen  und Informationslogistik vor den Briefwahlbehältern.

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