Polizei

Erfolg der Cold Case Ermittler – Festnahme eines Tatverdächtigen in 33 Jahre altem Mordfall

Essen (ots) – 45468 MH.-Altstadt II: In einem Mordfall aus dem Jahr 1991 konnte

durch Beamte der Ermittlungsgruppe Cold Cases ein heute 62 Jahre alter

Tatverdächtiger ermittelt und am Dienstagmorgen (16. April) in Mülheim

festgenommen werden. Das Amtsgericht Duisburg hat auf Antrag der

Staatsanwaltschaft Duisburg einen Untersuchungshaftbefehl wegen Mordes erlassen.

Am Nachmittag des 19. Januar 1991 wurde Günter K., ein 63 Jahre alter Friseur

aus Mülheim, tot in dem Schlafzimmer seiner Wohnung an der Viktoriastraße

aufgefunden. Angestellte seines Friseursalons hatten ihn zuvor als vermisst

gemeldet, nachdem er an dem Samstag nicht zur Arbeit erschienen war.

Die Ermittlungen ergaben, dass Günter K. erdrosselt wurde. Der unbekannte Täter

durchwühlte die Wohnung des Toten und entwendete hochwertige Uhren sowie

Goldmünzen in einem Wert von mehreren Tausend DM.

Zuvor soll der Friseur bis in die frühen Morgenstunden in einer Mülheimer Kneipe

gewesen sein und dort Alkohol getrunken haben. Die damals intensiv geführten

Ermittlungen führten zu keinem Tatverdächtigen und der mutmaßliche Raubmord

blieb zunächst ungelöst.

Zur Aufklärung von ungelösten Fällen wie diesem wurde die Ermittlungsgruppe Cold

Cases bei der Polizei Essen eingerichtet. Die Ermittlungsgruppe bearbeitet 56

sogenannte Cold Cases und hat im November des letzten Jahres ihre Arbeit

aufgenommen. Sie besteht aus drei Ermittlern des Kriminalkommissariat 11 und

drei bereits pensionierten Polizeibeamten, die aus ihrem Ruhestand

zurückgekommen sind, um in den ungelösten Fällen zu ermitteln.

Der Fall des Günter K. ist einer der Cold Cases, die durch die Ermittlungsgruppe

bearbeitet werden. Im Rahmen der damaligen Ermittlungen wurde am Tatort ein

Fingerabdruck gesichert. Dieser wurde seiner Zeit mit allen verfügbaren

Datenbanken abgeglichen, konnte jedoch damals keiner bereits erfassten Person

zugeordnet werden. Ein stetig erfolgender Abgleich des Fingerabdrucks in

nationalen und internationalen Datenbanken führte zu einem Treffer in Polen.

Daraufhin wurden die Ermittlungen intensiviert und durch die Beamten ein

Tatverdächtiger ermittelt. Bei der Person handelt es sich um einen heute

62-Jährigen mit deutscher und polnischer Staatsangehörigkeit, der in Mülheim an

der Ruhr wohnt.

Der Mülheimer wurde am Dienstagmorgen vorläufig festgenommen. Ein erneuter

Abgleich mit der Fingerabdruckspur vom Tatort erhärtete den Verdacht gegen den

62-Jährigen. Zudem wurde am Tatort gefundene DNA mit der des Mülheimers

verglichen und stimmte ebenfalls überein. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft

Duisburg wurde am Mittwoch ein Untersuchungshaftbefehl gegen den 62-Jährigen

durch das Amtsgericht Duisburg wegen Mordes erlassen.

Foto: Symbolbild

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