Polizei

Reise endet am Wochenende für vier Personen anders, alsgeplant – Bundespolizei fahndet erfolgreich

Düsseldorf (ots) – Am vergangenen Wochenende (05.-06.08.2023) stellte die
Bundespolizei im Rahmen der grenzpolizeilichen Ein- und Ausreisekontrollen
verschiedener Flüge fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen fest. Für vier
der Personen endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt.

Zunächst stellte sich am Samstagmorgen ein 35-jähriger tunesischer
Staatsangehöriger zur Ausreisekontrolle eines Fluges nach Tunis/Tunesien bei den
Bundespolizeibeamten vor. Hierbei stellte sich heraus, dass der Mann durch die
Staatsanwaltschaft München gesucht wurde. Diese hatte bereits im Dezember 2018
einen Haftbefehl wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs gegen den im
Mai 2018 Verurteilten erlassen. Die Geldstrafe in Höhe von 2.680 Euro konnte der
Mann nicht vor Ort begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 67
Tagen nicht abwenden. Daher wurde dieser durch die Bundespolizei an die
zuständigen Justizbehörden überstellt.

Am darauffolgenden Sonntagmorgen stellte sich ein 49-jähriger niederländischer
Staatsangehöriger zur grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus
Izmir/Türkei bei den Beamten vor. Festgestellt wurde in diesem Fall, dass gegen
diesen im Juni dieses Jahres ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Osnabrück
wegen zweifachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis erlassen wurde. Demnach wurde er im
März 2023 verurteilt. Der in den Niederlanden lebende Mann konnte die
Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe 120 Tagen jedoch durch Zahlung der Geldstrafe in
Höhe von 3.600 Euro vor Ort bei der Bundespolizei abwenden und seine Heimreise
fortsetzen.

Ein paar Stunden später stellte die Bundespolizei im Rahmen der
grenzpolizeilichen Ausreise nach Istanbul/Türkei einen 57-jährigen türkischen
Staatsangehörigen fest, gegen den die Staatsanwaltschaft Mainz ebenfalls im Juni
dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr erlassen hatte.
Hierzu wurde er im Januar 2022 verurteilt. Doch die Geldstrafe in Höhe von 1.600
Euro konnte dieser Reisende nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe
in Höhe von 40 Tagen nicht abwenden. Er wurde daher an die zuständigen
Justizbehörden übergeben.

Am Samstagabend dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt, der
beabsichtigte, nach Belgrad/Serbien auszureisen. In diesem Fall stellten die
Bundespolizisten fest, dass der 28-jährige deutsche Staatsangehörige im
September 2019 gleich zweifach durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal zur
Fahndung ausgeschrieben wurde. Demnach wurde er im Februar 2019 wegen
Urkundenfälschung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln und im Juni
2019 wegen Erschleichens von Leistungen rechtskräftig verurteilt. Der in der
Schweiz lebende Mann konnte die Geldstrafe in Gesamthöhe von 2.700 Euro nicht
begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Gesamthöhe von 180 Tagen nicht
abwenden. Daher wurde auch dieser Reisende durch die Bundespolizei an die
zuständigen Justizbehörden überstellt.

Zuletzt wurde am Sonntagabend ein 21-jähriger kosovarischer Staatsangehöriger
während der Einreisekontrolle eines Fluges aus Pristina/Kosovo festgestellt, der
zur Fahndung ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Remscheid hatte in diesem Fall
einen Haftbefehl wegen Nichterfüllung der Zahlung einer Geldbuße gegen den
jungen Verurteilten erlassen. Demnach hatte dieser zwei Wochen Dauerarrest zu
verbüßen. Anstatt nach Hause ging es für den in Vettweiß lebenden Mann somit
ebenfalls in die Justizvollzugsanstalt.

Foto: Archiv LB

Anzeige
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"