Elektronische Patientenakte Neustart für die Digitalisierung im Gesundheitswesen
Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte haben. Das ist eines der Ziele, die sich Bundesminister Lauterbach für die Digitalisierung im Gesundheitswesen vorgenommen hat. Dies werde große Auswirkungen auf die Qualität der Gesundheitsversorgung haben.
„Moderne Medizin basiert auf Digitalisierung und Daten. Ihre Vorteile zu nutzen, macht Behandlungen besser“, sagte Bundesminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung seiner Digitalisierungsstrategie. Konkret geht es darum, die elektronische Patientenakte für alle zu erschließen, E-Rezepte alltagstauglich zu machen und die Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten zu erleichtern.
Ärztinnen und Ärzte könnten fundiertere Diagnosen stellen, wenn sie unproblematisch auf alle Befunde oder Medikamentenpläne zugreifen könnten. Und auch die medizinische Forschung ist in hohem Maße abhängig davon, Gesundheitsdaten auswerten zu können. Minister Lauterbach: „Deutschlands Gesundheitswesen hängt in der Digitalisierung um Jahrzehnte zurück. Das können wir nicht länger verantworten.“
E-Patientenakte und E-Rezept beschleunigen
Inhalt der von Lauterbach vorgestellten Digitalisierungsstrategie sind unter anderem drei konkrete Ziele:
- Bis 2025 sollen 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte haben.
- Bis Ende 2025 sollen 80 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer der E-Patientenakte, die in medikamentöser Behandlung sind, über eine digitale Medikationsübersicht verfügen.
- Bis Ende 2026 sollen mindestens 300 Forschungsvorhaben mit Gesundheitsdaten durch das „Forschungsdatenzentrum Gesundheit“ realisiert werden.
Zur Umsetzung: Zwei Gesetze geplant
Um diese Ziele umzusetzen, bereitet das Bundesgesundheitsministerium zwei Gesetzesentwürfe vor, die demnächst vorgestellt werden sollen:
- In einem Digitalgesetz soll unter anderem bei der elektronischen Patientenakte eine Widerspruchslösung eingeführt werden: Grundsätzlich soll für jeden gesetzlich Versicherten eine E-Patientenakte angelegt werden – außer, der Patient oder die Patientin widerspricht. Außerdem soll das E-Rezept zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung werden.
- Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz soll eine Grundlage gelegt werden, um Forschung auf Basis von Gesundheitsdaten zu erleichtern. So soll eine zentrale Datenzugangs- und Koordinierungsstelle aufgebaut werden, die den Zugang zu Forschungsdaten aus verschiedenen Quellen (zum Beispiel Krebsregister, Krankenkassendaten) ermöglicht. Künftig soll auch die Industrie für Forschungszwecke einen Antrag auf Datenzugang stellen können. Gesundheitsdaten sollen nur in pseudonymisierter Form weitergegeben werden.
Hier finden Sie eine Übersicht zu den Inhalten der geplanten Gesetze.
In der elektronischen Patientenakte können zum Beispiel Befunde, Medikamentenpläne oder Röntgenbilder gespeichert werden. Diese Möglichkeit gibt es – als freiwilliges Angebot – bereits schon seit 2021, jedoch wird sie bisher selten genutzt. Nun soll die elektronische Patientenakte für alle gesetzlich Versicherten angelegt werden – es sei denn, man lehnt dies ausdrücklich ab (sog. „Widerspruchslösung“). Damit soll das Ziel erreicht werden, dass bis 2025 80 Prozent der gesetzlich Versicherten eine E-Patientenakte haben. So könnten Ärztinnen und Ärzte sofort alle wichtigen Informationen über einen Patienten erfahren, um etwa im Notfall fundiertere Entscheidungen treffen zu können. Auch könnten unnötige Mehrfachuntersuchungen vermieden werden.
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Bundesgesundheitsminister Lauterbach bei der Vorstellung der Digitalisierungsstrategie im Gesundheitswesen. In der elektronischen Patientenakte können zum Beispiel Befunde, Medikamentenpläne oder Röntgenbilder gespeichert werden. Foto: picture alliance/dpa