Informationen zur Einführung des digitalen Impfnachweises in Nordrhein-Westfalen
In den Impfzentren bereits geimpfte Bürgerinnen und Bürger erhalten QR-Code automatisch per Post zugeschickt
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat vergangene Woche den Startschuss für die praktische Umsetzung des digitalen Impfnachweises gegeben, mit dem parallel zum gelben Impfausweis der Impfstatus grundsätzlich auch per App – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – nachgewiesen werden kann. Auch in Nordrhein-Westfalen startet nun nach und nach die Umsetzung: In den kommenden Tagen werden die Apotheken und die Impfzentren eingebunden. Die Anbindung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wird sukzessive bis Mitte Juli erfolgen.
Für die Nutzung des digitalen Impfnachweises mittels App muss für jede Impfung ein QR-Code eingescannt werden. In den Impfzentren werden diese Codes künftig für alle neu durchgeführten Impfungen vor Ort ausgegeben. Wichtig zu wissen für alle Bürgerinnen und Bürger, die bereits einen Termin im Impfzentrum hatten: Sie müssen nichts veranlassen, um die QR-Codes im Nachhinein zu erhalten. Sie bekommen die Codes automatisch bis Ende Juni per Post zugeschickt.
Nach Ansicht von Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat man damit eine einfache und lebensnahe Lösung für die Bürgerinnen und Bürger gefunden. Gleichzeitig entlaste man damit auch die Apotheken und Arztpraxen: „All diejenigen, die ihre Impftermine im Impfzentrum hatten, sollten nun nicht sofort die nächste Apotheke oder Praxis aufsuchen oder die Hotlines der Kassenärztlichen Vereinigungen anrufen, um den QR-Code zu erhalten. Das ist nicht nötig. Bis Ende des Monats haben alle, die das betrifft, automatisch ihren QR-Code im Briefkasten“, sagt Laumann.
Aktuell würden die Impfnachweise in der Praxis zudem oftmals gar nicht gebraucht. „Zum jetzigen Zeitpunkt – mit den erfreulich niedrigen Inzidenzen und dem in vielen Kommunen freien Zugang zu Geschäften und Restaurants – ist ein umgehender elektronischer Nachweis des Impfstatus für die wenigsten Personen erforderlich. Lediglich für Personen, die jetzt eine Reise ins Ausland antreten, kann der digitale Impfausweis bedeutsam sein. Doch auch sie können bei Bedarf auf den gelben Impfausweis zurückgreifen. Er besitzt weiterhin volle Gültigkeit“, erklärt der Gesundheitsminister.
Sind die Impfungen in Arztpraxen erfolgt, ist der QR-Code grundsätzlich über die Praxis oder die Apotheken beziehbar. Alle weiteren Personen können den QR-Code in Apotheken oder bei den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten erhalten. Dies betrifft häufig Personen, die durch mobile Teams geimpft wurden (bspw. Beschäftigte in einer Pflegeeinrichtung), die in Krankenhäusern geimpft wurden oder die außerhalb eines Impfzentrums einen Impftermin über ihren Landkreis bzw. ihre Stadt vereinbart haben.
Für den womöglich seltenen Fall, dass Personen, die bereits im Impfzentrum geimpft worden sind, bis zum Beginn der Sommerferien keine Post mit dem QR-Code erhalten, ist davon auszugehen, dass die notwendigen Daten für den Versand im Impfzentrum nicht vorlagen. Diese Personen können ihren QR-Code dann selbstverständlich auch durch eine Apotheke oder Arztpraxis ausstellen lassen.
Um den QR-Code ausstellen lassen zu können, müssen der ausstellenden Institution folgende Angaben nachgewiesen werden (unter anderem durch Vorlage des gelben Impfpasses oder einer Impfbescheinigung):
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Impfstoff
- Datum Erst- und Zweitimpfungen (bei Impfung mit Johnson & Johnson nur einmalige Impfung)
- Chargennummer des Impfstoffs