Wirtschaft

Öffnungsperspektive und weitere Verbesserungen bei den Coronahilfen notwendig

Wirtschaftsminister der Länder fordern Öffnungsperspektive für die Wirtschaft

Die Perspektiven für eine verantwortliche Öffnung der Wirtschaft und neue Entwicklungen bei den Coronawirtschaftshilfen – das waren die Themen, über die sich die Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister der Länder mit Bundesminister Peter Altmaier am Donnerstag, 04.02.2021, in einer Schalte austauschten. Mit großer Mehrheit sprachen sich die Ressortchefs für einen Perspektivplan Wirtschaft aus. Sie begrüßten angekündigte Verbesserungen bei den Corona-Hilfen und forderten den Bund auf, verbindliche Termine für den Start der dringend benötigten Überbrückungshilfe III zu nennen, damit die Wirtschaft Planungssicherheit erhalte.
Öffnungen:
Vor dem Hintergrund der erheblichen volkswirtschaftlichen Schäden eines langandauernden Lockdowns sprechen sich die Ministerinnen und Minister für Öffnungsszenarien aus, die in größtmöglicher Abstimmung und unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten von den Ländern umgesetzt werden sollen. Bis heute sei es nicht ausreichend gelungen, die mit bestimmten Lebenssituationen, Verhaltensweisen und Maßnahmen verbundenen Infektionsrisiken und -folgen verlässlich abzuschätzen. Sie forderten die Bundesregierung deshalb auf, unter Einbeziehung wissenschaftlicher Expertise die Risikoabschätzung zu verbessern.
Die Wirtschaftsministerkonferenz begrüßte die positive Entwicklung der Infektionslage. Daher müsse zur Rechtfertigung von Schließungen ein strenger Maßstab angesetzt werden.
Sie befürwortete abgestufte Öffnungen, die neben der 7-Tage-Inzidenz weitere Faktoren berücksichtigen, z. B. die Behandlungskapazitäten der Krankenhäuser, den Reproduktionswert, die Anzahl der durchgeführten Tests und Fortschritte bei der Immunisierung der Bürgerinnen und Bürger.
Wirtschaftshilfen:
Die immer angespanntere Liquiditätslage erfordere aus Sicht der Wirtschaftsministerinnen und Wirtschaftsminister eine wesentlich schnellere Auszahlung der Wirtschaftshilfen als bisher. Um Verzögerungen zu vermeiden, fordern die Ministerinnen und Minister die Bundesregierung auf, die Stichprobenkontrollen für die Überbrückungshilfe III auf durchschnittlich zehn Prozent zu begrenzen.
Die vom Bundeswirtschaftsminister angekündigten Vereinfachungen und Verbesserungen für die Überbrückungshilfe III begrüßten die Länder ebenso wie die geplante Zusammenführung von November- und Dezemberhilfe einfach, PLUS und EXTRA zu jeweils einem Programm. Mit Hilfe eines Wahlrechts zwischen den möglichen Beihilferegimen könnten die Unternehmen Handlungsspielräume bei der November- und Dezemberhilfe flexibel nutzen.
Für Einzelunternehmer mit bis zu zehn Beschäftigten forderten die Länder die Aufnahme eines Unternehmerlohns in den Fixkostenkatalog der Überbrückungshilfe III. Sie begrüßten, dass Einzelhändler Wertverluste unverkäuflicher oder saisonaler Ware als erstattungsfähige Fixkosten ansetzen können und baten den Bundeswirtschaftsminister, dies auch den Herstellern und dem Großhandel zu ermöglichen, die Abschreibungsregelungen zu vereinfachen und für alle betroffenen Unternehmen dieses Sektors zu öffnen.
Die Wirtschaftsministerkonferenz bittet das Bundeswirtschaftsministerium zu prüfen, ob eine Abtretung von Forderungen der Unternehmen aus zu erwartenden Überbrückungs- oder November-/Dezemberhilfen an Kreditinstitute ermöglicht werden kann. Dies könne die Kreditwürdigkeit der betreffenden Unternehmen verbessern.
Zudem sollten öffentliche Betriebe, insbesondere aus dem Bereich der Kommunen und der Kammern auch bei der Überbrückungshilfe III zum Kreis der antragsberechtigten Unternehmen gehören.
Prof. Dr. Andreas Pinkwart, Minister für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen, ist seit Jahresbeginn Vorsitzender der Wirtschaftsministerkonferenz und leitete die Sitzung am 4.2.2021. Die Beschlüsse können unter www.wirtschaftsministerkonferenz.de heruntergeladen werden.

Foto: MWIDE/ Wiedemeier

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