Moers. Was passiert, wenn man nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheit selbst zu regeln? Wenn man schwer erkrankt oder einen Unfall hat? Dann wird dies gerichtlich geregelt.
Wer dies nicht möchte, der benötigt eine Patientenverfügung und/oder eine Vorsorgevollmacht. Durch sie bestimmt man bereits jetzt einen Menschen seines Vertrauens, der sich in einem solchen Fall um die Regelung der Angelegenheiten kümmert. Eine Vorsorgevollmacht ist selbst bei Ehegatten, Lebenspartnern oder Kindern notwendig, wenn diese für den Betreffenden handeln sollen.
Der Vortrag von Ulrike Jehner, Fachanwältin für Familienrecht, am Dienstag, den 20. November von 19:30 bis 21.00 Uhr klärt über alle Notwendigkeiten auf. Er findet im DRK-Haus der Familie, Auguststraße 11 in Moers statt. Um Anmeldung unter 02841 / 22270 wird gebeten.