Unternehmerverband Industrieservice gewinnt vor dem Bundesarbeitsgericht
Bundesweit bedeutende Grundsatzentscheidung
Diese Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) wirkt sich auf alle Unternehmen in Deutschland aus – und der Unternehmerverband Industrieservice mit Sitz in Duisburg hat sie erwirkt: Unternehmen müssen ihren Arbeitnehmern die monatliche Schadenspauschale von 40 Euro nicht zahlen. „Damit spart jedes Unternehmen in Deutschland im Falle eines Zahlungsverzugs möglicherweise eine Menge Geld. Dabei geht es nicht um ein Sparen um jeden Preis – eine faire Bezahlung der Arbeitsleistung ist für uns selbstverständlich –, sondern um eine rechtssichere Anwendung von Gesetzen“, bewertet Martin Jonetzko, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Unternehmerverbandsgruppe, das BAG-Urteil mit dem Aktenzeichen 8 AZR 26/18.
Ende September vertrat Heike Zeitel, Syndikusrechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht beim Unternehmerverband Industrieservice, ein Mitgliedsunternehmen aus Oberhausen vor dem Bundesarbeitsgericht. Im Mittelpunkt stand der Anspruch auf Zahlung einer Schadenspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB – Verzug mit Entgeltzahlung. Nachdem das hiesige Arbeitsgericht wie auch das Landesarbeitsgericht geurteilt hatten, dass ein Anspruch der Arbeitnehmer auf die Schadenspauschale besteht, musste die letztinstanzliche Entscheidung beim BAG in Erfurt fallen. „Bei der Verhandlung haben wir damit argumentiert, dass eine speziellere Vorschrift, nämlich § 12 a ArbGG, einen Anspruch auf die Schadenspauschale im Arbeitsrecht ausschließt. Das Gericht schloss sich unserer Sichtweise an, was ein toller Erfolg nicht nur für unser Mitgliedsunternehmen ist“, freute sich Zeitel. Nun haben alle Unternehmen in Deutschland Rechtssicherheit: Die Schadenspauschale, die teils bei Zahlungsverzögerungen auch vorauseilend von Unternehmen gezahlt wurde, ist im Arbeitsrecht hinfällig.
Zum Hintergrund: Die Schadenspauschale stammt aus dem Schuldrecht; verzögert sich z. B. eine Ratenzahlung muss der Schuldner zusätzlich und pro Monat 40 Euro zahlen, eben die so genannte Schadenspauschale. Unklar war bisher, ob auch Arbeitgeber diese zahlen müssen, wenn sie das Entgelt nicht rechtzeitig oder in zu geringer Höhe zahlen. Das kann vielfältige Gründe haben, wie Heike Zeitel erläutert: „In Zahlungsverzug gerät ein Unternehmen z. B., wenn es Arbeitnehmer in eine zu niedrige Entgeltgruppe eingruppiert hat, Entgeltansprüche nach einem Betriebsübergang unklar sind, falsch gerundet wird, es technische Probleme bei der Lohnabrechnung gibt, tarifliche Lohnerhöhungen fehlerhaft oder zu spät umgesetzt werden oder wenn sich eine arbeitgeberseitige Kündigung nachträglich als unwirksam erweist. So können sich die monatlich 40 Euro pro betroffenem Arbeitnehmer schnell auf einen hohen Betrag summieren, der jedes Unternehmen erheblich belastet.
Der Unternehmerverband Industrieservice, der Teil der Unternehmerverbandsgruppe mit seinen insgesamt sieben Mitgliedsverbänden ist, führt für seine Mitglieder viele Tarifverhandlungen und Arbeitsgerichtsprozesse. Martin Jonetzko: „Unsere Stärke ist die arbeitsrechtliche Beratung und die prozessuale Vertretung – das Geschäft beherrschen wir bestens. Dieses Urteil, das deutschlandweite Bedeutung hat, ist ein toller Erfolg für unser Team aus acht Rechtsanwälten.“
Über den Verband
Der Unternehmerverband Industrieservice ist der erste und bis heute einzige tarifpolitische Arbeitgeberverband, der den industriellen Dienstleistungsbereich organisiert. Er vertritt bundesweit und einheitlich die Interessen der Industriedienstleister und bietet die ganze Bandbreite von der Rechtsberatung und Prozessvertretung über maßgeschneiderte Firmenverbandstarifverträge bis hin zum Flächentarifvertrag. Die Mitglieder des Unternehmerverbandes Industrieservice setzen bewusst nicht auf Tarifflucht, sondern auf partnerschaftliche Lösungen. Mehr unter: www.unternehmerverband-industrieservice.org
Bildunterschrift:
Heike Zeitel, Syndikusrechtsanwältin und Fachanwältin für Arbeitsrecht bei der Unternehmerverbandsgruppe, erwirkte die wegweisende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts für alle Unternehmen in Deutschland. (Foto: Unternehmerverband)