Kreis Wesel

Kreis erweitert Quarantäne-Regeln

Kreis Wesel. Weil immer mehr auf Corona getestete Menschen ihre Ergebnisse bei den Untersuchungslaboren selbst abrufen können, gerät die Überwachungs- und Kontrollfunktion der zuständigen Gesundheitsämter ins Wanken – zumal die Fallzahlen zurzeit noch steigen.Kreis erweitert Quarantäne-Regeln
Die Laborbefunde erreichen die örtlichen Gesundheitsämter immer häufiger zeitlich verzögert. Daher ist es für die Gesundheitsämter zunehmend schwierig, zeitnah Quarantänen für positiv Getestete und deren enge Kontaktpersonen auszusprechen.
Deshalb hat der Kreis Wesel auf Grundlage des Infektionsschutzgesetz eine erweiterte „Anordnung von Quarantäne für positiv auf Corona getestete Personen und deren Haushaltsangehörige“ erlassen.
Sie besagt, dass für positiv auf das Corona-Virus getestete Personen ab dem Bekanntwerden des Testergebnisses eine häusliche Quarantäne angeordnet wird. Wenn keine Krankheitssymptome vorliegen oder während der Quarantäne auftreten, endet die Quarantäne zehn Tage nach der Testung.
Bei Vorliegen von Krankheitssymptomen verlängert sich die Quarantäne, bis die Symptome über einen nicht unterbrochenen Zeitraum von 48 Stunden nicht mehr vorliegen.Kreis erweitert Quarantäne-Regeln
Für Haushaltsangehörige wird ebenfalls eine häusliche Quarantäne ab dem gleichen Zeitpunkt angeordnet. Diese Quarantäne ist jeweils vier Tage länger als die Quarantäne der positiv getesteten Person. Die angeordneten Zeiträume der Quarantänen richten sich nach den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts (RKI).
Die Haushaltskontakte können die häusliche Quarantäne für eine Testung unterbrechen. Ein negatives Testergebnis führt nicht zur Verkürzung der Quarantäne. Die Allgemeinverfügung regelt ferner für wenige Bereiche mögliche Ausnahmen. Die unter Quarantäne stehende Person muss ihren Arbeitsgeber telefonisch informieren und auf das Vorliegen der Allgemeinverfügung hinweisen.
Kontakt zum Gesundheitsamt per Online-Formular
Zum Hintergrund: Seit Anfang Oktober können Personen, die z.B. auf Veranlassung des Gesundheitsamtes auf das Corona-Virus getestet werden, selbst ihr Testergebnis beim Labor abrufen und damit die Zeitspanne von der Testung bis zur Information über ihr Testergebnis verkürzen.
Dies führt aktuell dazu, dass die getestete Person deutlich früher als das Gesundheitsamt von dem positiven Testergebnis erfährt, denn die Testergebnisse vom Labor gehen teilweise bis zu 48 Stunden später beim Gesundheitsamt ein.
Nachdem die Labornachricht beim Gesundheitsamt eingegangen ist, muss das Ergebnis zunächst in einer Datenbank erfasst werden, bevor die getestete Person telefonisch über das Ergebnis informiert werden kann.
Dies kann in Einzelfällen bedeuten, dass bis zu 4 oder 5 Tage zwischen dem Selbst-Abruf des Testergebnisses und dem Anruf des Gesundheitsamtes vergehen.
Obwohl der Kreis Wesel seit Beginn der Pandemie immer wieder weiteres Personal eingestellt und Personal aus anderen Fachbereichen zur Unterstützung des Gesundheitsamtes eingesetzt hat, kann dieser Zeitverzug derzeit nicht verkürzt werden (LB/UM)

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