Politik

Europawahl 2024

Landeswahlleiterin Wißmann:

Wahlbriefe jetzt kostenlos zur Post bringen – Briefwahl auf der Zielgeraden

Landeswahlleiterin Monika Wißmann appelliert an die Briefwählerinnen und -wähler, ihre Wahlbriefe für die Europawahl jetzt auf den Weg zu bringen. „Wer den hellroten Wahlbrief noch nicht abgesandt hat, muss jetzt handeln. Wahlbriefe müssen bei der Gemeinde bis zum 9. Juni 2024 um 18 Uhr eingehen, sonst werden sie bei der Auszählung nicht berücksichtigt“, so Wißmann.

Damit die Briefwahlstimme gültig ist, sollten die Hinweise in dem Merkblatt beachtet werden, welches den Wahlunterlagen beiliegt. Nur der ausgefüllte Stimmzettel gehört in den weißen Stimmzettelumschlag. Der Stimmzettelumschlag wird zugeklebt und zusammen mit dem eigenhändig unterschriebenen Wahlschein in den hellroten Wahlbrief gesteckt.

Im Bundesgebiet kann der hellrote Wahlbrief kostenfrei mit der Deutschen Post zurückgesandt werden. Spätestens am Mittwoch, 5. Juni, sollte der Wahlbrief im Briefkasten sein. „Innerhalb Deutschlands dürfte der Wahl-brief dann noch rechtzeitig bei der Heimatgemeinde eintreffen“, erläutert die Landeswahlleiterin. Wer den Gang zum Briefkasten verpasst hat, kann seinen Wahlbrief noch bis zum Wahlsonntag (9. Juni) um 18 Uhr direkt bei seiner Heimatgemeinde abgeben. Seite 2 / 2 

Kurzentschlossene haben die Möglichkeit, noch bis Freitag, den 7. Juni 2024, 18 Uhr, Briefwahlunterlagen beim Wahlamt ihrer Kommune zu beantragen. Wer den Antrag persönlich dort stellen will, sollte Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitnehmen. Das Wahlamt händigt die Unterlagen unmittelbar aus und die Briefwahl kann sofort an Ort und Stelle stattfinden.

Soweit Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, können Wahlberechtigte, die dies gegenüber dem Wahlamt glaubhaft versichern, bis Samstag, den 08. Juni 2024, 12 Uhr neue Briefwahlunterlagen erhalten. 

Wenn jemand wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum am Wahltag nicht oder nur unter unzumutbaren Umständen aufsuchen kann oder eine wahlberechtigte Person unverschuldet nicht in das Wählerverzeichnis aufgenommen wurde, ist es ausnahmsweise möglich, Wahlschein und Briefwahlunterlagen noch bis zum Wahlsonntag um 15 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde zu beantragen.

Weitere Informationen zur Europawahl am 9. Juni 2024 finden Sie unter www.wahlen.nrw.

©Oliver Boehmer – bluedesign®/fotolia.com

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