Deutschland

Haushalt 2024

Der Sprecher der Bundesregierung, Steffen Hebestreit, teilt mit:

Nach der politischen Einigung von Bundeskanzler Olaf Scholz, Vizekanzler Dr. Robert Habeck und Bundesfinanzminister Christian Lindner von vergangener Woche zur Aufstellung des Bundeshaushalts 2024 werden die Details der Vereinbarung am morgigen Mittwoch (20. Dezember 2023) dem Bundeskabinett zur Kenntnis gegeben. Das Bundesministerium der Finanzen ist derzeit dabei, die Verabredung technisch umzusetzen und gemeinsam mit den betroffenen Bundesministerien die nötigen Formulierungshilfen für den Deutschen Bundestag zügig zu erarbeiten. Nach den Planungen der Koalitionsfraktionen soll der Haushaltsausschuss des Bundestags Mitte Januar in einer weiteren Bereinigungssitzung über den Bundeshaushalt 2024 beraten. In der zweiten Sitzungswoche des Bundestages Ende Januar 2024 soll nach diesen Planungen der Bundeshaushalt 2024 beschlossen werden. Der Bundesrat könnte in seiner Sitzung am 2. Februar 2024 das Gesetzgebungsverfahren dann abschließen. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.
 

Vereinbarung zum Haushalt 2024: Ein Paket für zukunftsfeste Finanzen, soziale Sicherheit und Zukunftsinvestitionen

Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem weitreichenden Urteil vom 15. November 2023 die Auslegung finanzverfassungsrechtlicher Vorgaben grundsätzlich präzisiert. Das Urteil hat den Kurs der Bundesregierung nicht verändert. Bereits mit den vorherigen Haushalten hat sie die Balance von Zukunftsinvestitionen, sozialer Sicherung, steuerlicher Entlastung und Konsolidierung der öffentlichen Finanzen hergestellt.

Im nächsten Jahr werden die Bürgerinnen und Bürger steuerlich erheblich entlastet: Das Inflationsausgleichsgesetz reduziert die Steuern um 15 Milliarden Euro. Die öffentlichen Investitionen des Bundes werden 2024 bei 54 Milliarden Euro liegen – z. B. für Infrastruktur, Digitalisierung und Klimaschutz. Gleichzeitig sinkt die deutsche Schuldenquote von 69 Prozent im Jahr 2021 auf voraussichtlich 64 Prozent im nächsten Jahr. Damit liegt die Schuldenquote in Deutschland auf dem niedrigsten Wert der G7-Länder.

Das geplante Strompreispaket mit einem Volumen von rund 7,1 Milliarden Euro im Jahr 2024 soll umgesetzt werden. Es enthält die Senkung der Stromsteuer für die Unternehmen des produzierenden Gewerbes (3,25 Milliarden Euro über den Bundeshaushalt) sowie die Beibehaltung und Verbesserung der Strompreiskompensation (2,65 Milliarden Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds – KTF) und des sogenannten Super-Caps für besonders energieintensive Unternehmen (1,18 Milliarden Euro aus dem KTF). Der darüber hinaus geplante einmalige Zuschuss zur Absenkung der Netzentgelte kann nicht mehr finanziert werden.

Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts waren Anpassungen für den Haushalt 2024 wie auch den Haushalt 2023 nötig. Die Bundesregierung hat daher zunächst mit dem Entwurf für einen Nachtragshaushalt für das Jahr 2023 Rechtssicherheit für das laufende Jahr geschaffen. Der Deutsche Bundestag hat den Nachtragshaushalt am 15. Dezember 2023 beschlossen. Gleichzeitig hat die Bundesregierung die nötigen Anpassungen im Klima- und Transformationsfonds für das Jahr 2023 vorgenommen und Kreditermächtigungen in Höhe von 60 Milliarden Euro gestrichen. Das Sondervermögen WSF wurde zum 31. Dezember 2023 geschlossen.

Der Deutsche Bundestag hat auf Vorschlag der Bundesregierung am 15. Dezember darüber hinaus für das Jahr 2023 wegen der Auswirkungen des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine auf die Energiepreise in der Bundesrepublik Deutschland und wegen der Flutkatastrophe des Sommers 2021 einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes beschlossen. Es handelt sich um eine außergewöhnliche Notsituation, die sich der Kontrolle des Staates entzieht und die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt.

Zu Beginn der Beratungen über die Folgen des Urteils auf den Bundeshaushalt 2024 bestand eine Lücke von rund 17 Milliarden Euro. Insgesamt ergab sich für das Jahr 2024 zunächst ein Anpassungsbedarf für den Bundeshaushalt und für den Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds von fast 30 Milliarden Euro.

Die nach den Anhörungen der Sachverständigen im Deutschen Bundestag und den aktualisierten Wirtschaftsdaten notwendigen Einsparungen im Bundeshaushalt 2024 werden insbesondere durch die Abschaffung klimaschädlicher Subventionen und die Absenkung der Ausgaben in einzelnen Ressorts, die bessere Integration Geflüchteter in den Arbeitsmarkt und die Reduzierung von Bundeszuschüssen erreicht.

Für den Bundeshaushalt 2024 sorgt das vorliegende Maßnahmenpaket dafür, dass die Maßgaben des Verfassungsgerichtsurteils umgesetzt werden. Die grundlegenden Herausforderungen für das Land bleiben auch nach dem Urteil unverändert: Der völkerrechtswidrige Angriff Russlands auf die Ukraine fordert Deutschlands Unterstützung für die Ukraine und damit für Freiheit und Frieden in Europa ein. Auch die Folgen des russischen Angriffskriegs für Deutschland müssen abgefedert werden. Dazu gehören die Energieversorgung und die Aufnahme der ukrainischen Flüchtlinge.

Die Notwendigkeit der klimaneutralen Transformation der Wirtschaft hat an Dringlichkeit zugenommen, auch um Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und Arbeitsplätze zu sichern. Die aktuell gebremste Konjunktur muss durch gezielte Impulse für Wirtschaftswachstum und insbesondere private Investitionen belebt werden.

Mit dem Maßnahmenpaket werden Ausgaben priorisiert und angepasst, klimaschädliche Subventionen abgeschafft und Sozialkürzungen vermieden. Die Kernprojekte des Klima- und Transformationsfonds bleiben erhalten. Entlastungen können weiter finanziert werden. Die Schuldenregeln des Grundgesetzes werden eingehalten. Die gegenwärtigen und zukünftigen Hilfen für die Ukraine sind gesichert. Die Zusagen für die Fluthilfen in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen werden eingehalten und rechtssicher geregelt. 

Die Maßnahmen werden nun schnellstmöglich gesetzgeberisch umgesetzt. Ziel ist der Abschluss der Beratungen im Deutschen Bundestag in der zweiten Sitzungswoche Anfang Februar 2024. Bis dahin gilt die vorläufige Haushaltsführung.

Die Maßnahmen im Einzelnen:

Beiträge der Bundesministerien

• Die Ausgaben für das internationale Engagement der Bundesrepublik Deutschland werden um insgesamt 800 Millionen Euro abgesenkt. Dabei tragen das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Klima jeweils einen Betrag von 200 Millionen Euro und das Bundesministerium für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit 400 Millionen Euro.

• Der Etat des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr wird um 380 Millionen Euro abgesenkt.

• Im Etat des Bundesministeriums für Bildung und Forschung erfolgt eine Absenkung des Plafonds um 200 Millionen Euro.

• Der Bundeszuschuss an die Gesetzliche Rentenversicherung wird um 600 Millionen Euro reduziert. Im Rahmen des Rentenpakets II, das im ersten Quartal 2024 beschlossen werden soll, wird ein Rentenniveau von 48 Prozent bis zum Jahre 2039 garantiert und das Generationenkapital zur Dämpfung von Beitragssatzsteigerungen eingeführt.

• Zudem leistet die Bundesagentur für Arbeit einen teilweisen Ausgleich für die während der Corona-Krise erfolgten jährlichen Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt. Diese Rückerstattung für den Ausgleich beträgt 1,5 Milliarden Euro. Um den Beitragssatz mit Blick auf das Ziel des Rücklagenaufbaus stabil zu halten, wird gesetzlich festgelegt, dass die durch eine Verordnung mögliche Beitragssatzsenkung nur dann möglich ist, wenn die Rücklage im Haushalt der Bundesagentur für Arbeit eine angemessene Mindesthöhe in Prozent des BIP aufweist.

• Bei den Versteigerungen der Flächen für Windenergie auf See sind unerwartet hohe Erlöse erzielt worden. Ein Teil dieser Mittel soll breiter genutzt werden für Maßnahmen des Bundesministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz und des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft.

• Bei gleichbleibenden gesetzlichen Rahmenbedingungen wird die Absenkung der Wohngeldveranschlagung aus dem parlamentarischen Verfahren zum Haushalt 2024 für den Finanzplanungszeitraum um jeweils 250 Millionen Euro jährlich nachgezogen.

• Der Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenalimentation wird angepasst; die im Haushaltsentwurf 2024 kalkulierten Mehrausgaben können daher um 150 Millionen Euro abgesenkt werden.

Abschaffung klimaschädlicher Subventionen

• Mit der Abschaffung der Begünstigung in der Kraftfahrzeugsteuer für Forst- und Landwirtschaft entstehen Mehreinnahmen von 480 Millionen Euro.

• Die Abschaffung der Steuerbegünstigung beim Agrardiesel führt zu Mehreinnahmen von bis zu 440 Millionen Euro.

• Durch die Abschaffung des Absenkungsmechanismus bei der Luftverkehrsabgabe entstehen 2024 Mehreinnahmen von bis zu 70 Millionen Euro (bis zu 300 Millionen ab 2025). Die Luftverkehrsabgabe wird darüber hinaus jährlich so angepasst, dass sie zusätzliche Einnahmen in Höhe der Privilegierung bei der Energiebesteuerung von Kerosin im nationalen Luftverkehr generiert. Dies würde ab 2024 zu Mehreinnahmen von bis zu 580 Millionen Euro jährlich führen. Das Programm „Klimaneutrales Fliegen“ bleibt im Klima- und Transformationsfonds bestehen.

• Zusätzliche Einnahmen in Höhe von bis zu 1,4 Milliarden Euro entstehen durch die Umlegung der Abführungen zur Plastikabgabe an die EU. Diese Kosten werden bisher von der Allgemeinheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler getragen und sollen nunmehr – wie im Koalitionsvertrag vereinbart – auf die Verursacher umgelegt werden.

Arbeitsmarktanreize

• Der sogenannte Job-Turbo bei der Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten wird ausgeweitet. Hierzu zählen insbesondere die erhöhte Kontakthäufigkeit, die frühzeitige Vermittlung in Arbeit und Sanktionen bei Pflichtverletzungen. Je mehr Geflüchtete in Arbeit sind, desto weniger sind auf Sozialleistungen angewiesen. Die Maßnahmen führen zu geringeren Ausgaben in Höhe von weiteren 500 Millionen Euro in 2024 über die bereits vereinbarten Minderausgaben hinaus.

• Durch Veränderungen beim Bürgergeld (Streichung Bürgergeld-Bonus und Sanktionen Totalverweigerer) werden Mittel in Höhe von 250 Millionen Euro erwirtschaftet.

Anpassungen des Klima- und Transformationsfonds

• Die Programmausgaben des Klima- und Transformationsfonds werden um 12,7 Milliarden Euro reduziert. Wichtige Ausgaben zur Transformation der Wirtschaft und zur Unterstützung der Bürgerinnen und Bürger beispielsweise bei der Modernisierung der Gebäudeenergie bleiben bestehen, ebenso die Entlastung beim Strompreis durch Übernahme der EEG-Umlage. Andere Subventions-programme entfallen, zum Beispiel dort, wo sich Produkte am Markt etabliert haben. In 2024 kann dadurch auf einen Bundeszuschuss an den Klima- und Transformationsfonds verzichtet werden, für 2025 und 2026 sind Zuschüsse eingeplant.

• Der CO2-Preispfad im BEHG wird ab 2024 wieder auf das 2020 von der Vorgängerregierung beschlossene Niveau angepasst. Der CO2-Preis beträgt damit ab dem 1. Januar 2024 wie seinerzeit geplant 45 Euro. Die Erhöhung des CO2-Preises zum 1. Januar 2023 war im September 2022 um ein Jahr verschoben worden, um Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen angesichts der damals stark gestiegenen Energiepreise zu entlasten. Nach dem deutlichen Rückgang der Energiepreise in diesem Jahr im Vergleich zu Herbst 2022 kann der CO2-Preis nun wieder auf den ursprünglichen Pfad zurückgeführt werden. Die ebenfalls 2022 beschlossene befristete Erhöhung der Fernpendlerpauschale um drei Cent (von 35 auf 38 Cent ab dem 21. Kilometer) bleibt wie geplant bestehen.

Weitere Maßnahmen

• Die Deutsche Bahn soll für dringend nötige Investitionen ausreichend finanzielle Mittel erhalten. Dazu wird das Eigenkapital 2024 und in den Folgejahren um 1,5 Milliarden Euro durch finanzielle Transaktionen erhöht, ähnlich wie dies von der Vorgängerregierung praktiziert wurde. In den Jahren 2024 und 2025 soll eine Mittelzuführung von jeweils bis zu 5,5 Milliarden Euro erfolgen – dazu sollen auch Beteiligungserlöse eingesetzt werden (konkreter Umfang, Ausgestaltung, Zeitraum und Unternehmen sind noch festzulegen). Insgesamt sollen der Deutschen Bahn in den nächsten Jahren Eigenkapitalmittel in Höhe von bis zu 20 Milliarden zugeführt werden.

• Der Ansatz für die Regionalisierungsmittel im Haushalt soll um 350 Millionen Euro reduziert werden.

• Die Wiederbeschaffungen durch die Bundeswehr für die an die Ukraine abgegebenen Waffen wird aus dem Sondervermögen Bundeswehr finanziert. Dadurch können die ursprünglich vorgesehenen Mittel im Bundeshaushalt für die Ertüchtigung der Ukraine um 520 Millionen Euro abgesenkt werden.

• Die Annahmen für die Zinsausgaben des Bundes werden auf Basis des neuen Emissionskalenders und veränderter Zins- und Inflationsdaten an die im Vergleich zur Aufstellung des Regierungsentwurfes veränderten Marktbedingungen angepasst (2,3 Milliarden Euro). Die Prognose für noch nicht abgerechnete Ausgaben des Wirtschaftsstabilisierungsfonds für das Jahr 2023 wird aktualisiert (400 Millionen Euro).

• Die Rücklagen der nicht vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts betroffenen Sondervermögen werden genutzt (ca. 3,2 Milliarden Euro).

• Die Bundesregierung wird die Hilfen zur Beseitigung der erheblichen Schäden aufgrund der Flutkatastrophe im Sommer 2021 in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen weiter finanzieren. Im Haushaltsentwurf 2024 sind dafür 2,7 Milliarden Euro vorgesehen – über eine Milliarde Euro mehr als 2023. Nach dem Urteil muss eine neue Rechtssicherheit hergestellt werden, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts gerecht zu werden. Dazu wird auch anhand unabhängiger juristischer Expertise sorgfältig geprüft, ob die Finanzierung weiterhin über die notlagenbedingte Kreditfinanzierung des Sondervermögens erfolgen kann, so wie es von der Vorgängerregierung vorgesehen war. Dazu wäre nunmehr nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts auch 2024 ein erneuter Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes notwendig. Hierzu soll auch das Gespräch mit der größten Oppositionsfraktion gesucht werden, ob ein solcher Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes unterstützt werden kann, damit nicht Bevölkerungsgruppen gegeneinander ausgespielt werden. Sollte der Weg über einen solchen Beschluss nach Artikel 115 des Grundgesetzes rechtlich nicht möglich sein, erfolgt die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt.

• Die bisher geplante Unterstützung der Ukraine kann aus dem Bundeshaushalt ohne Überschreitensbeschluss geleistet werden. Sollten im Laufe des Jahres 2024 weitere erhebliche finanzielle Aufwendungen für die Unterstützung der Ukraine, auch mit internationalen Partnern, über das bisher veranschlagte Maß hinaus nötig werden, wird die Bundesregierung dem Deutschen Bundestag vorschlagen, einen Überschreitensbeschluss nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 6 und 7 des Grundgesetzes zu fassen, der voraussetzt, dass die staatliche Finanzlage erheblich beeinträchtigt wäre. Die Ukrainerinnen und Ukrainer müssen auch längerfristig in die Lage versetzt werden, sich der Aggression des russischen Präsidenten Putin entgegenzustellen. Das ist eine unverzichtbare, klare Botschaft an den russischen Präsidenten, der offensichtlich darauf setzt, dass die internationale Unterstützung der Ukraine nachlässt.

Foto: Symbolbild

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