Nordrhein-Westfalen

Dr. Hans-Josef Thesling ist neuer Präsident des Bundesfinanzhofs

Das Ministerium der Justiz teilt mit:

Mit Dr. Hans-Josef Thesling ist eine Spitzenkraft der nordrhein-westfälischen Justiz zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs in München ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihm am Dienstag (25. Januar 2022) von dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann übergeben.

Minister der Justiz Peter Biesenbach zeigte sich entsprechend hoch erfreut: „Auch wenn ich das Ausscheiden von Herrn Dr. Thesling aus den Diensten des Landes Nordrhein-Westfalen – insbesondere als Leiter der Zentralabteilung meines Hauses – sehr bedauere, weil er aufgrund seiner fachlichen und menschlichen Qualitäten eine nur schwer zu schließende Lücke hinterlässt, überwiegt die Freude darüber, dass mit ihm ein herausragender Repräsentant der Justiz Nordrhein-Westfalens die Leitung des obersten Gerichthofs der deutschen Finanzgerichtsbarkeit übernimmt.“

Nach ersten beruflichen Stationen als Rechtsanwalt und Finanzbeamter bei den Finanzämtern in Erkelenz und Bergheim begann Dr. Thesling seine richterliche Laufbahn 1995 bei dem Finanzgericht Düsseldorf, wo er im Jahr darauf zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde und bis zu seiner Abordnung an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 wirkte. Bereits 2005 wurde Dr. Thesling an den Landtag Nordrhein-Westfalen versetzt, wo er fortan als Leiter der Abteilung I in der Landtagsverwaltung tätig war und zunächst zum Leitenden Ministerialrat und im Jahr 2008 zum Ministerialdirigenten ernannt wurde. Während seiner über zehnjährigen Tätigkeit für den Landtag Nordrhein-Westfalen zeichnete er unter anderem für die parlamentarischen Dienste, das Parlamentsrecht, die Personalangelegenheiten der Landtagsverwaltung, die Abgeordnetenangelegenheiten, das allgemeine Justiziariat und die EU-Angelegenheiten des Landtags verantwortlich.

Im Jahr 2016 wurde Dr. Thesling zum Präsidenten des Finanzgerichts ernannt und leitete fortan das Finanzgericht in der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem 50 Richterinnen und Richter sowie circa 50 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. Zudem war er in dieser Zeit Vorsitzender des 2. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf und im Zuge dessen neben allgemeinen steuerrechtlichen Streitgegenständen mit öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz befasst. 

Im November 2018 wechselte Dr. Thesling an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, wo er abermals zum Ministerialdirigenten ernannt wurde und bis zuletzt als Leiter der vornehmlich mit den Personalangelegenheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften Nordrhein-Westfalens befassten Zentralabteilung tätig war. Dr. Thesling ist zudem maßgeblicher Mitverfasser eines umfassenden Großkommentars zur nordrhein-westfälischen Landesverfassung.

Mit der Ernennung von Dr. Thesling zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs wird einer der führenden Köpfe in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und eine in herausgehobener Weise qualifizierte Persönlichkeit an die Spitze eines der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

Dr. Hans-Josef Thesling ist neuer Präsident des Bundesfinanzhofs

Das Ministerium der Justiz teilt mit:

Mit Dr. Hans-Josef Thesling ist eine Spitzenkraft der nordrhein-westfälischen Justiz zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs in München ernannt worden. Die Ernennungsurkunde wurde ihm am Dienstag (25. Januar 2022) von dem Bundesminister der Justiz, Dr. Marco Buschmann übergeben.

Minister der Justiz Peter Biesenbach zeigte sich entsprechend hoch erfreut: „Auch wenn ich das Ausscheiden von Herrn Dr. Thesling aus den Diensten des Landes Nordrhein-Westfalen – insbesondere als Leiter der Zentralabteilung meines Hauses – sehr bedauere, weil er aufgrund seiner fachlichen und menschlichen Qualitäten eine nur schwer zu schließende Lücke hinterlässt, überwiegt die Freude darüber, dass mit ihm ein herausragender Repräsentant der Justiz Nordrhein-Westfalens die Leitung des obersten Gerichthofs der deutschen Finanzgerichtsbarkeit übernimmt.“

Nach ersten beruflichen Stationen als Rechtsanwalt und Finanzbeamter bei den Finanzämtern in Erkelenz und Bergheim begann Dr. Thesling seine richterliche Laufbahn 1995 bei dem Finanzgericht Düsseldorf, wo er im Jahr darauf zum Richter auf Lebenszeit ernannt wurde und bis zu seiner Abordnung an die Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahr 2004 wirkte. Bereits 2005 wurde Dr. Thesling an den Landtag Nordrhein-Westfalen versetzt, wo er fortan als Leiter der Abteilung I in der Landtagsverwaltung tätig war und zunächst zum Leitenden Ministerialrat und im Jahr 2008 zum Ministerialdirigenten ernannt wurde. Während seiner über zehnjährigen Tätigkeit für den Landtag Nordrhein-Westfalen zeichnete er unter anderem für die parlamentarischen Dienste, das Parlamentsrecht, die Personalangelegenheiten der Landtagsverwaltung, die Abgeordnetenangelegenheiten, das allgemeine Justiziariat und die EU-Angelegenheiten des Landtags verantwortlich.

Im Jahr 2016 wurde Dr. Thesling zum Präsidenten des Finanzgerichts ernannt und leitete fortan das Finanzgericht in der Landeshauptstadt Düsseldorf, dem 50 Richterinnen und Richter sowie circa 50 weitere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angehören. Zudem war er in dieser Zeit Vorsitzender des 2. Senats des Finanzgerichts Düsseldorf und im Zuge dessen neben allgemeinen steuerrechtlichen Streitgegenständen mit öffentlich-rechtlichen und berufsrechtlichen Streitigkeiten nach dem Steuerberatungsgesetz befasst. 

Im November 2018 wechselte Dr. Thesling an das Ministerium der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen, wo er abermals zum Ministerialdirigenten ernannt wurde und bis zuletzt als Leiter der vornehmlich mit den Personalangelegenheiten der Gerichte und Staatsanwaltschaften Nordrhein-Westfalens befassten Zentralabteilung tätig war. Dr. Thesling ist zudem maßgeblicher Mitverfasser eines umfassenden Großkommentars zur nordrhein-westfälischen Landesverfassung.

Mit der Ernennung von Dr. Thesling zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs wird einer der führenden Köpfe in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen und eine in herausgehobener Weise qualifizierte Persönlichkeit an die Spitze eines der fünf obersten Gerichtshöfe des Bundes entsandt.

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