Kamp-Lintfort

Abfalldeponie Eyller Berg

Abfalldeponie Eyller Berg: Umweltministerium und Bezirksregierung richten Koordinierungsstab ein

Zur Begleitung des Endes der Abfallablagerung der Deponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort und zur Sicherung des Verfahrens haben das Umweltministerium und die Bezirksregierung Düsseldorf einen Koordinierungsstab „Eyller Berg“ unter Leitung der jeweils zuständigen Abteilungsleitungen eingerichtet.

Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz teilt mit:
Zur Begleitung des Endes der Abfallablagerung der Deponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort und zur Sicherung des Verfahrens haben das Umweltministerium und die Bezirksregierung Düsseldorf einen Koordinierungsstab „Eyller Berg“ unter Leitung der jeweils zuständigen Abteilungsleitungen eingerichtet. Ziel ist die Umsetzung des im August 2015 geschlossenen gerichtlichen Vergleichs vor dem OVG Münster zwischen der Bezirksregierung Düsseldorf und dem Deponiebetreiber. Dieser legt unter anderem ein Ende der Abfallablagerung zum 31.12.2022 fest. Weiterhin enthält der Vergleich strikte Vorgaben zum künftigen Deponie-Volumen und zur Rekultivierung.
„Die Inhalte des gerichtlichen Vergleichs sind verbindlich und müssen konsequent umgesetzt werden. Die Deponie unterliegt einer engmaschigen Überwachung. Dort wo notwendig wird der Vollzug weiter intensiviert“, betont Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Auch werden das Umweltministerium zusammen mit der Bezirksregierung – angesichts der geringen Restlaufzeit der Deponie – darauf hinwirken, notfalls mit ordnungsrechtlichen Maßnahmen, dass weitere Überhöhungen unterbleiben und noch bestehende Überhöhungen im Rahmen eines Rückbaukonzepts zurückgebaut werden.
Die Deponie Eyller Berg in Kamp-Lintfort ist eine Deponie der Klasse III, d. h. hier werden Sonderabfälle nach dem Stand der Technik abgelagert. Betreiber der Deponie ist die Eyller Berg Abfallbeseitigungsgesellschaft mbH (EBA). Zuständig für Zulassung und Überwachung der Deponie ist die Bezirksregierung Düsseldorf.
Aktuelle Streitpunkte zwischen Betreiber und Bezirksregierung sind unterschiedliche Auffassungen zur Oberflächenabdichtung und damit verbundene Fristen für vorgezogene Rekultivierungsmaßnahmen. Im Januar 2021 hat die Bezirksregierung eine konventionelle Oberflächenabdichtung in Form einer Abdichtung mit mineralischer Komponente genehmigt. Mit dieser Entscheidung laufen nach Auffassung des Umweltministeriums und der Bezirksregierung die im Vergleich festgelegten Fristen für die vorgezogene Rekultivierung. Ebenfalls strittig ist die vollständige Einrichtung des sogenannten Canyon-Bereiches, der bereits Ende 2020 hätte eingerichtet werden müssen sowie der zugesagte Verzicht auf eine chemisch-physikalische Behandlungsanlage am Standort Eyller Berg.
Die Betreibergesellschaft favorisiert für die Oberflächenabdichtung die Verwendung sogenannter Bentonitmatten. Eine derartige Oberflächenabdichtung entspricht allerdings nicht dem Stand der Technik bei Deponien der Klasse III. Dementsprechend hat die Bezirksregierung Düsseldorf den Antrag der Betreibergesellschaft im Dezember 2020 abgelehnt, da die von der Betreiberin avisierte Zulassung immer noch auf sich warten lässt. Die hiergegen gerichtete Klage der Betreibergesellschaft ist derzeit beim Oberverwaltungsgericht anhängig, ebenso eine Klage der Betreibergesellschaft gegen die Genehmigung der konventionellen Oberflächenabdichtung.

Foto: Land NRW / Mark Hermenau

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