Duisburg

Dezentrale Impfangebote der Stadt Duisburg

Die Stadt Duisburg bietet nächste Woche wieder dezentrale Impfungen an nachstehenden Standorten, jeweils von 10 bis 16 Uhr, an:

Dienstag, 19. April:        Christuskirche Duisburg-RheinhausenFriedensstr. 3, 47228 Duisburg

Mittwoch, 20. April:      Kaufland Duisburg-HambornDuisburger Str. 303, 47166 Duisburg

Donnerstag, 21. April:   Gnadenkirche Wanheimerort – Evangelische Gemeinde Duisburg-WanheimerortPaul-Gerhardt-Straße 1, 47055 Duisburg

Freitag, 22. April:            Katholische Kirchengemeinde St. PeterFriedhofsallee 100A, 47198 Duisburg

Verimpft wird neben den Impfstoffen von BionTech und Moderna auch weiterhin Novavax.

Bitte beachten!

Stadt Duisburg bietet stationäre Impfungen und Impfdokumentation im Averdunk Centrum an

Das städtische Impfzelt am Bahnhofsvorplatz an der Mercatorstraße stellt heute seinen Betrieb ein. Die Stadt Duisburg bietet stattdessen ab Mittwoch, 20. April, im Averdunk Centrum an der Königstraße stationäre Impfungen an. 

Auch die Impfdokumentation, welche u. a. Impfzertifikate ausstellt, zieht ins Averdunk Centrum und nimmt dort ebenfalls ab dem 20. April den Betrieb auf.

Öffnungszeiten des neuen Impfzentrums ab dem 20. April:

Dienstags und mittwochs sowie freitags und samstags von 10.30 bis 17.30 Uhr und donnerstags von 13 bis 20 Uhr.

Sonntags und montags werden keine Impfungen angeboten, das Impfzentrum bleibt an diesen Tagen geschlossen.

Die Impfdokumentationen hat folgende Öffnungszeiten:

Montag: geschlossen

Dienstag: 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Mittwoch: 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Donnerstag: 13.00 Uhr bis 20.00 Uhr

Freitag: 10.30 Uhr bis 17.30 Uhr

Samstag: geschlossen

Sonntag: geschlossen

Außerhalb der Öffnungszeiten sind die Kolleginnen und Kollegen per E-Mail unterimpfdokumentation@stadt-duisburg.de erreichbar.

Hinweise zur Impfung

Die Impfungen sind kostenlos. Vorherige Anmeldungen sind an keinem der Standorte notwendig. Um die Wartezeit jedoch so kurz wie möglich zu halten, wird empfohlen, die benötigten Unterlagen (2x Aufklärungsbogen, 2x Anamnese, 2x Impfeinwilligung) ausgedruckt und ausgefüllt mitzubringen.

Die Unterlagen können auf der Internetseite des RKI heruntergeladen werden (www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Materialien/COVID-19-Aufklaerungsbogen-Tab.html).

Neben der Zweitimpfung besteht die Möglichkeit, an allen Standorten die Erst- und Drittimpfung zu erhalten.

Die Auffrischungsimpfung ist drei Monate nach der Zweitimpfung möglich. Eine Booster-Impfung frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immungeschwächte Personen möglich.

Auch 12- bis 17-Jährige können sich nach der entsprechenden Empfehlung des NRW-Gesundheitsministeriums nun boostern lassen. Der vor Ort verwendete Impfstoff für Erstimpfungen hängt dabei von der jeweiligen Verfügbarkeit ab. 

Die Zweitimpfungen werden jedoch mit dem gleichen Impfstoff vorgenommen, wie bei den Erstimpfungen (BioNTech, Moderna oder Novavax). Die Drittimpfung erfolgt immer mit einem mRNA Impfstoff.

Für die Impfung an einem der vorgenannten Standorte muss ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

Bei einer Zweit- und Drittimpfung ist zudem zwingend die Bescheinigung über die bereits erfolgten Corona-Impfungen vorzuzeigen. Es wird daher empfohlen, den Impfausweis mitzubringen.

Kinderimpfungen

Während der vorgenannten Öffnungszeiten und ohne vorherige Terminvereinbarung sind kostenlose Kinderimpfungen ausschließlich am stationären Impfstandort in der Innenstadt möglich.

Eltern sollten zur Impfung ihrer Kinder sowohl Ausweis, Impfausweis und einen ausgefüllten Aufklärungs- und Anamnesebogen mitbringen. Individuelle Fragen können vor Ort mit dem impfenden Arzt geklärt werden. 

Da entsprechende Impfungen bei Kindern inzwischen auch von Hausärzten/Allgemeinmedizinern durchgeführt werden dürfen, erfolgen die Kinderimpfungen seit dem 1. April nicht mehr von Kinderärzten, sondern von Allgemeinmedizinern.   

Die Stadt Duisburg bittet Eltern ausdrücklich darum, den eigenen Kinderarzt aufzusuchen, sofern deren Kinder besondere gesundheitliche Problemen haben.

Für die Impfung ist außerdem eine Einwilligung der sorgeberechtigten Personen erforderlich. Bei Unterschrift nur einer sorgeberechtigten Person bestätigt diese, dass die Zustimmung der anderen sorgeberechtigten Person eingeholt wurde. 

Entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) ist für die Impfung gegen COVID-19 ist eine ärztliche Beratung und Aufklärung vor Ort erforderlich. Verimpft wird ein speziell für Kinderimpfungen freigegebener Impfstoff der Firma Biontech, der für Kinder entsprechend dosiert ist.

Eine Zweitimpfung kann drei Wochen nach der Erstimpfung vorgenommen werden. Der Impfarzt vor Ort informiert über den Zeitpunkt, an dem die Zweitimpfung erfolgen kann.

Bitte beachten:

Schützen Sie sich aber auch und andere, indem Sie die bekannten Hygienehinweise anwenden. Unterwww.du-testet.de besteht zudem die Möglichkeit an vielen verschiedenen Standorten in den Stadtbezirken einen Coronaschnelltest zu machen. Außerdem können Sie die offizielle deutsche Corona-Warn-App nutzen: Sie hilft festzustellen, ob Sie in Kontakt mit einer infizierten Person geraten sind und daraus ein Ansteckungsrisiko entstehen kann. So können Infektionsketten schneller unterbrochen werden. Die App ist ein Angebot der Bundesregierung. Download und Nutzung der App sind freiwillig. Sie ist kostenlos im App Store und bei Google Play zum Download erhältlich. Mehr Infos unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/corona-warn-app.

Foto: Symbolbild

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