Gesundheit

Land stellt rund 8,7 Millionen Masken für Bedürftige zur Verfügung

Verteilung über Kommunen, Tafeln und Freie Wohlfahrtspflege

Die Landesregierung unterstützt bedürftige Menschen mit einem Sofortprogramm, in dessen Rahmen sie über 8,7 Millionen medizinische Masken zur Verfügung stellt. Die Masken werden vor Ort und unbürokratisch von den Städten und Gemeinden in den bewährten sozialen Anlaufstellen, die den Menschen gut bekannt sind, ausgegeben.

 

Die Kommunen informieren vor Ort in geeigneter Weise, wie und an welchen Stellen bedürftige Menschen zeitnah die Masken erhalten. Land, Städten, Kreisen und Gemeinden geht es um eine zügige und unbürokratische Soforthilfe. Rund drei Millionen der Masken werden über die Tafeln zu beziehen sein. Über eine Kooperation mit dem Diözesan-Caritasverband für das Erzbistum Köln e. V. sollen 600.000 der Masken an obdachlose Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen über das Netzwerk der freien Wohlfahrtspflege verteilt werden.
„Mir geht es darum, dass bedürftige Menschen schnell einen Zugang zu Schutzmasken bekommen. Dabei bauen wir zu einem großen Teil auf die Unterstützung der Kommunen, die in dieser Pandemie schon so oft gezeigt haben, dass sie für die Bürgerinnen und Bürger als erster Ansprechpartner da sind”, so Arbeits-, Gesundheits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann. „Wir sind aber nicht naiv: 8,7 Millionen medizinische Masken sind nur ein erster Schritt angesichts der Anzahl bedürftiger Menschen in Nordrhein-Westfalen, wir wollen schnell und ohne große Bürokratie und Antragsformulare helfen! Eine weitere Tranche ist geplant.”
Die Verteilung soll so schnell wie möglich starten. Laumann bittet aber auch um Verständnis, wenn es zu Beginn zu Verzögerungen kommt: „Die Masken werden ab heute den Kommunen zur Verfügung gestellt. Die Verteilung vor Ort bedarf etwas Vorbereitungszeit. Deshalb werden die Masken vielleicht nicht morgen, aber doch in den kommenden Tagen vor Ort zur Verfügung stehen.“
In Nordrhein-Westfalen beziehen aktuell rund 1,4 Millionen Menschen Leistungen nach dem SGB II, dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Foto: © panthermedia.net / Waldemar Thaut
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