Job und Berufswelt

Gefälschte Mail an Arbeitgeber zum Kurzarbeitergeld im Umlauf

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) warnt vor einer betrügerischen Mail. Die Absender wollen an persönliche Kundendaten gelangen.

Aktuell erhalten Arbeitgeber und Unternehmen bundesweit unseriöse Mails, die unter der Mailadresse kurzarbeitergeld@arbeitsagentur-service.de versandt werden. In der Mail wird der Arbeitgeber unter anderem aufgefordert, konkrete Angaben zur Person, zum Unternehmen und zu den Beschäftigten zu machen, um Kurzarbeitergeld zu erhalten.
Im Absender ist keine Telefonnummer für Rückfragen angegeben. Arbeitgeber sollen auf keinen Fall auf die Mail antworten, sondern diese umgehend löschen. Die BA ist nicht Absender dieser Mail. Die BA fordert Arbeitgeber auch nicht per Mail auf, Kurzarbeitergeld zu beantragen.
Informationen zur Beantragung von Kurzarbeitergeld erhalten Betriebe telefonisch unter der gebührenfreien Hotline für Arbeitgeber 0800 4 5555 20.
Kurzarbeitergeld kann nur über eine Anzeige zum Arbeitsausfall durch den Arbeitgeber erfolgen. Arbeitgeber können Kurzarbeitergeld schriftlich oder online anzeigen. Der Vordruck zur Anzeige und alle Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit https://www.arbeitsagentur.de/m/corona-kurzarbeit/ veröffentlicht.
Hintergrundinformationen zum Kurzarbeitergeld:
Wer Kurzarbeitergeld erhält
Kurzarbeitergeld beantragen können Betriebe mit mindestens einer bzw. einem Beschäftigten. Wirtschaftliche Ursachen oder nicht beeinflussbare (unabwendbare) Ereignisse müssen vorliegen. Vor dem Hintergrund der aktuellen Pandemie können wirtschaftliche Ursachen beispielsweise durch ausbleibende Lieferungen begründet sein, die zu einer Reduzierung der Arbeitszeit führen. Wenn staatliche Schutzmaßnahmen dafür sorgen, dass der Betrieb vorübergehend geschlossen wird, handelt es sich um ein unabwendbares Ereignis. Dies kann Hochwasser, aber auch eine Anordnung des Gesundheitsamtes sein.
Drei Schritte zum Kurzarbeitergeld: anzeigen, beantragen, abrechnen
Im ersten Schritt zeigen Unternehmen und Betriebe die Kurzarbeit schriftlich bei der Agentur für Arbeit an. Das geht sehr einfach. Die wichtigen Vordrucke und weitere Informationen sind im Internet unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden. Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber füllen den Ausdruck aus, scannen die unterschriebene Kurzarbeits-Anzeige und senden sie per E-Mail an die Agentur für Arbeit.
Nach der Anzeige kann im zweiten Schritt die Unterstützungsleistung beantragt werden. Hierfür reicht ein zweiseitiger Vordruck, der ebenfalls im Internet bzw. Online-Portal zu finden ist. Sowohl die Mitteilung/Anzeige als auch die eigentliche Beantragung von Kurzarbeitergeld können also schnell, sicher und jederzeit online erfolgen.
Im Antrag geben Arbeitgeber an, bei wie vielen Mitarbeitern wie viel Arbeitszeit ausfällt. Für diesen Arbeitsausfall erstattet die Bundesagentur neben der pauschalierten Entgeltersatzleitung aktuell auch die Sozialversicherungsbeiträge. Ob die Voraussetzungen für die Gewährung des Kurzarbeitergeldes vorliegen, entscheidet die Agentur für Arbeit.
Die Ermittlung der Höhe des Kurzarbeitergeldes für jede einzelne Mitarbeiterin und jeden Mitarbeiter sowie die Erstellung einer Abrechnungsliste für die Agentur für Arbeit wird im Regelfall durch die Lohnsoftware der Unternehmen unterstützt. Das Kurzarbeitergeld erstattet die Agentur für Arbeit an den Arbeitgeber.
Höhe des Kurzarbeitergeldes
Kurzarbeitergeld kann bis zu zwölf Monate bezahlt werden. Das hängt von dem Einzelfall ab. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten in dieser Zeit 60 Prozent des pauschalierten Nettogehaltes. Wenn Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer mindestens 0,5 Kinder auf der Lohnsteuersteuer eingetragen haben, beträgt der Satz des Kurzarbeitergeldes 67 Prozent.
Wie kann ich die Agentur für Arbeit Gelsenkirchen aktuell erreichen?
Für Arbeitnehmer/innen:
– Nutzen Sie unsere Online-Angebote:
Erledigen Sie mit unseren eServices Ihre Anliegen online unter www.arbeitsagentur.de/eServices.
– Zusätzliche regionale Rufnummern:
Wir haben zusätzlich eine lokale Sammelrufnummer unter 0209 164 222 eingerichtet, um unsere zentrale Rufnummer aufgrund des aktuell hohen Aufrufaufkommens zu entlasten und bestmöglich für Sie erreichbar zu sein.
Bitte nutzen Sie bevorzugt diese Telefonnummer.
– Unsere kostenfreie Servicenummer ist weiterhin auch für sonstige Anliegen aktiv
Sie erreichen uns weiterhin auch über unsere Servicenummer 0800 4 5555 00.
Für Arbeitgeber/innen (Anfragen zum Thema Kurzarbeitergeld):
– Kontaktieren Sie uns per Mail:
Um aufgrund des aktuell hohen Aufrufaufkommens bestmöglich für Sie erreichbar zu sein, nutzen Sie auch unsere Kontaktmöglichkeit per Mail an Gelsenkirchen.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de / Bottrop.Arbeitgeber@arbeitsagentur.de
Wir rufen Sie über diesen Weg auch gerne zurück.
– Unsere kostenfreie Arbeitgeber-Hotline ist weiterhin auch für sonstige Anliegen aktiv
Sie erreichen uns weiterhin auch über unsere Servicenummer 0800 4 5555 20.
Foto: Symbolbild
Quelle: BA-Essen-Pressestelle-Ruhr-West

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