Job und Berufswelt

Kurzarbeitergeld: Jetzt Antrag auf Erstattung stellen

Im März angezeigte Kurzarbeit noch bis zum 30. Juni abrechnen

Mehr als 3.000 Betriebe in Oberhausen und Mülheim an der Ruhr haben seit März verkürzt gearbeitet. Viele zahlten zum ersten Mal Kurzarbeitergeld an ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Anträge auf die Erstattung der im Monat März in Vorleistung erbrachten Lohnersatzleistung müssen nun bis zum 30. Juni bei der Agentur für Arbeit fristgemäß eingereicht werden. Die Service-Hotlines für Arbeitgeber der Agentur für Arbeit bietet telefonische Unterstützung an.

Unternehmen und Betriebe zahlen bei verkürzter Arbeit das anfallende Kurzarbeitergeld in Vorleistung aus. Sie haben vom Folgemonat an drei Monate Zeit, ihren Antrag auf Erstattung des an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlten Kurzarbeitergeldes bei der Agentur für Arbeit einzureichen. Wenn zum Beispiel im März verkürzt gearbeitet wurde, kann der Antrag auf Erstattung im April, Mai oder Juni gestellt werden. Nach dem 30. Juni verfällt der Anspruch auf Erstattung. Kurzarbeit bietet Unternehmen und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Sicherheit, aber auch Flexibilität: sie können Kurzarbeit anzeigen, müssen diese aber nicht umsetzen oder können auch nur teilweise verkürzt arbeiten. Das Unternehmen entscheidet selbst und kurzfristig allein aufgrund seiner Auftragslage, ob und wie viel Kurzarbeit es realisieren muss. Da Unternehmen, die Kurzarbeit anzeigen, in der Regel eine schwierige Situation zu bewältigen haben, nimmt das Gesetz den Druck raus und gibt drei Monate Zeit, die wirklich realisierte Kurzarbeit mit der Agentur für Arbeit abzurechnen.

Antrag muss fristgerecht abgegeben werden

Da viele Unternehmen im Zuge der aktuellen Corona-Pandemie zum ersten Mal verkürzt gearbeitet haben, weist die Agentur für Arbeit Oberhausen/Mülheim an der Ruhr noch einmal besonders darauf hin, dass die Anträge auf Kurzarbeitergeld bis zum 30. Juni bei der Arbeitsagentur eingegangen sein müssen. Es ist gesetzlich nicht möglich, Anträgen, die nach dem 30. Juni eingegangen sind, stattzugeben und dem Betrieb das in Vorleistung im März erbrachte Kurzarbeitergeld zu erstatten.

Hotline für Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen berät

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber aus Oberhausen und Mülheim an der Ruhr können sich bei Fragen zum Thema an die Expertinnen und Experten der Agentur für Arbeit wenden. Unter der kostenfreien Servicenummer 0800 45555 20 erreichen Unternehmen den Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit Oberhausen/Mülheim von montags bis freitags zwischen 8 Uhr bis 18 Uhr. Weitere Informationen zu dem Thema Kurzarbeiter sind unter www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit zu finden.

 

Zwei Schritte bis zur Abrechnung von Kurzarbeitergeld

Kurzarbeit ist ein zweistufiges Verfahren: Zunächst zeigen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber bei der Arbeitsagentur an, dass ab dem aktuellen Monat im Unternehmen verkürzt gearbeitet werden soll und wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter potentiell betroffen sind. Wenn die Anzeige auf Kurzarbeitergeld von der Agentur anerkannt wurde, gehen die Unternehmen in Vorleistung und zahlen für den laufenden Monat das Kurzarbeitergeld an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer aus. Im darauffolgenden Monat – spätestens aber nach drei Monaten – können Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit stellen und dadurch die in Vorleistung erbrachte Lohnersatzleistung abrechnen.

Informationen für Unternehmen und Betriebe

Die Kurzarbeit-App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt dabei, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur für Arbeit zu versenden – ohne vorherige Anmeldung. Wenn Unternehmen diese App nutzen, kann die Agentur für Arbeit das Anliegen noch schneller und effizienter erledigen. Kostenfrei im Google-Play-Store oder im App Store.

Den verkürzten Antrag auf die Erstattung von Kurzarbeitergeld ist hier im Internet zu finden.

Kurzarbeit kann auch online angezeigt und abgerechnet werden. In diesem Video erfahren Interessierte, wie sie den Antrag inklusive der Abrechnungsliste online stellen können.

Foto: Symbolbild

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