Nordrhein-Westfalen

Erster öffentlicher Gebetsruf zum Freitagsgebet am 14.10.2022

Erster öffentlicher Gebetsruf zum Freitagsgebet am 14.10.2022

Köln, 14.10.2022: Der erste öffentliche Gebetsruf erfolgte zum Freitagsgebet am 14.10.2022 gegen 13:24 Uhr. Rezitiert wurde der Gebetsruf von Mustafa Kader, Religionsbeauftragter der Zentralmoschee Köln.

Viele Gebetsbesucher, Nachbarn und Pressevertreter waren anwesend, um Teil dieser gesellschaftlichen Entwicklung zu sein. Aufgrund des hohen Besucherandrangs von annähernd 5000 Besuchern erfolgte der erste öffentliche Gebetsruf auf der Platzfläche, um die Atmosphäre des Gebetssaals und Spiritualität des Freitagsgebetes nicht zu beeinträchtigen. Nicht nur Pressevertreter, vor allem die Besucher machten Video-Aufnahmen, Video-Übertragungen oder Live-Streams, um diese Freude mit anderen zu teilen.

Erster öffentlicher Gebetsruf zum Freitagsgebet am 14.10.2022

In den einleitenden Worten betonte Murat Sahinarslan, Direktor des MoscheeForums: “Köln ist heute mit dem Beginn des öffentlich wahrnehmbaren Gebetsruf am Freitag in Ihrer Vielfalt gewachsen.”

Und weiter: „Der erste öffentliche Gebetsruf hat uns als Zentralmoschee und unsere Gemeinde und Besucher emotional sehr berührt. Es war ein langer, aber auch fruchtbarer Weg. Dies ist ein erfreulicher Schritt für die Zentralmoschee Köln. Auch von Nachbarn und Anwohnern haben wir positives Feedback erhalten. Gleichwohl werden wir eine weitere Info-Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt im Nachgang zum Gebetsruf planen, um das Gespräch miteinander lebendig zu halten und die sozialen Bande zu unserer Nachbarschaft nachhaltig zu stärken. Auch in die Kölner Bürgerschaft hinein werden wir uns stärker einbringen, wie beispielsweise jetzt bereits im Seniorennetzwerk, Veedelsmanagement oder im Zentrenmanagement Ehrenfeld.

Erster öffentlicher Gebetsruf zum Freitagsgebet am 14.10.2022

Denn es ist unser Anliegen, alle in diesem Prozess mitzunehmen und miteinander in den Dialog zu treten.“

Auch Abdurrahman Atasoy, Stellv. Vorsitzender im DITIB-Bundesverband, begrüßt diesen Schritt ausdrücklich: „Wir sind sehr glücklich über diesen Vertrag mit der Stadt Köln. Der öffentliche Gebetsruf ist ein Zeichen für Beheimatung der Muslime. Dies ist ein wichtiger Schritt in der Wahrnehmung der muslimischen Glaubensgemeinschaften als Teil der Gesellschaft. Dass Muslime mit ihren repräsentativen Moscheen als sichtbarer und mit ihrem Gebetsruf als hörbarer Teil endlich gesellschaftlich angekommen und angenommen sind, ist die Kernbotschaft dieses langen Prozesses. Diese Entwicklungen haben die Muslime aus den unsichtbaren und usseligen Hinterhofmoscheen in den Schoss der Gesellschaft geholt – mit all ihren Bedürfnissen, Hoffnungen und Emotionen, aber auch ihren Ressourcen und Verantwortungen. Dafür danken wir der Stadt Köln ausdrücklich.“

Erster öffentlicher Gebetsruf zum Freitagsgebet am 14.10.2022

Die Stadt Köln hat im Oktober 2021 ein auf zwei Jahre angelegtes Modellprojekt gestartet, das Rahmenbedingungen definiert, unter denen Moscheegemeinden insbesondere unter Beachtung des Lärmschutzes per Lautsprecher ihre Gläubigen zum mittäglichen Freitagsgebet rufen können.

Die Zentralmoschee Köln hat den Antrag zum öffentlichen Gebetsruf zum Freitagsgebet am 22.11.2021 gestellt. Die Schallprognose wurde nach der Fertigstellung am 24.08.2022 beim Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln eingereicht. Die letzte Nachforderung der Stadt Köln wurde am 11.10.2022 eingereicht. Ein entsprechender, auf zwei Jahre befristeter Vertrag konnte am 12.10.2022 nach Prüfung einer belastbaren Schallprognose geschlossen werden.

Quelle: Zentralmoschee Köln

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