Polizei

Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nimmt fünf Reisendefest und zieht knapp 5.000 Euro Geldstrafen ein

Düsseldorf (ots) – Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf nahm am vergangenen
Wochenende (19.-20.05.2023) insgesamt fünf zur Fahndung ausgeschriebene Personen
fest.

Zu Beginn wurde am Freitagnachmittag im Rahmen der grenzpolizeilichen
Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/Türkei ein 25-jähriger deutscher
Staatsangehöriger kontrolliert. Bei diesem stellten die Beamten fest, dass der
Mann von der Staatsanwaltschaft Essen gleich zweifach per Haftbefehl gesucht
wurde. Der erste Haftbefehl wurde im Februar dieses Jahres wegen der
Nichterfüllung von 100 Sozialstunden gemäß Beschluss von Juni 2022 ausgestellt.
Demnach hat der Verurteilte zwei Wochen Dauerarrest zu verbüßen. Der zweite
wurde im März dieses Jahres ausgestellt. Laut diesem wurde der junge Mann im
März 2021 wegen Betruges zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.750 Euro verurteilt.
Die Geldstrafe konnte der in Recklinghausen lebende Mann begleichen und somit
die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 70 Tagen abwenden. Zwecks Verbüßen des
zweiwöchigen Dauerarrests wurde er im Anschluss an die Justizbehörden
überstellt.

Am Freitagabend stellten die Bundespolizeibeamten einen 39-jährigen polnischen
Staatsangehörigen fest, welcher beabsichtigte, nach Antalya/Türkei auszureisen.
Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Mann von der
Staatsanwaltschaft Heilbronn gesucht wurde. Diese hatte im November 2022 einen
Haftbefehl wegen Diebstahls gegen den im Januar 2019 Verurteilten erlassen.
Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 300 Euro vor Ort bei der Bundespolizei,
konnte der in den Niederlanden lebende Mann die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe
von 10 Tagen jedoch abwenden und anschließend seine Reise fortsetzen.

Am Samstagnachmittag dann wurde ein deutscher Staatsangehöriger festgestellt,
welcher im Rahmen der Einreisekontrolle eines Fluges aus Istanbul/Türkei
festgestellt wurde. Gegen den 42-Jährigen lag ein Haftbefehl der
Staatsanwaltschaft Konstanz vor. Diese hatte im Januar 2021 einen Haftbefehl
wegen Beleidigung verfügt. Im Dezember 2019 wurde dieser rechtskräftig
verurteilt. Die Geldstrafe in Höhe von 500 Euro konnte der in der Türkei lebende
Mann jedoch ebenfalls begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von
49 Tagen abwenden und danach seine Reise fortsetzen.

Am Samstagabend wurde weiterhin ein 29-jähriger rumänischer Staatsangehöriger
durch die Beamten der Bundespolizei kontrolliert, welcher beabsichtigte, nach
Chisinau/Moldawien auszureisen. Hierbei stellte sich heraus, dass der im Oktober
2019 Verurteilte von der Staatsanwaltschaft Krefeld wegen gemeinschaftlichen
Diebstahls in zwei Fällen gesucht wurde. Die Geldstrafe in Höhe von 600 Euro
konnte der in Düsseldorf lebende Mann jedoch ebenfalls begleichen und somit die
Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 44 Tagen abwenden.

Zuletzt wurde am Samstagabend ein 39-jähriger rumänischer Staatsangehöriger
durch die Bundespolizei kontrolliert, welcher im Rahmen der grenzpolizeilichen
Einreisekontrolle eines Fluges aus Chisinau/Moldawien festgestellt wurde. In
diesem Fall hatte die Staatsanwaltschaft Heilbronn im Juni 2022 einen Haftbefehl
wegen unerlaubten Aufenthaltes ohne erforderlichen Aufenthaltstitel gegen den im
Dezember 2021 Verurteilten erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von
1.800 Euro vor Ort bei der Bundespolizei, konnte der in Rumänien lebende Mann
die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 60 Tagen jedoch abwenden und anschließend
seine Reise fortsetzen.

Foto: Archiv LB

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