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Statement von Stadt und Polizeipräsidium Essen

Stadt und Polizeipräsidium Essen weisen Vorwurf rassistisch motivierter Kontrollmaßnahmen scharf zurück

Essen (ots) – Nach dem schrecklichen Anschlag in Hanau, bei dem ein psychisch kranker Täter aus rassistischen und menschenverachtenden Motiven heraus wahllos neun Menschen erschossen hat, sind Stadt und Polizeipräsidium Essen tief betroffen.
Nach den Vorkommnissen führte das Bündnis „Essen stellt sich quer“ am Donnerstag eine Eilversammlung unter dem Motto „Es reicht: Rechten Terror beenden“ durch.
 
Gegenüber Medienvertretern äußerte ein Verantwortlicher, dass der Stadtteil Altendorf bewusst aufgrund seines hohen Migrantenanteils ausgewählt wurde.
Außerdem sei dieser Stadtteil Zitat: „immer wieder Ziel rassistischer Kontrollen durch die Polizei“.
Seit fast 15 Monaten führen Stadt und Polizei Essen in enger Zusammenarbeit Kontrollen im gesamten Stadtgebiet zur Bekämpfung der unterschiedlichsten Normverletzungen durch. Als Ziele dieser Kontrollen werden Objekte ausgewählt, bei denen konkrete Hinweise auf Gesetzesverstöße vorliegen. Dazu zählen u.a.
Gewerbebetriebe, Schrottimmobilien, Restaurants, Wettbüros, Bordellbetriebe und auch Shisha-Bars.
Zu keiner Zeit haben Stadt und Polizei Essen Objekte aus anderen, geschweige denn rassistischen Gründen, ausgewählt. Beide rechtsstaatlichen Institutionen sind ausschließlich aufgrund Gesetzesgrundlagen tätig und weisen die Vorwürfe von Vertretern des Bündnisses scharf zurück.
Nach rechtlicher Würdigung der geäußerten Vorwürfe stellte das Polizeipräsidium Essen Strafanzeige wegen Beleidigung.
Unmittelbar nach der schrecklichen Tat in Hanau haben Stadt und Polizei Essen die bereits seit langem bestehende Präsenz an Moscheen und Orten, an denen sich üblicherweise vermehrt Migranten treffen, noch verstärkt. Kontakte zu bekannten Gemeindevorständen und anderen religiösen Gruppen wurden intensiviert und zahlreiche besorgte Anfragen beantwortet.
Alle Bürgerinnen und Bürger können darauf vertrauen, dass ihre Stadtverwaltung und ihre Polizei ausschließlich auf der Grundlage von Recht und Gesetz tätig sind, aber auf dieser Grundlage auch dann konsequent einschreiten, wenn Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten begangen werden./tw
Fotos: Symbolbild – Archiv LB

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