Personalwerbung
Du willst zur Polizei? Oder möchtest dich allgemein über die Möglichkeiten informieren, Polizeibeamtin oder Polizeibeamter zu werden, bzw. bei der Landesverwaltung Nordrhein-Westfalen zu arbeiten? Dann findest du hier deine Ansprechpartner.
Kein Tag ist wie der andere
Du suchst die Herausforderung in einer staatlichen Institution, die für Recht und Gesetz, Gleichberechtigung, Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Vertrauen steht? Dann starte Deine Karriere bei uns. Als Polizeikommissarin oder Polizeikommissar bist Du hier genau richtig! Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte …
- sind Allround-Profis
- arbeiten im Team
- sind immer ansprechbar
- vertreten Recht und Gesetz
- halten sich körperlich und geistig fit
Wir setzen auf Deine … Teamfähigkeit – jeder muss sich auf den anderen verlassen können. Nicht nur in gefährlichen Situationen, sondern auch im Alltag. Gleichzeitig bietet unser Teamwork Raum zur Entfaltung Deiner Persönlichkeit.
Kommunikationsfähigkeit – Du musst oft schnell und flexibel handeln. Dein Kommunikations- und Improvisationsgeschick sind gefragt. Einfühlungsvermögen ist dabei eine große Hilfe.
Belastbarkeit – Du solltest über gute sportliche Fähigkeiten und Fertigkeiten in Ausdauer, Kraft, Schnelligkeit, Beweglichkeit und Koordination verfügen. Stressresistenz und Konfliktfähigkeit helfen, psychische Belastungen aufzufangen.
Neutralität – Du musst Recht und Gesetz anwenden. Uneingeschränkte Neutralität ist dabei das höchste Gut. Ist dieser Beruf der richtige für Dich? Mach’ den Selbstcheck! Hier klicken! DAS BIETEN WIR! Dafür stehen wir
Gleichstellung, Chancengleichheit, Schutz vor Diskriminierung und die Anerkennung individueller Differenz sind für uns verbindliche Handlungsleitlinien – nicht nur im Hinblick auf Dein Studium. Auch im Rahmen unserer Einsätze spielen diese Werte und Überzeugungen eine wichtige Rolle. Darüber hinaus machen wir Dir ganz konkrete Angebote, die Du kaum ablehnen kannst:
- Spannende und verantwortungsvolle Tätigkeiten – Nach Deinem Studium und der Erstverwendung stehen Dir viele Wege offen. Du hast vielfältige Verwendungs- und Spezialisierungsmöglichkeiten.
- Gutes Geld – Während des Studiums erhältst Du monatlich ca. 1.000 € (netto). Nach dem Studium beträgt Dein Anfangsgehalt ca. 2.500 € (brutto). Deine Übernahme nach der Ausbildung ist garantiert. Deine Krankheitskosten werden übernommen – und später erhältst Du eine Pension.
- Sicherer Arbeitsplatz – Nach drei Jahren Dienstzeit wirst Du zum Beamten auf Lebenszeit ernannt. Du durchläufst die Beamtenlaufbahn des gehobenen Dienstes.
- Gleichberechtigung – Frauen und Männer sind auf allen Hierarchieebenen chancengleich eingebunden. Es gibt keine Besoldungsunterschiede.
- Keine Diskriminierung – Bei uns leben Menschen aus unterschiedlichen Kulturkreisen mit unterschiedlichen Lebensweisen und Religionen.
- Sportförderung – Bist Du in einem Bundes- oder Landeskader, einer olympischen Disziplin oder Mitglied einer Auswahlmannschaft? Dann kann Deine Ausbildung individuell auf Deine Trainings- und Wettkampftermine angepasst und auf fünf Jahre verlängert werden.
Entwickle Dein Potenzial!
Streifendienst? Ermittlungsdienst? Einsatzhundertschaft? Nach dem Studium und Deiner Erstverwendung hast Du viele Möglichkeiten. Du kannst Dich in verschiedenen Arbeitsbereichen spezialisieren. Etwa im Ermittlungsdienst eines Kriminalkommissariats, bei den Spezialeinheiten, als Diensthundführerin oder Diensthundführer, in der Hubschrauberstaffel, Polizeireiterstaffel oder als Lehrende oder Lehrender in der Aus- und Fortbildung. Es liegt an Dir, etwas daraus zu machen. Jetzt geht’s los!
Deine Ausbildung beginnt am 1. September und dauert drei Jahre.
Du studierst an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung im Fachbereich Polizeivollzugsdienst. In einem Bachelor-Studiengang wirst Du zur Polizeikommissarin und zum Polizeikommissar ausgebildet. In Theorie, Training und Praxis wirst Du bestens auf Deinen Beruf vorbereitet. Wenn Du die Prüfung bestanden hast, verleiht Dir die Fachhochschule den akademischen Grad “Bachelor of Arts”. Schon während Deines Studiums durchläufst Du unterschiedlichste Übungen in unseren Trainingszentren und sammelst erste praktische Erfahrungen im Streifendienst Deiner Ausbildungsbehörde. Nach dem Studium startest Du in einer Kreispolizeibehörde. Dies kann auch Deine Ausbildungsbehörde sein. Du kannst Wunschstandorte angeben, jedoch erfolgt die Zuordnung nach dienstlichen Notwendigkeiten. Dein Familienstand und andere soziale Kriterien werden dabei berücksichtigt. Grundsätzlich wirst Du zunächst mehrere Jahre in einer Polizeiinspektion im Wachdienst eingesetzt. Du arbeitest zu wechselnden Zeiten im Früh-, Spät- und Nachtdienst. Wenn Du in den Kreispolizeibehörden Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Dortmund, Duisburg, Düsseldorf, Essen, Gelsenkirchen, Köln, Mönchengladbach, Münster, Recklinghausen und Wuppertal zum Einsatz kommst, kannst Du nach einem Jahr im Wach- und Wechseldienst für zwei Jahre in eine Bereitschaftspolizeihundertschaft wechseln.
Solltest Du Deinen Wunschstandort nicht gleich nach Beendigung Deiner Ausbildung zugeteilt bekommen haben, hast Du die Möglichkeit, Dich am landesweiten Versetzungsverfahren zu beteiligen. Noch Fragen? Fragen! Hier findest Du Deine persönlichen Personalwerber/-innen. DAS BRAUCHST DU! Deine Voraussetzungen
- Erfolgreich abgeschlossenes Auswahlverfahren
- Deutsche Staatsangehörigkeit oder Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union (1.)
- Du hast zum Einstellungstermin (1. September) das 37. Lebensjahr noch nicht vollendet
- Keine gerichtlichen Vorstrafen, kein anhängiges Straf- oder Ermittlungsverfahren
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur), einen gleichwertigen Bildungsstand (z. B. vollständige Fachhochschulreife) oder Abschluss einer beruflichen Aufstiegsfortbildung gemäß BBiHZVO (2.)
- Sechs Jahre Englischunterricht (oder vier Jahre bei erhöhtem Stundenanteil) oder ein Zertifikat über eine abgelegte Prüfung gemäß europäischem Referenzrahmen für Sprachen, Level B 1 (entspricht dem Leistungsstand der Klasse 10, Sekundarstufe I)
- Deutsches Sportabzeichen (mindestens in Bronze), nicht älter als zwölf Monate zum Zeitpunkt der Bewerbung, darin enthalten eine altersabhängige Ausdauerübung. Jugendliche: 800-Meter- oder Dauer-/Geländelauf, Erwachsene: 3.000-Meter- oder 10.000-Meter-Lauf (3.)
- Deutsches Rettungsschwimmabzeichen in Bronze, Deutsches Schwimmabzeichen in Gold oder Deutsches Jugendschwimmabzeichen in Gold (altersabhängig), das zum Bewerbungszeitpunkt nicht älter als vierundzwanzig Monate ist. Andernfalls muss der Nachweis bis zum 01.07. des Einstellungsjahres nachgereicht werden
- Fahrerlaubnis Klasse B oder die Fahrerlaubnis zum begleiteten Fahren ab 17 Jahren für Fahrzeuge mit Schaltgetriebe, erworben bis zum 01.07. des Einstellungsjahres. Bis zum 01.05. des Folgejahres muss die Fahrerlaubnis der Klasse B vorliegen
- Mindestgröße: 163 cm (Frauen und Männer)
- Body-Maß-Index: nicht kleiner als 18 und größer als 27,5
- Tauglichkeit für den Polizeidienst aus polizeiärztlicher Sicht (4.)
- Bereitschaft, für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten
- Charakterliche und geistige Anlagen, die für den Polizeidienst geeignet sind
- Lebensführung in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen
1. Staatsangehörigkeit 1. Für Bewerber mit Nicht-EU-Staatsangehörigkeit gelten besondere Voraussetzungen. Grundsätzlich darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer Deutsche/Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der europäischen Union besitzt. Eine Einstellung in den Polizeidienst ist jedoch auch für andere Staatsangehörige möglich, wenn an der Gewinnung der Bewerberin bzw. des Bewerbers ein dringendes dienstliches Bedürfnis besteht. Diese Voraussetzung ist in der Regel erfüllt, wenn das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert wurde, ein hoher Bevölkerungsanteil der entsprechenden Nationalität in Nordrhein-Westfalen lebt, die Bewerberin/der Bewerber neben der deutschen Sprache auch die jeweilige Heimatsprache spricht und wenn eine Aufenthalts-/Niederlassungserlaubnis für den Bereich der Bundesrepublik Deutschland vorhanden ist. 2. Bildungsstand 2. Die BBiHZVO regelt den „Zugang zum Bachelor-Studium an der Fachhochschule für Öffentliche Verwaltung NRW“ für beruflich Qualifizierte. Bitte beachte daher unsere Informationen zum Bewerbungsverfahren auf dem Bewerberportal. 3. Sport- und Schwimmabzeichen 3. Nachweise über den Erwerb des Deutschen Sportabzeichens können nur anerkannt werden, wenn sie von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern ausgestellt wurden, die zur Ausstellung von Nachweisen berechtigt sind. Einige Kreispolizeibehörden bieten auch die Abnahme des Deutschen Sportabzeichens für Polizeibewerberinnen und Polizeibewerber an. Bitte informiere Dich dazu bei Deiner zuständigen Polizeidienststelle. Nachweise über den Erwerb des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens können nur anerkannt werden, wenn sie von Organisationen, Einrichtungen oder sonstigen Veranstaltern ausgestellt wurden, die zur Ausstellung von Nachweisen berechtigt sind. Dies sind z.B. die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Wasserwacht im Deutschen Roten Kreuz und der Arbeiter-Samariter-Bund. Das Deutsche (Jugend-) Schwimmabzeichen in Gold kann von zertifizierten Bademeister/-in in Deinem Schwimmbad abgenommen werden. Bitte wende Dich frühzeitig an Dein Bad, um die Abnahmemodalitäten zu klären. 4. Tauglichkeit 4. Zur polizeiärztlichen Untersuchung gehört auch die Dokumentation und Bewertung von Körperschmuck (Tattoos, Piercing, …). Bitte beachte daher unsere „Hinweise zur Bewertung von Körperschmuck“ in den Informationen zum Bewerbungsverfahren auf dem Bewerberportal. Das musst Du wissen! Diese Hürden musst Du nehmen
Unser Auswahlverfahren besteht aus mehreren Abschnitten: aus der Vorauswahl, dem PC-Test, einem Assessment-Center, der polizeiärztlichen Untersuchung und der Nachauswahl. Wenn Du alle Stationen erfolgreich durchlaufen hast, gehörst Du schon fast zum Team.Die Vorauswahl Im Rahmen der sogenannten „Vorauswahl“ werden Deine mit der Bewerbung eingereichten Unterlagen geprüft. Im Bedarfsfall wirst Du gebeten, weitere Unterlagen beizubringen. Den PC-Test und die polizeiärztliche Untersuchung durchläufst Du im Bildungszentrum Münster des Landesamtes für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen (LAFP NRW). Dazu wirst Du vom LAFP NRW auf elektronischem Weg eingeladen. Der PC-Test Beim PC-Test werden Deine analytischen Fähigkeiten, Deine Lernfähigkeit, Dein Gedächtnis und Deine (schriftliche) Kommunikationsfähigkeit überprüft. Der Test dauert ca. zwei Stunden und besteht aus verschiedenen Aufgabengruppen. Die Aufgaben beschäftigen sich unter anderem mit Wortanalogien, Figurensequenzen, Zahlensymbolen, Syllogismen, Rechtschreibung und Zeichensetzung sowie Deiner Merkfähigkeit. Auf diesen Test solltest Du Dich gut vorbereiten. Fachliteratur, in welcher die Aufgabenarten vorgestellt werden, erhältst Du im Buchhandel. Nach dem PC-Test folgt ein „Formalgespräch“. Hier werden Deine Bewerbungsunterlagen auf Vollständigkeit geprüft. Du musst u. a. angeben, ob Du Tätowierungen trägst oder ob gegen Dich aktuell ein Strafverfahren anhängig ist. Anschließend erhältst Du das Ergebnis des PC-Tests. Wenn Du diesen Test bestanden hast, musst Du einen weiteren computergestützten Test durchlaufen, der Deine Reaktionsschnelligkeit, Aufmerksamkeit und Konzentrationsfähigkeit prüft. Wenn Du einen Test nicht bestanden hast, ist das Auswahlverfahren zunächst für Dich beendet. Du kannst Dich dann frühestens für das folgende Einstellungsjahr erneut bewerben. Das Assessment-Center Das Assessment-Center absolvierst Du in einer unserer Einstellungs- und Ausbildungsbehörden in Aachen, Bielefeld, Bonn, Dortmund, Düsseldorf, Duisburg, Gelsenkirchen, Hagen, Köln oder Münster. Die Einladung dazu erfolgt durch die jeweilige Behörde. Wo Du das Assessment-Center absolvierst, hängt von Deinem Wohnort ab. Wohnst Du außerhalb Nordrhein-Westfalens, wird gemeinsam mit Dir eine Auswahlbehörde für die Durchführung des Assessment-Centers festgelegt. Im Verlauf des Auswahlverfahrens wirst Du nur dann zu den nachfolgenden Abschnitten eingeladen, wenn Du den vorherigen Abschnitt erfolgreich bestanden hast. Im Assessment-Center werden Deine sozialen und kommunikativen Kompetenzen geprüft. Du musst zwei Rollenspiele absolvieren, hältst einen Vortrag und stellst Dich einem Interview. Beim ersten Rollenspiel handelt es sich um ein Konfliktgespräch, das Du mit einem/einer ausgebildeten Rollenspieler/-in (Polizeibeamtin/Polizeibeamter) führen musst. Dabei soll ein Konflikt behandelt werden, der im polizeilichen Umfeld auftreten kann. Dieses Gespräch dauert ca. fünf Minuten. Für den dann folgenden Vortrag hast Du 15 Minuten Vorbereitungszeit. Es handelt sich um aktuelle Alltagsthemen. Der Vortrag soll ca. fünf Minuten dauern. Im zweiten Rollenspiel wird die Situation in einer Führungsstelle eines Polizeipräsidiums (vergleichbar mit einem Sekretariat) nachgestellt. Hier musst Du schriftliche Unterlagen bearbeiten und auf Telefonanrufe reagieren. Im abschließenden Interview sollst Du etwas zu Deiner bisherigen schulischen und/oder beruflichen Entwicklung erzählen sowie Fragen zu Deiner Berufsmotivation und anderen Aspekten des Polizeiberufes beantworten. Die polizeiärztliche Untersuchung Bei diesem medizinischen Check-Up wird geprüft, ob Du polizeidiensttauglich bist. Dabei werden u. a. Hör- und Sehvermögen sowie die körperliche Belastung (EKG) getestet. Auch die Körpergröße wird gemessen und Dein Body-Maß-Index ermittelt. Abschließend wirst Du von einer Polizeiärztin oder einem Polizeiarzt untersucht. Es besteht die Möglichkeit, dass weitere Facharztbefunde herangezogen werden müssen. Dies wird aber im Einzelnen mit Dir besprochen. Die Nachauswahl Hast Du bis hierhin alle Abschnitte erfolgreich durchlaufen, erfolgt die weitere Bearbeitung Deiner Bewerbung im Rahmen der sogenannten „Nachauswahl“. Dort werden nochmals alle Unterlagen auf Vollständigkeit und Richtigkeit geprüft. Gegebenenfalls wirst Du hier noch einmal gebeten, Unterlagen einzureichen. In Abhängigkeit von Deinem erreichten Ergebnis im Auswahlverfahren, erhältst Du in diesem Abschnitt auch weitere Informationen über eine mögliche Einstellung in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen. Fragen? Fragen!
Wenn Du Fragen zum Bewerbungsverfahren hast, wende Dich bitte an die Personalwerbung in Deiner Wohnortbehörde oder die landeszentrale Bewerberbetreuung beim LAFP in Münster unter 0251 7795-5353 oder schick’ uns eine E-Mail: polizeiberuf@polizei.nrw.de. Darüber hinaus kannst Du Dich auch direkt an den/die für Dich zuständige(n) Personalwerber/in wenden. Hier ist der Link:Hier findest Du Deine persönlichen Personalwerber/-innen. Viele Möglichkeiten, viele Aufgaben, viel Gutes bewirken.
Im Polizeidienst denken wir leistungsorientiert. Wir wissen aus Erfahrung: gute Leistungen lassen sich nur abrufen, wenn sich die Kolleginnen und Kollegen auch verstanden fühlen. Deshalb setzen wir bei der Polizeiarbeit auf gegenseitige Wertschätzung und konstruktive Auseinandersetzung. Wir kennen keine kulturellen und nationalen Schranken. Und Teamleistung ist mehr als nur die Summe von Einzelleistungen. Wir legen Wert auf ein ausgeglichenes Verhältnis von Beruf und Privatleben. Nur so kannst Du die Leistungen, die wir von Dir erwarten und honorieren, auch erbringen. Entwickle Dein Potenzial!
Streifendienst? Ermittlungsdienst? Einsatzhundertschaft? Nach dem Studium und Deiner Erstverwendung hast Du viele Möglichkeiten. Du kannst Dich in verschiedenen Arbeitsbereichen spezialisieren. Etwa im Ermittlungsdienst eines Kriminalkommissariats, bei den Spezialeinheiten, als Diensthundführerin oder Diensthundführer, in der Hubschrauberstaffel, Polizeireiterstaffel oder als Lehrende oder Lehrender in der Aus- und Fortbildung. Es liegt an Dir etwas daraus zu machen. Die Polizeiarbeit ist grundsätzlich in folgende Bereiche gegliedert:
Gefahrenabwehr und Einsatz sowie Kriminalitätskontrolle und Verkehrsunfallbekämpfung. Gefahrenabwehr und Einsatz Die meisten Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten arbeiten im Streifendienst. Dieser Wachdienst ist rund um die Uhr für die Bürgerinnen und Bürger da: mit dem Funkstreifenwagen, dem Motorrad, dem Fahrrad oder zu Fuß. Die Einsätze, die Du im Streifendienst zu bewältigen hast, sind vielfältig. Du wirst Verkehrsunfälle aufnehmen, den Unfallort absichern, Beweise und Spuren sichern und den Unfallhergang rekonstruieren. Du musst Streitigkeiten schlichten, Menschen aus Notlagen retten, gefährdete Objekte schützen, Fahrzeuge anhalten, Personen und Fahrzeuge kontrollieren, Personen festnehmen und durchsuchen, Sachen sicherstellen oder beschlagnahmen, Gebäude durchsuchen, flüchtige Personen und Fahrzeuge verfolgen, Personen vernehmen, nach Tätern fahnden, Blutproben anordnen und Anzeigen schreiben. Wenn Du in eine Bereitschaftspolizeihundertschaft kommst, wirst Du die Kreispolizeibehörden und andere Bundesländer unterstützen. Du wirst z.B. bei Demonstrationen, Fußballspielen, Atomtransporten und Staatsbesuchen eingesetzt. Dafür solltest Du Dich durch viel Sport körperlich fit halten. Spezielle Aufgaben erfordern spezielle Kenntnisse und Ausrüstung. Dazu gehören Spezialeinheiten, Polizeireiter, Diensthundführer, Hubschrauberpiloten und die Wasserschutzpolizei. Für diese Aufgaben kannst Du Dich bewerben, nachdem Du einige Jahre im Streifendienst und bei der Bereitschaftspolizei Erfahrungen gesammelt hast. Kriminalitätskontrolle In den Kriminalkommissariaten untersuchst Du Tatorte, sicherst Beweise und Spuren, ermittelst Zusammenhänge und verhörst Täter, Zeugen und Geschädigte. Du nimmst Täter fest und klärst Straftaten auf. Das Spektrum reicht von Eigentums- und Rauschgiftdelikten, Raub- und Körperverletzungsdelikten, Kraftfahrzeugdelikten und Betrug, Gewalt- und Sexualdelikten, Brandermittlungen, Wirtschafts- und Computerkriminalität bis hin zur politisch motivierten Kriminalität. Verkehrsunfallbekämpfung Eine wichtige Aufgabe besteht hier in der Verhinderung von Verkehrsunfällen. Durch vorbeugende Verkehrsaufklärung und -erziehung sollen der Bevölkerung die Risiken und persönliche Verantwortung im Straßenverkehr bewusst gemacht werden. Darüber hinaus sollen positive Verhaltensmuster vermittelt und partnerschaftliches Verhalten herausgestellt werden. Zielgruppe der Verkehrserziehung sind in erster Linie Kinder, junge Erwachsene und Senioren. Ein weiteres Instrument ist die Verkehrsüberwachung. Du kontrollierst, ob die Verkehrsregeln beachtet werden und ob Fahrzeuge den technischen Voraussetzungen entsprechen. Kontrolliert wird auch, ob Fahrer Alkohol getrunken oder Drogen zu sich genommen haben, ob sie die Sicherheitsgurte angelegt haben und nicht mobil telefonieren. Du kontrollierst LKW-Fahrer oder –Fahrerinnen auf die Lenk- und Ruhezeiten, die Einhaltung der Geschwindigkeit und des Sicherheitsabstandes. Alles in allem besteht der Polizeidienst also aus extrem vielseitigen Aufgabenfeldern, in denen Du viel Verantwortung übernimmst und viel Positives bewirken kannst. Downloads. Studienverlaufsplan Modulübersicht Gib uns dein Like! Facebook-Seite der Polizei NRW
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Welche Daten Facebook im Detail speichert und wie das Unternehmen diese Daten nutzt, ist nicht genau bekannt. Sicher ist, dass Facebook nicht nur Daten speichert, die direkt von Nutzern eingegeben werden, sondern auch Aktionen der Facebook- Nutzer – vermutlich lückenlos – aufzeichnet. Facebook erfährt außerdem • die wichtigsten Daten des Computersystems, von dem aus ein Nutzer sich ins Netzwerk einloggt – bis hin zu IP-Adresse, Prozessortyp und Browserversion samt Plug-Ins und • jeden Besuch auf Webseiten (Widget-Daten), auf denen ein „Gefällt-mir-Knopf“ installiert ist. Dabei wird auch die IP-Adresse übertragen. Sofern der Besucher der fremden Seite Facebook-Nutzer ist und sich vom selben Computer aus bereits bei Facebook eingeloggt hat, kann Facebook auch dessen Identität ermitteln. Das ermöglicht Facebook, Vorlieben, Neigungen und Kontakte seiner Nutzer sehr genau und über die Facebooknutzung hinaus zu untersuchen. Wollen Sie nun die Facebook-Karriereseite der Polizei NRW besuchen, klicken Sie hier: Facebook-Seite der Polizei NRW Fragen?
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