Polizei

Bundespolizei vollstreckt zwei Haftbefehle innerhalb weniger Stunden

Düsseldorf (ots) – Am gestrigen Donnertag stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle innerhalb von wenigen Stunden zwei Personen fest, die zur Fahndung ausgeschrieben waren.
Der 37-Jähriger legte bei der Ausreisekontrolle in die Türkei seinen türkischen Reisepass vor. Dabei kam die Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zum Vorschein. Das Amtsgericht Ratingen hatte den türkischen Staatsangehörigen bereits im September 2019 rechtskräftig zu
einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten aufgrund Fahren ohne Fahrerlaubnis verurteilt.
Der Verurteilte hatte sich der Strafvollstreckung bisher jedoch entzogen und wurde deshalb durch die Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben. Das Amtsgericht Düsseldorf hatte den Mann aus Düsseldorf zusätzlich wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben, da er bisher auf keine Post des Amtsgerichts reagiert hatte. Die Bundespolizisten nahmen die Daten seiner Anschrift auf, um sie dem Amtsgericht zu übermitteln. Anschließend wurde der Mann nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt verbracht.
Ein paar Stunden später stellten Bundespolizisten bei der Ausreisekontrolle nach Moskau einen Deutschen fest, der von der Staatsanwaltschaft Köln zur Festnahme ausgeschrieben war. Das Amtsgericht Köln hatte gegen den 41-Jährigen Untersuchungshaft angeordnet, da er dringend verdächtig ist Subventionsbetrug begangen zu haben. Dem Beschuldigten wird vorgeworfen im Mai 2020 einer für die Bewilligung einer Subvention zuständigen Behörde über subventionserhebliche Tatsachen unrichtige Angaben gemacht zu haben, die für ihn von Vorteil gewesen sein sollen. Aufgrund bestehender Fluchtgefahr sowie keinem festen Wohnsitz in Deutschland wird der Gesuchte nach seiner gestrigen Festnahme heute bei dem zuständigen Haftrichter vorgeführt.
Foto: Symbolbild
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