Kreis Wesel

Betriebliche Impfungen in den Impfstandorten des Kreises Wesel möglich

Nach Vorgaben des Landes ist es ab Montag, 07. Juni, möglich, die Strukturen von Impfzentren auch für betriebliche Impfungen zu nutzen, sofern das jeweilige Impfzentrum ein solches Angebot unterbreiten möchte.

Vor diesem Hintergrund bietet der Kreis Wesel Betriebsärztinnen und -ärzte aus dem Kreisgebiet die Möglichkeit, das Weseler Impfzentrum in der Niederrheinhalle wie auch den Impfstandort in Moers für ihre betrieblichen Impfungen zu nutzen.

Dazu müssen sich die interessierten Betriebsärztinnen und –ärzte per Mail  (iz-koord@kreis-wesel.de) an die Kreisverwaltung wenden und erhalten dann weitere Informationen sowie entsprechende Terminangebote.

Voraussetzung für die Nutzung ist die eigenständige Beschaffung des Impfstoffs (ausschließlich für die Angestellten des jeweiligen Betriebs, für deren Impfung sie auch tatsächlich beauftragt wurden), der dann an den jeweiligen Impfstandort geliefert werden muss.

Es ist zu berücksichtigen, dass der Regelbetrieb stets Vorrang hat und somit nur Terminslots für betriebliche Impfungen vergeben werden können, wenn die Auslastung dies zulässt. Diese Impfungen können unabhängig von der Regelung stattfinden, dass nach Landesvorgabe in den Impfzentren derzeit im Wesentlichen Zweitimpfungen durchgeführt werden.

Foto: Archiv LB
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