Moers

Kein negativer Testnachweis bei Geimpften und Genesenen notwendig

Besuchsregel gilt weiterhin im Krankenhaus Bethanien

Mit der neuen Coronaschutzverordnung werden diejenigen, die bereits an Covid erkrankt waren und genesen sind sowie diejenigen, die vollständig gegen Covid geimpft wurden, negativ getesteten Personen gleichgesetzt.

Dabei muss die letzte notwendige Impfung mindestens 14 Tage zurückliegen, der positive Corona-Befund darf nicht länger als 6 Monate in der Vergangenheit liegen. Das findet auch im Rahmen der Besuchsregelung des Krankenhauses Bethanien Anwendung. Der Nachweis eines maximal 48 Stunden alten negativen Coronatestes ist somit nur dann erforderlich, wenn Personen weder vollständig geimpft, noch von Corona genesen sind.

 

Bereits im Zuge der Allgemeinverfügung des Landes NRW zum Schutz von Patient:innen unter anderem in Krankenhäusern vom 5. März hat die Stiftung Krankenhaus Bethanien die Ausnahmeregelungen für Krankenhausbesuche angepasst. So sind seitdem Besuche von Patient:innen möglich, die länger als fünf Tage stationär behandelt werden. Auch für dementiell erkrankte Patient:innen gilt eine Ausnahmeregelung, die Besuche zulässt.

 

Weiterhin stellen Besuche von Kindern, Schwangeren und Palliativpatient:innen Ausnahmen dar. Darüber hinaus dürfen zur Besprechung von therapeutischen Konzepten nach Ermessen der behandelnden Ärzt:innen Angehörige vor Ort hinzugezogen werden.

 

Besucher:innen, auf die diese Ausnahmeregelung zutrifft, müssen ihren Besuch spätestens am Vortag über die Station der zu besuchenden Person anmelden und bei Ankunft eine Selbstauskunft am Krankenhausempfang geben.

Die Besuchszeiten für diejenigen, die entsprechend der Ausnahmeregelung Patient:innen besuchen dürfen, sind montags bis freitags von 7.30 – 18.00 Uhr sowie samstags und sonntags von 12.00 – 18.00 Uhr. Dabei ist die erlaubte Besuchszeit pro Patient:in auf eine Stunde am Tag begrenzt.

 

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