Moers

Neue Coronaschutzverordnung tritt am 2. November in Kraft

Moers. (pst) Einige Veränderungen für das alltägliche Leben bringt die kommende Coronaschutzverordnung des Landes NRW mit.Neue Coronaschutzverordnung tritt am 2. November in Kraft
Sie tritt am Montag, 2. November, offiziell in Kraft – zunächst bis zum 30. November. Danach dürfen viele Angebote im gastronomischen, kulturellen und sportlichen Bereich nicht mehr stattfinden.
Die Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstands bleiben weiterhin bestehen. Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske gilt weiter unter anderem für geschlossene Räume im öffentlichen Raum, den ÖPNV, in der Fußgängerzone in der Moerser Innenstadt (Altstadt, Königlicher Hof und Homberger Straße von Kö bis Klever Straße) und nun auch für Erwachsene auf Spielplätzen.Neue Coronaschutzverordnung tritt am 2. November in Kraft
Zudem gilt die Maskenpflicht auf allen Wochenmärkten. Bei Beerdigungen und bei Zusammenkünften vor dem Ort der Trauung ist sie ebenfalls vorgeschrieben. Der Zutritt zum Rathaus ist unabhängig von der Coronaschutzverordnung weiterhin nur mit vorheriger Terminvereinbarung und Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes möglich. In der Öffentlichkeit dürfen sich höchstens zehn Personen aus zwei verschiedenen Haushalten treffen.

Handel darf öffnen

Die gute Nachricht: Der Einzelhandel kann weiterhin geöffnet bleiben. Die Anzahl von gleichzeitig anwesenden Kundinnen und Kunden darf eine Person pro zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche nicht übersteigen. Messen, Ausstellungen und Trödelmärkte dürfen hingegen nicht stattfinden. Gesichtsbehandlungen, Kosmetikdienstleistungen und Nagelstudios, Maniküre, Massagen, Tätowierungen und Piercen sind untersagt.
Tätig dürfen Handwerker und Dienstleister im Gesundheitswesen bleiben, unter anderem Physio-, Ergotherapeuten, Logopäden, Hebammen, Hörgeräteakustiker, Optiker, orthopädische Schuhmacher, Fußpflege- und Friseurleistungen, medizinisch notwendige Handwerks- und Dienstleistungen.Neue Coronaschutzverordnung tritt am 2. November in Kraft
Keine kulturellen Angebote mit Gästen möglich
Die Moerser Musikschule stellt ihre Angebote bis zum 30. November ein. Schüler- und Elternschaft werden in der nächsten Woche über das weitere Vorgehen schriftlich informiert.
Livekonzerte dürfen dort und an anderen Orten ebenfalls nicht mehr stattfinden. Deshalb entfällt auch der Klavierabend mit Sheila Arnold am 20. November.
Das Schlosstheater Moers darf ebenfalls keine Inszenierungen vor Publikum zeigen. Das Grafschafter Museum hat ab 2. November nicht mehr geöffnet. Auch die Kinos müssen dann schließen. Geöffnet bleiben hingegen die Bibliothek im Hanns-Dieter-Hüsch-Bildungszentrum und ihre Zweigstellen unter ihren regulären Hygiene-Konzepten.
Die vhs MoersKamp-Lintfort darf unter besonderen Hygienebedingungen bestimmte Kurse und Fortbildungen in vollem Umfang geben. Dazu zählen Angebote zur Integration, Berufsbildende Angebote mit Zertifikatsabschluss (auch Bildungsurlaube) oder Schulabschlüsse. Einrichtungen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit dürfen geöffnet bleiben.

Sportstätten und Freizeiteinrichtungen geschlossen – Bibliothek geöffnet

Restaurants dürfen ab 2. November in ihren Räumlichkeiten keine Gäste bewirten. Liefer- und Abholdienst sind aber möglich.
Ein Verzehr der Speisen und Getränke ist in einem Umkreis von 50 Metern um die gastronomische Einrichtung untersagt. Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November gestoppt.
Ausgenommen von dieser Regelung ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Der Schulsport und Prüfungen in diesem Rahmen sind hingegen möglich. Freizeiteinrichtungen, wie Schwimmbäder, Saunen, Freizeitsparks, Indoor-Spielplätze, Spielhallen, Clubs und Diskotheken, bleiben bis zum 30. November geschlossen.
Infobox:
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite der Stadt Moers auf www.moers.de oder auf der Onlinepräsenz der Landesregierung im Bereich www.land.nrw/corona
Foto: LB

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