Nordrhein-Westfalen

1,6 Milliarden Euro für die Krisenbewältigung – Landesregierung bringt erstes Maßnahmenpaket auf den Weg

Ministerpräsident Wüst: Wir schaffen Verlässlichkeit in der Krise und helfen den Menschen unmittelbar

Das Landeskabinett hat am Freitag, 16. Dezember 2022, Maßnahmen für ein erstes Unterstützungspaket auf den Weg gebracht, das mit Mitteln aus dem neuen Sondervermögen finanziert werden soll. Das erste Hilfspaket für die besonders vom russischen Angriffskrieg auf die Ukraine und seinen Folgen betroffenen Bereiche hat ein Volumen von über 1,6 Milliarden Euro und wird dem Landtag am 20. Dezember zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Dieses Paket hat nur ein Ziel: die Unterstützung der Menschen in Zeiten der Krise. Es geht um die Teilhabechancen unserer Kinder, Hilfe für Wohnungslose und Bedürftige, die anständige Unterbringung der Menschen aus der Ukraine und die Unterstützung unserer energieintensiven Unternehmen, damit Arbeitsplätze sicher sind. Wir leisten akute Hilfe durch eine Abfederung der Energiekosten, die krisenbedingte Stärkung unserer kritischen Infrastruktur und gezielte Programme für soziale Einrichtungen und gesellschaftliche Begegnungsorte, um die eingetretene Notlage zu bekämpfen. Zudem schließen wir Gerechtigkeitslücken, die beim Entlastungspaket des Bundes offengeblieben sind. Ebenso machen wir den ÖPNV krisenfest und schaffen damit für Millionen von Pendlern Planungssicherheit. Mit den über 1,6 Milliarden Euro schaffen wir in einer hochdynamischen Lage Verlässlichkeit in der Krise und machen unser Land krisensicher. Diese Hilfe kommt den von der Krise besonders betroffenen Menschen in unserem Land unmittelbar zu gute.“

Die stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur: „Die durch den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine ausgelöste Energiekrise stellt Gesellschaft und Wirtschaft vor gewaltige Herausforderungen. Unsere Aufgabe als Landesregierung ist es, darauf für Nordrhein-Westfalen eine klare und kraftvolle Antwort zu geben: Das Sondervermögen ermöglicht uns, in der Krise handlungsfähig zu bleiben, wo immer nötig akut zu helfen, uns zugleich für kommende Krisen zu rüsten und das Land für die Zukunft zu stärken. Härtefälle bei kleinen und mittleren Unternehmen, die in besonderem Maße von der Energiekrise betroffen sind, können wir durch eine Ergänzung der Härtefallregelung des Bundes um zusätzliche 100 Millionen Euro noch besser unterstützen. Wir stellen zudem 270 Millionen Euro für kurzfristige Fördermaßnahmen bereit, um unser Land in der Krise unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen.“

Mit dem Sondervermögen „Krisenbewältigung“ stellt die Landesregierung zusätzliche Mittel bereit, um die Folgen der Energiekrise, insbesondere von Preissteigerungen, sowie die Folgen der mit dem russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine ausgelösten Fluchtbewegung weiter abzufedern. Dabei geht es um Maßnahmen zur Krisenhilfe, Krisenresilienz und Krisenvorsorge. Die Hilfsprogramme sollen dabei einerseits bestehende Lücken der Bundeshilfsprogramme der Strom- und Gaspreisbremse sowie der zusätzlichen Härtefallfonds schließen, andererseits mit Blick auf die besondere Situation in Nordrhein-Westfalen darüber hinausgehen.

Das erste Maßnahmenpaket umfasst unter anderem:

Krisenhilfe

  • Das Sondervermögen unterstützt die soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen, um der Notlage zu begegnen: Mit rund 60 Millionen Euro werden die Angebote der Kindertagesbetreuung, mit weiteren 150 Millionen Euro das Stärkungspaket soziales NRW bedürftige Einrichtungen gefördert. Hinzu kommen 60 Millionen Euro energiepreisbedingte Zusatzhilfen für die Einrichtungen der Eingliederungshilfe.
  • Sportvereine werden mit rund 55 Millionen Euro unterstützt, um diese Orte der sozialen Teilhabe über den Winter offenzuhalten.
  • Die Studierendenwerke sollen rund 20 Millionen Euro erhalten, um die Kostensteigerungen der Mensen im Wareneinkauf auszugleichen. Dadurch wird vermieden, die zusätzlichen Kosten unmittelbar an die Studierenden weiterzugeben. Weitere 10 Millionen Euro sind unter anderem zur Abfederung der Energiekostensteigerungen der Studierendenwerke vorgesehen.
  • 200 Millionen Euro gehen in die Kompensation von Energiekostensteigerungen beim öffentlichen Personennahverkehr, um das bestehende Angebot zu sichern.
  • Mit weiteren 100 Millionen Euro sollen besondere Härten steigender Strom- und Gaspreise im Unternehmenssektor abgefedert werden.
  • Die bisherigen Entlastungsprogramme werden für Ersatz- und Hochschulen krisenbedingt ausgeweitet: rund 75 Millionen Euro (Ersatzschulen) und 110 Millionen Euro (Hochschulen) schließen die Lücke bei Bundesprogrammen bei energiebedingten Zusatzhilfen.
  • Vorgesehen sind daneben rund 90 Millionen Euro zur Kofinanzierung des Kulturfonds Energie des Bundes.
  • Mit 20 Millionen Euro wird die Forschung und Lehre der Universitätskliniken in der Notlage abgesichert.
  • Mit ergänzenden 6 Millionen Euro wird daneben der Kinder- und Jugendförderplan berücksichtigt.

Krisenresilienz

  • Um die Sicherstellung der stationären Versorgung in den Krankenhäusern im Falle eines Blackouts zu gewährleisten dienen 100 Millionen Euro und rund 39,5 Millionen Euro für den Aufbau der Notstromversorgung in den Einrichtungen der Pflege- und Eingliederungshilfe.
  • Auch die Universitätskliniken werden mit 36 Millionen Euro gefördert, um die Cybersicherheit zu stärken.
  • Mit 41 Millionen Euro wird die kritische Infrastruktur an Hochschulen unterstützt, zum Beispiel für die Anschaffung von Notstromaggregaten, besonderen Schließanlagen und die Stärkung der IT-Sicherheit.
  • Um auch im Krisenfall die Kommunikation von Einsatzkräften zu gewährleisten wird mit 10 Millionen Euro die Anschaffung von Pickups mit 450 Liter-Tanks gefördert, die die Digitalfunkstellen versorgen.
  • Mit 10 Millionen Euro wird ein Sirenenförderprogramm aufgelegt.

Krisenvorsorge

  • Ebenso umfasst das Paket Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und -erzeugung, die kurzfristig den Verbrauch fossiler Energien senken. Dazu gehören Maßnahmen der klimaeffizienten Wohnraumförderung mit 100 Millionen Euro und die Förderung von Mieterstrom mit 10 Millionen Euro.
  • 160 Millionen Euro sind daneben für das Investitionsprogramm Energie- und Wärmewende vorgesehen, um noch 2023 Investitionen in erneuerbare Energien zu ermöglichen (Kommunen, Unternehmen, Gebäudeeigentümer).
  • 90 Millionen Euro wird die Stärkung emmissionsarmer Mobilität über das Förderprogramm progres.nrw sollen bereits 2023 gegen die Notlage wirken.
  • Mit 5 Millionen Euro wird die Energieversorgung landwirtschaftlicher Betriebe abgesichert.

Die vom Kabinett heute vorgeschlagenen Maßnahmen werden nun dem Landtag zugeleitet, der hierüber flankierend zu dem laufenden Haushalts-Gesetzgebungsverfahren am Dienstag, 20. Dezember 2022, abschließend entscheiden wird. Vorbehaltlich einer Zustimmung des Landtags können erste Maßnahmen noch in diesem Jahr umgesetzt werden.

Foto: Land NRW / Tobias Koch

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