Moers

15 Jahre für den sozialen Frieden in der Stadt aktiv

Moers. (pst) Nach 15 Jahren als Schiedsfrau für den Bezirk Asberg, Schwafheim, Vinn beendet Hannelore Skiborowski im März ihr Ehrenamt. Die 65-jährige Diplom-Verwaltungswirtin möchte sich mehr auf ihre Familie und ihre weiteren Ehrenämter, unter anderem als Jugendschöffin, konzentrieren. Angefangen hat die Tätigkeit damals mit einer Verhandlung an Heiligabend, weil der Antragsteller werktags in Münster arbeitete. Direkt im ersten Jahr musste die gebürtige Belgierin 30 Fälle bearbeiten. „Dabei kam mir meine Ausbildung und Erfahrungen aus dem beruflichen Bereich zugute. Dort hatte ich gelernt, mich mit komplexen öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Fällen auseinanderzusetzen“, erläutert Hannelore Skiborowski. Ihr war es wichtig, bei der Bewältigung von Konflikten helfen zu können, damit diese nicht beim Gericht landen.
Schiedsleute müssen aufmerksam zuhören
„Wichtig ist es, den Menschen aufmerksam zuzuhören, zu hinterfragen, wo das Hauptproblem liegt und sie dabei zu unterstützen, gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu finden.“ Dies führt dazu, dass alle Beteiligten das Ergebnis tragen. „Die Probleme der am Schiedsverfahren Beteiligten ernst zu nehmen, ist oberstes Gebot. Eine Schiedsperson entscheidet nicht, sie schlichtet.“ Oft ist die psychische Belastung für die Streitenden sehr groß und die Schlichtung nimmt den Druck. Vorteil des Schiedsverfahren sind auch die geringeren Kosten, die sich zwischen 25 und 40 Euro bewegen. Einigen sich die Parteien nicht, kommen die Gerichte ins Spiel und es wird teuer. Für Verhandlungen vor einer Schiedsstelle kommen Straftaten in Betracht, wie Beleidigung, üble Nachrede, Hausfriedensbruch, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichte oder fahrlässige Körperverletzung, Bedrohung und Sachbeschädigung – auch im Vollrausch. Zu den Beispielen von zivilrechtlichen Ansprüchen zählen unter anderem nachbarschaftliche Streitigkeiten, Verletzungen der persönlichen Ehre, ungerechtfertigte Bereicherungen oder das Sachenrecht.
80 Prozent Nachbarschaftsstreitigkeiten
„Das privatrechtliche Nachbarrecht, was inzwischen fast 80 Prozent aller Streitfälle beim Schiedsamt ausmacht, ist geprägt von der gegenseitigen Rücksichtnahme. Es versucht, einen gerechten Ausgleich zwischen den unterschiedlichen Interessen herbeizuführen.“ Auch wenn das Schiedsamt mit viel Arbeitsaufwand und „Papierkram“ verbunden ist, hatte sich die scheidende Schiedsfrau gerne für den sozialen Frieden in ihrem Stadtteil engagiert. „Es hat viel Spaß gemacht, und ich habe viele Leute kennengelernt“, so Hannelore Skiborowski abschließend. Neben der Tätigkeit in ihrem Bezirk war sie zudem für fünf Jahre als Geschäftsführerin und später als Beisitzerin im Vorstand der „Bezirksvereinigung Krefeld-Moers des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen“ tätig.
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Nach 15 Jahren hat Hannelore Skiborowski als Schiedsfrau für den Bezirk Asberg, Schwafheim, Vinn im März ihr Ehrenamt beendet. (Foto: pst)
Infobox:
Zuständig ist die Schiedsfrau oder der Schiedsmann, in deren oder dessen Bezirk der Beschuldigte beziehungsweise der Täter wohnt. Auf der städtischen Internetseite www.moers.de unter dem Stichwort Schiedspersonen sind alle Bezirke aufgelistet. Fragen zum Schiedsbezirk können auch beim Fachdienst Ordnung unter der Telefonnummer 0 28 41 / 201-617, bei der Polizei und bei der Staatsanwaltschaft gestellt werden.
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