Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1253 -Huckingen- „Golfplatz“
Offenlage des Bebauungsplans Nr. 1253 -Huckingen- „Golfplatz“
Der Bebauungsplanentwurf Nr. 153 -Huckingen- „Golfplatz“ sowie die Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 7.48 -Süd- liegen von Montag, 24. Oktober, bis einschließlich Freitag, 2. Dezember, öffentlich aus. Ziel und Zweck der Bauleitplanungen ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung des vorhandenen öffentlichen Golfplatzes in Duisburg-Huckingen zu schaffen.
Die Planentwürfe können in dem vorgenannten Zeitraum im Internet unter www.duisburg.de/bauleitplanung öffentlich eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können hierzu Stellungnahmen abgeben werden. Diese sind an den Oberbürgermeister der Stadt Duisburg zu richten und können beim Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement abgegeben werden.
Die Planunterlagen können im Auslegungszeitraum ebenfalls im Amt für Stadtentwicklung und Projektmanagement am Friedrich-Albert-Lange-Platz 7 eingesehen werden. Termine zur Einsichtnahme sind telefonisch montags bis donnerstags von 8 bis 12 Uhr und von 13 bis 16 Uhr sowie freitags von 8 bis 14 Uhr unter 0203 283-3386 oder per E-Mail an u.bentler@stadt-duisburg.de innerhalb der Auslegungsfrist individuell zu vereinbaren. Auskünfte zu dem Entwurf können nur telefonisch oder nach vorheriger Terminabsprache gegeben werden.
Foto: Archiv LB