Kamp-Lintfort

Neue Baugrundstücke in Kamp-Lintfort Insgesamt sechs ehemalige Spielplatzgrundstücke stehen zum Verkauf

Neue Baugrundstücke in Kamp-Lintfort Insgesamt sechs ehemalige Spielplatzgrundstücke stehen zum Verkauf

Gemäß dem im Juni 2019 beschlossenen Spiel- und Bewegungsraumkonzept wurden nicht mehr benötigte, abgängige Spielplatzflächen einer neuen Nutzung als Wohnbaugrundstück zugeführt. Die Bebauungsplanverfahren zur Nutzungsänderung sind nunmehr abgeschlossen, sodass eine Vermarktung der einzelnen Flächen erfolgen kann.

Insgesamt werden sechs Baugrundstücke im Bieterverfahren veräußert. Die Grundstücke befinden sich an den folgenden Standorten: Zeisigweg, Ahornstraße, Lange Straße, Dorfstraße, Cambraistraße und Vinnstraße.

Die Aufgabe und Umnutzung der Spielflächen ist infolge einer breiten Bürgerbeteiligung beschlossen worden. Es handelt sich um abgängige Spielflächen, die ungünstig gelegen waren, wenig frequentiert wurden oder wo aufgewertete/neue Spielflächen den Bedarf abdecken. Für diese neuen attraktiven Spielflächen werden stattdessen ca. ein halbe Millionen Euro investiert.

Die Mindestgebote für die einzelnen Grundstücke richten sich nach Größe und Standort und liegen zwischen 250,00 €/m² und 300,00 €/m² zuzüglich Baunebenkosten.

Die Vermarktung der Grundstücke erfolgt zur Eigennutzung. Lediglich für das Baugrundstück an der Vinnstraße werden auch Bauträger als Bewerber berücksichtigt.

Für die angebotenen Grundstücke gilt auch weiterhin die Kaufpreisermäßigung für „Junge Familien“. Durch diese Ermäßigung haben Familien mit minderjährigen Kindern die Chance auf einen Nachlass auf den Grundstückspreis von 10 bis maximal 30 Euro pro Quadratmeter pro Kind. Voraussetzung für diese Ermäßigung ist, dass die Kinder im Haushalt der Familie leben und die Erziehungsberechtigten in einer eheähnlichen Wohn- und Lebensgemeinschaft leben. Die Teilnahmebedingungen für das Bieterverfahren, der genaue Verfahrensablauf und detaillierte Informationen zu den einzelnen Baugrundstücken werden auf der Internetseite der Stadt Kamp-Lintfort unter https://www.kamp-lintfort.de/de/inhalt/staedtische-baugrundstuecke/ veröffentlicht. Die Gebote müssen schriftlich bis zum 10. Oktober 2022 um 10 Uhr im Rathaus der Stadt Kamp-Lintfort eingegangen sein.

Foto v. l. : Sebastian Röttger (Planungsamt), Sandra Ventzke (Amt für Stadtmarketing und Wirtschaftsförderung), Prof. Dr. Christoph Landscheidt

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