Niederrhein

Hülskens Drohgebärde ist absurd

Bürgermeister verwahren sich gegen Vorwurf der strafbaren Untreue durch  Kiesunternehmen

Das Kiesunternehmen Hülskens aus Wesel hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, in dem dem Landrat, den Bürgermeistern und allen Kreistags- und Ratsmitgliedern, strafbare Untreue vorgeworfen wird für den Fall, dass sie sich qua Vorkaufsrecht für den kommunalen Erwerb von Grundstücken einsetzen, die durch die aktuelle Landesplanung von Auskiesungen in bisher nicht gekanntem Ausmaß betroffen sind. 

In einer gemeinsamen Pressekonferenz haben sich heute dazu die Bürgermeister der Städte Alpen, Kamp-Lintfort, Neukirchen- Vluyn und Rheinberg, Thomas Ahls, Christoph Landscheidt, Ralf Köpke und Dietmar Heyde zu Wort gemeldet. 

Es sei mehr als befremdlich, so die Bürgermeister, dass die Firma Hülskens als maßgebliche Repräsentantin der Kiesindustrie am Niederrhein mit dem scharfen Schwert des Strafrechts drohe, wo man doch angeblich an einem gemeinsamen Dialog mit den betroffenen Städten, den Bürgerinnen und Bürgern und der Landesregierung interessiert sei. Dieser Einschüchterungsversuch sei politisch unklug und rechtlich unhaltbar, so das eindeutige Votum der Verwaltungschefs.

„Eigentlich lohnt es sich gar nicht, sich ernsthaft mit den rechtlichen Argumenten des Gutachtens zur strafbaren Untreue nach § 266 StGB auseinanderzusetzen“, erläutert Bürgermeister Christoph Landscheidt. Nach der Logik von Hülskens und ihres Gutachters wäre der kommunale Erwerb von Grundstücken, die von der Auskiesung bedroht sind, schon deswegen ein vorsätzlicher Verstoß gegen das gemeindliche Wirtschaftlichkeitsgebot, weil „der Landkreis in Ansehung der fehlenden adäquaten Nutzungsmöglichkeit einen deutlich über dem Wert liegenden Kaufpreis aus öffentlichen Mitteln zahlen dürfte. Es handelt sich im vorliegenden Fall dann um eine bewusste Verschwendung öffentlicher Mittel…“, so das Gutachten wörtlich. 

Den Einsatz öffentlicher Mittel für die Interessen und die Bewahrung der Landwirtschaft, des Landschafts-, Natur- und Grundwasser- und Hochwasserschutzes als die bewusste Verschwendung öffentlicher Mittel zu werten, sei eine mehr als gewagte These. „Den Staatsanwalt möchte ich sehen, der auf dieser Grundlage Ermittlungen einleitet. Das ist wirklich absurd,“ so Landscheidt.

Auch die These von Hülskens, dass ein gemeindliches Vorkaufsrecht gänzlich ausgeschlossen sei, stellen die Bürgermeister infrage. Selbstverständlich wüssten die Kreis- und die Kommunalverwaltungen um die gesetzlichen Voraussetzungen des Vorkaufsrechts. Diese seien aber vom Gutachter überhaupt nicht im Detail geprüft worden. Insofern sei das Gutachten praktisch unbrauchbar. Ebendies sei ja gerade der Auftrag an die Kreisverwaltung, wobei der Landrat von den Kommunen jedwede Unterstützung bekomme. Höchst aktuell sei beispielsweise der Hochwasserschutz in potentiellen Überschwemmungsgebieten. Für diese Bereiche, zu denen fast alle neuen Abgrabungsflächen gehörten, sieht das Gesetz ausdrücklich ein Vorkaufsrecht unter bestimmten Bedingungen vor.

Ungeachtet dessen, so die Bürgermeister weiter, steht es jeder Kommune frei, ungeachtet des Bestehens eines gemeindlichen Vorkaufsrechts mit den entsprechenden Eigentümern von potentiellen Auskiesungsflächen in Verhandlungen zu treten. 

Bürgermeister Ralf Köpke, Neukirchen-Vluyn, macht noch einmal deutlich: „ Wir lassen uns als Kommunen nicht von einem einzelnen Unternehmen vorschreiben, wie wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger handeln. Ich habe mit vielen Flächeneigentümern gesprochen, und das werde ich auch weiterhin tun mit allen Optionen. Es sind nach der Offenlage durch den RVR schon Eigentümer in Neukirchen-Vluyn von einem Makler aus Köln kontaktiert worden mit der Ansage, der RVR hätte entschieden und man könne nun verkaufen. Der Kampf um die Flächen hat aber jetzt erst begonnen.“

„Wir appellieren schon heute an alle Eigentümer und Eigentümerinnen solcher Grundstücke sich ihrer Verantwortung bewusst zu sein und den möglichen Verkauf an Kiesunternehmen im Interesse des Schutzes unserer Heimat vor weiterem Raubbau zu überdenken. Im Zweifel sollten auf jeden Fall zuvor Verhandlungen mit uns, den Städten und Gemeinden, aufgenommen werden.“

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