Kreis Wesel

Erinnerung: Booster-Impfungen mit Moderna

 
Am Freitag, 26. November 2021, hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW dem Kreis Wesel den 9. Erlass zur Organisation des Impfgeschehens gegen COVID-19 übersandt. 

„Der Erlass informiert unter anderem über die ab dieser Woche (KW 48) eingeführte Höchstbestellmenge für den Impfstoff der Firma BioNTech,“ so Michael Maas, Vorstandsmitglied für den Bereich Gesundheit bei der Kreisverwaltung Wesel. „Eine Kontingentierung des Moderna-Impfstoffs ist nicht vorgesehen, so dass dieser laut Bundesgesundheitsministerium vollumfänglich geliefert werden kann.“ Entsprechend der STIKO Empfehlung soll die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen, unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde. Bei mRNA-Impfstoffen soll möglichst der bei der Grundimmunisierung verwendete Impfstoff zur Anwendung kommen. Ist einer der beiden Impfstoffe jedoch nicht verfügbar, kann die Auffrischungsimpfung auch mit dem anderen mRNA-Impfstoff durchgeführt werden, so der Erlass.  Maas weist darauf hin: „Alle, die Termine für Booster-Impfungen in den Impfstellen des Kreises Wesel vereinbart haben, sollten sich also darauf einstellen, dass sie bei ihrer Auffrischungsimpfung den Impfstoff der Firma Moderna bekommen.“ Beide mRNA-Impfstoffe haben nachweislich eine hohe Schutzwirkung gegen das Corona-Virus. „Es gibt hier keinen Impfstoff zweiter Klasse“, so Maas. Er appelliert: „Bitte nehmen Sie Ihre gebuchten Booster-Termine wahr und lassen Sie sich mit Moderna auffrischen.“   

Bei Auffrischungsimpfungen von Personen im Alter unter 30 Jahren soll gemäß STIKO Empfehlung ausschließlich der Impfstoff der Firma BioNTech genutzt werden. Auch für Erst- und Zweitimpfungen wird BioNTech weiterhin verwendet.

Foto: Symbolbild

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